Dieser Bericht beschreibt Konzepte für die Gesamtanlage und den Betrieb eines geologischen Tiefenlagers (gTL) mit der Oberflächenanlage am Standort Haberstal (Gemeinde Stadel ZH). Das gTL dient der Einlagerung von hochaktiven Abfällen (HAA) sowie schwach- und mittelaktiven Abfällen (SMA).
Die Beschreibung erfolgt anhand einer exemplarischen Umsetzung des gTL. Diese dient der Plausibilisierung der Machbarkeit im Rahmen der im zugehörigen Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) zu treffenden Festlegungen (u.a. Grundzüge des Projekts, Anlagenperimeter, vorläufiger Schutzbereich; Nagra 2025d). Sie ist Grundlage für den Sicherheitsnachweis, die Konzepte zu Sicherung, Stilllegung und Überwachung sowie die Bewertungen zu Umweltverträglichkeit, Raumplanung und Kosten.
Das gTL wird im mehrstufigen Bewilligungsverfahren nach Kernenergiegesetzgebung ausgehend von den Festlegungen im RBG nach Stand der Erfahrung sowie Wissenschaft und Technik fortlaufend weiterentwickelt (Kap. 9). Dabei werden die Ergebnisse von Projektoptimierungen mit zugehörigen Variantenstudien in die Planung einfliessen und gegebenenfalls zu bedeutenden Projektänderungen führen.
Fig. 1‑1 zeigt die exemplarische Umsetzung der Gesamtanlage. Diese besteht aus einer Oberflächenanlage (OFA) und einer Untertaganlage (UTA). OFA und UTA sind durch drei Schächte als Zugangsbauwerke verbunden. Diese werden hier als Teil der UTA angesprochen.
Fig. 1‑1:Exemplarische Umsetzung der Gesamtanlage des geologischen Tiefenlagers mit Untertaganlage und Oberflächenanlage am Standort Haberstal
Blickrichtung Norden; die Erläuterung der Gesamtanlage erfolgt in Kapitel 3.
Die Beschreibung umfasst die Realisierung der Gesamtanlage des gTL bis zum Gesamtverschluss. Die Realisierung der Gesamtanlage des geologischen Tiefenlagers besteht in der Abfolge der fünf wesentlichen Tätigkeiten, wie in Fig. 1‑2 illustriert. Diese ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben zur Tiefenlagerung (Kap. 2.2) und den erforderlichen Bewilligungsschritten.
Fig. 1‑2:Abfolge der fünf wesentlichen Tätigkeiten zur Realisierung der Gesamtanlage des geologischen Tiefenlagers
Die in diesem Bericht dargestellte Umsetzung basiert auf der Arbeit der Nagra der letzten Jahrzehnte. Die ersten massgeblichen Berichte zu Anlage und Betrieb geologischer Tiefenlager sind die Entsorgungsnachweise für SMA (Nagra 1985) und HAA (Nagra 2002), die für Einzellager erbracht und vom Bundesrat genehmigt wurden. Weitere Berichte zur Projektentwicklung sind Sicherheitsuntersuchungen zur Oberflächen- (Nagra 2013, 2016) und Untertaganlage (Nagra 2014a) des geologischen Tiefenlagers sowie Standortvorschläge für die OFA (Nagra 2019).
Die Nagra begründet mit dem Rahmenbewilligungsgesuch auch die Standortwahl (Nagra 2025a), für die nach Vorgaben des ENSI (ENSI 2018) Projekte auf Stufe Vorprojekt für SMA- und HAA-Einzellager bzw. Kombilager in den drei Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost zu planen und dokumentieren sind (Nagra 2023a).
Für alle Standortregionen gleich geltende Konzepte wurden dafür standort- und lagertypunabhängig beschrieben. Diese Konzepte erhalten ausführlichere Beschreibungen zu ausgewählten Themen. Auf sie wird hier verwiesen, ihr Inhalt wird – nur so weit zum Gesamtverständnis nötig – übernommen. Im Einzelnen sind dies:
Module der Lagerarchitektur, Nagra Arbeitsbericht NAB 22-35 (Nagra 2022d)
Betriebskonzept für die geologische Tiefenlagerung, Nagra Arbeitsbericht NAB 21-06 (Nagra 2022b) – fokussiert auf die Einlagerung
Lüftungs- und Kühlungskonzept geologisches Tiefenlager, Nagra Arbeitsbericht NAB 22-31 (Nagra 2022c)
Schachtförderanlagen für geologische Tiefenlager, Nagra Arbeitsbericht NAB 23-23 (Nagra 2023c)
Verschlusskonzept für ein geologisches Tiefenlager, Nagra Arbeitsbericht NAB 21-12 (Nagra 2021c)
Die in Nagra (2023a) für den Standortvergleich dokumentierte exemplarische Umsetzung der UTA für das Kombilager in der Standortregion Nördlich Lägern zeigt die bauliche Machbarkeit der in diesem Bericht beschriebenen Anlage.
Alle Angaben im vorliegenden Bericht sind weitgehend konsistent mit den genannten Konzepten und Berichten. Abweichungen ergeben sich gegebenenfalls aus dem zeitlichen Abstand der Veröffentlichung und dem damit einhergehenden Projektfortschritt.
Die nukleare Sicherheit des geologischen Tiefenlagers und der Umgang damit werden in den folgenden zwei Berichten betrachtet:
Sicherheitsbericht (Nagra 2025d)
Generische Sicherheitsbetrachtungen (Nagra 2024b)
Im vorliegenden Bericht wird daher nur die nukleare Sicherheit im Normalbetrieb2 der Gesamtanlage beschrieben und auf die Ereignisvorsorge nur für konventionelle Ereignisse eingegangen. Die Schnittstellen zu Störfällen und Störfallbeherrschung werden erwähnt.
Die Themen Sicherung (Nagra 2025e), Stilllegung (Nagra 2025g) und integrale Überwachung (Nagra 2025c) werden in separaten Berichten erläutert.
Die endlagerfähige Verpackung der einzulagernden Abfälle erfolgt extern. Die Brennelementverpackungsanlage für die Verpackung der HAA ist am Standort Zwilag geplant und Gegenstand eines separaten RBG (Nagra 2025h).
Die Rückholung der radioaktiven Abfälle ist bis zum Verschluss des gTL zu gewährleisten. Sie ist jedoch keine regulär vorgesehene Tätigkeit (Nagra 2022e) und wird daher hier nicht behandelt.
Die Umweltverträglichkeit von Anlage und Betrieb wird im Umweltverträglichkeitsbericht (Nagra 2025i) untersucht. Das Umweltmonitoring ist in Nagra (2024e) beschrieben. Die Abstimmung des Projekts mit der Raumplanung ist in Nagra (2025b) dargestellt. Dort sind die Ergebnisse der Partizipation, insbesondere zur Konkretisierung der Oberflächenanlage, nach Sachplan Geologische Tiefenlager (BFE 2008) beschrieben.
Einschliesslich Betriebsstörungen und Bau ↩
Das Anlagen- und Betriebskonzept setzt Vorgaben um, von denen die wichtigsten zu Beginn (Kap. 2) zusammengefasst werden. Damit wird die Gesamtanlage beschrieben (Kap. 3). Die Funktionsbereiche zur Umsetzung der wesentlichen Tätigkeiten werden eingeführt und deren konkrete exemplarische Umsetzung in OFA, UTA und technischer Ausrüstung gezeigt.
Die wesentlichen Tätigkeiten werden in zwei Gruppen erläutert: die betrieblichen Tätigkeiten (Kap. 4), d. h. Bestätigen, Einlagern und Beobachten, und die baulichen Tätigkeiten (Kap. 5), d. h. Erstellen und Verschliessen.
Anschliessend werden die Sicherheitskonzepte (Kap. 6) beschrieben. Dabei wird zwischen konventioneller und nuklearer Sicherheit unterschieden. Erste Überlegungen zu Personal und Organisation folgen in Kap. 7. Anschliessend wird, wie in Art. 62 Bst. c KEV vorgegeben, auf die Kosten (Kap. 8) für die Realisierung eingegangen. Abgeschlossen wird der Bericht mit Überlegungen zur weiteren Projektentwicklung (Kap. 9).