pdf Einreichung ergänzter Gesuchsunterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch für eine Brennelementverpackungsanlage (19.05.2025)(52 KB)
pdf Einreichung ergänzter Gesuchsunterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch für eine Brennelementverpackungsanlage (19.06.2025)(50 KB)

Gesuch um Erteilung einer Rahmenbewilligung für eine Brennelementverpackungsanlage
Sehr geehrte Damen und Herren
In der Schweiz besteht gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) die Pflicht, radioaktive Abfälle in einem geologischen Tiefenlager langfristig sicher zu entsorgen. Entsorgungspflichtig sind die Betreiber der Schweizer Kernanlagen sowie der Bund (Art. 31 und Art. 33 KEG). Der Bund ist insbesondere für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung verantwortlich.
Gesuchstellerin ist die Nagra BEVA AG, eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Wettingen/AG. Ihr Zweck ist die Planung, der Bau und der Betrieb einer Brennelementverpackungsanlage. Die Nagra BEVA AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Die Nagra wurde 1972 gegründet und hat ihren Sitz in Wettingen/AG. Genossenschafter der Nagra sind die Schweizerische Eidgenossenschaft, Alpiq AG, Axpo Power AG, BKW Energie AG, Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk Leibstadt AG und Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG. Mit Ausnahme der Alpiq AG sind die Genossenschafter der Nagra zur Entsorgung radioaktiver Abfälle verpflichtet (Art. 31 und Art. 33 KEG).
Das Gesuch der Nagra BEVA AG ist ein weiterer Schritt, mit dem die entsorgungspflichtigen Genossenschafter der Nagra ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Unabhängig davon bleiben die Entsorgungspflichtigen weiterhin in der gesetzlichen Verantwortung.
Zur Entsorgung der Abfälle in einem Tiefenlager müssen die abgebrannten Brennelemente in Endlagerbehälter verpackt werden. Dazu wird eine Brennelementverpackungsanlage benötigt. Der Standort wurde im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager bestimmt. Die Anlage wird in unmittelbarer Nachbarschaft zum Zwilag und den weiteren Kernanlagen im unteren Aaretal beantragt. Damit können Synergien für die Betriebsabläufe mit den bestehenden Nuklearanlagen genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die Nagra BEVA AG, gestützt auf Art. 12 KEG, den Antrag:
Es sei der Nagra BEVA AG die Rahmenbewilligung für den Bau und den Betrieb einer Brennelementverpackungsanlage am Standort «Zwilag» in der Gemeinde Würenlingen/AG zu erteilen.
Mit dem Gesuch werden die Unterlagen gemäss Art. 23 KEV eingereicht (vgl. Anhang). Das Gesuch zeigt anhand eines exemplarischen Projekts auf, dass der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet werden kann, und liefert die erforderlichen Angaben, damit die Festlegungen nach Art. 14 KEG getroffen werden können.
Das Bewilligungsverfahren nach KEG sieht vor, dass das Projekt bis zum Baugesuch weiter-zuentwickeln ist. Das Baugesuch hat die Festlegungen der Rahmenbewilligung zu berücksichtigen, wird gleichzeitig den aktuellen Stand der Erfahrung von Wissenschaft und Technik widerspiegeln und das Ergebnis von Projektoptimierungen sein.
Wir sind überzeugt, mit diesem Projekt eine generationenübergreifende Aufgabe langfristig sicher lösen zu können und werden alles daransetzen, unserer grossen Verantwortung gerecht zu werden. Wir bitten Sie höflich, das Gesuch zu prüfen und dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Gerne stehen wir Ihnen im weiteren Verfahren zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Stefan Klute
Präsident des Verwaltungsrates
Nagra BEVA AG
Matthias Braun
Vorsitzender der Geschäftsleitung
Nagra BEVA AG
Anhang: Zusammenstellung Gesuchsunterlagen
Bestätigungserklärung der Nagra:
Das Gesuch und die dazugehörenden Unterlagen wurden von der Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und im Hinblick auf die Einreichung durch die Nagra BEVA AG ausgearbeitet.
Lino Guzzella
Präsident der Nagra Verwaltung
Roland Pierre Schmidiger
Vizepräsident der Nagra Verwaltung
Anhang: Zusammenstellung Gesuchsunterlagen
A. Erläuterungen zum Vorhaben
- Erläuterungsbericht NTB 24-12 (ENSI 33/649):
Der Erläuterungsbericht fasst die wesentlichen Gründe für die Standortwahl und die Sicherheit zusammen.
B. Gesuchsunterlagen nach KEV
Die folgenden Gesuchsunterlagen stellen gemäss Art. 23 einen integrierenden Bestandteil des Gesuchs dar:
- Sicherheitsbericht NTB 24-02 (Art. 23 Bst. a KEV):
Mit dem Bericht werden die Nachweise für die Machbarkeit und die Sicherheit während des Betriebs der BEVA erbracht. Es wird aufgezeigt, dass der Standort geeignet ist und der gesetzlich geforderte Schutz von Mensch und Umwelt jederzeit gewährleistet werden kann. Der Bericht enthält zudem die Grundlagen für die Festlegungen gemäss Art. 14 KEG, u.a. Zweck der Anlage und Grundzüge des Projekts. - Umweltverträglichkeitsbericht 1. Stufe mit Pflichtenheft für die 2. Stufe NTB 24-14 (Art. 23 Bst. b KEV):
Es wird aufgezeigt, dass die BEVA umweltverträglich realisiert werden kann. Umwelt-aspekte, welche im weiteren Bewilligungsverfahren vertieft zu betrachten sind, wer-den ausgewiesen. - Bericht über die Abstimmung mit der Raumplanung NTB 24-15 (Art. 23 Bst. c KEV):
Der Bericht legt dar, dass der Standort im Rahmen der Zusammenarbeit des Sachplans ermittelt wurde. Zudem wird der raumplanerische Koordinationsbedarf ausgewiesen. - Sicherungsbericht NTB 24-13 (Art. 23 Bst. a KEV):
Es wird aufgezeigt, wie die BEVA mit bewährten Sicherungskonzepten gesichert wer-den kann. - Konzepte für die Stilllegung NTB 24-16 (Art. 23 Bst. d KEV):
Es wird auf Stufe Konzept veranschaulicht, wie die BEVA stillgelegt werden kann.