pdf Gesuch Erteilung einer Rahmenbewilligung für eine Brennelementverpackungsanlage der BEVA AG (19.11.2024)(3.00 MB)  

 

pdf Einreichung ergänzter Gesuchsunterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch für eine Brennelementverpackungsanlage (19.05.2025)(52 KB)

 

pdf Einreichung ergänzter Gesuchsunterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch für eine Brennelementverpackungsanlage (19.06.2025)(50 KB)

 

nagra logo
 

 

Bundesamt für Energie
 
3003 Bern

 

 
 
 
19. November 2024
 

 

Gesuch um Erteilung einer Rahmenbewilligung für eine Brennelementverpackungsanlage

Sehr geehrte Damen und Herren

In der Schweiz besteht gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) die Pflicht, radioaktive Abfälle in einem geologischen Tiefenlager langfristig sicher zu entsorgen. Entsorgungspflichtig sind die Betreiber der Schweizer Kernanlagen sowie der Bund (Art. 31 und Art. 33 KEG). Der Bund ist insbesondere für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung verantwortlich.

Gesuchstellerin ist die Nagra BEVA AG, eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Wettingen/AG. Ihr Zweck ist die Planung, der Bau und der Betrieb einer Brennelementverpackungsanlage. Die Nagra BEVA AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Die Nagra wurde 1972 gegründet und hat ihren Sitz in Wettingen/AG. Genossenschafter der Nagra sind die Schweizerische Eidgenossenschaft, Alpiq AG, Axpo Power AG, BKW Energie AG, Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk Leibstadt AG und Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG. Mit Ausnahme der Alpiq AG sind die Genossenschafter der Nagra zur Entsorgung radioaktiver Abfälle verpflichtet (Art. 31 und Art. 33 KEG).

Das Gesuch der Nagra BEVA AG ist ein weiterer Schritt, mit dem die entsorgungspflichtigen Genossenschafter der Nagra ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Unabhängig davon bleiben die Entsorgungspflichtigen weiterhin in der gesetzlichen Verantwortung.

Zur Entsorgung der Abfälle in einem Tiefenlager müssen die abgebrannten Brennelemente in Endlagerbehälter verpackt werden. Dazu wird eine Brennelementverpackungsanlage benötigt. Der Standort wurde im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager bestimmt. Die Anlage wird in unmittelbarer Nachbarschaft zum Zwilag und den weiteren Kernanlagen im unteren Aaretal beantragt. Damit können Synergien für die Betriebsabläufe mit den bestehenden Nuklearanlagen genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die Nagra BEVA AG, gestützt auf Art. 12 KEG, den Antrag:

Es sei der Nagra BEVA AG die Rahmenbewilligung für den Bau und den Betrieb einer Brennelementverpackungsanlage am Standort «Zwilag» in der Gemeinde Würenlingen/AG zu erteilen.

Mit dem Gesuch werden die Unterlagen gemäss Art. 23 KEV eingereicht (vgl. Anhang). Das Gesuch zeigt anhand eines exemplarischen Projekts auf, dass der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet werden kann, und liefert die erforderlichen Angaben, damit die Festlegungen nach Art. 14 KEG getroffen werden können.

Das Bewilligungsverfahren nach KEG sieht vor, dass das Projekt bis zum Baugesuch weiter-zuentwickeln ist. Das Baugesuch hat die Festlegungen der Rahmenbewilligung zu berücksichtigen, wird gleichzeitig den aktuellen Stand der Erfahrung von Wissenschaft und Technik widerspiegeln und das Ergebnis von Projektoptimierungen sein.

Wir sind überzeugt, mit diesem Projekt eine generationenübergreifende Aufgabe langfristig sicher lösen zu können und werden alles daransetzen, unserer grossen Verantwortung gerecht zu werden. Wir bitten Sie höflich, das Gesuch zu prüfen und dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Gerne stehen wir Ihnen im weiteren Verfahren zur Verfügung.

 

Freundliche Grüsse

 

Stefan Klute

Präsident des Verwaltungsrates

Nagra BEVA AG

Matthias Braun

Vorsitzender der Geschäftsleitung

Nagra BEVA AG

 

Anhang: Zusammenstellung Gesuchsunterlagen 

 

 

Bestätigungserklärung der Nagra:

Das Gesuch und die dazugehörenden Unterlagen wurden von der Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und im Hinblick auf die Einreichung durch die Nagra BEVA AG ausgearbeitet.

 

Lino Guzzella

Präsident der Nagra Verwaltung

Roland Pierre Schmidiger

Vizepräsident der Nagra Verwaltung

 

Anhang: Zusammenstellung Gesuchsunterlagen 

A.  Erläuterungen zum Vorhaben

B.  Gesuchsunterlagen nach KEV

Die folgenden Gesuchsunterlagen stellen gemäss Art. 23 einen integrierenden Bestandteil des Gesuchs dar: