pdf Einreichung ergänzter Gesuchsunterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager (19.05.2025)(56 KB)
pdf Einreichung ergänzter Gesuchsunterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager (19.06.2025)(47 KB)

Gesuch um Erteilung einer Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager
Sehr geehrte Damen und Herren
In der Schweiz besteht gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) die Pflicht, radioaktive Abfälle in einem geologischen Tiefenlager langfristig sicher zu entsorgen. Entsorgungspflichtig sind die Betreiber der Schweizer Kernanlagen sowie der Bund (Art. 31 und Art. 33 KEG). Der Bund ist insbesondere für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung verantwortlich.
Gesuchstellerin ist die Nagra gTL AG, eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Wettingen/AG. Ihr Zweck ist die Planung, der Bau und der Betrieb eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle und der dazu notwendigen Anlagen. Die Nagra gTL AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Die Nagra wurde 1972 gegründet und hat ihren Sitz in Wettingen/AG. Genossenschafter der Nagra sind die Schweizerische Eidgenossenschaft, Alpiq AG, Axpo Power AG, BKW Energie AG, Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk Leibstadt AG und Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG. Mit Ausnahme der Alpiq AG sind die Genossenschafter der Nagra zur Entsorgung radioaktiver Abfälle verpflichtet (Art. 31 und Art. 33 KEG).
Das Gesuch der Nagra gTL AG ist ein weiterer Schritt, mit dem die entsorgungspflichtigen Genossenschafter der Nagra ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Unabhängig davon bleiben die Entsorgungspflichtigen weiterhin in der gesetzlichen Verantwortung.
Die Nagra hat bereits in früheren Jahren nachgewiesen, dass alle Abfallarten in der Schweiz sicher entsorgt werden können. Der Bundesrat hat die Entsorgungsnachweise bestätigt, 1988 für schwach- und mittelaktive Abfälle und 2006 für hochaktive Abfälle. Ausgehend von der ganzen Schweiz wurden seither anhand behördlich festgelegter Kriterien im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager geeignete Standortgebiete ausgeschieden und - gestützt auf ein umfassendes Untersuchungsprogramm - in mehreren Schritten der geeignetste Standort bestimmt. «Nördlich Lägern» hat aus Sicht der Nagra eindeutige sicherheitstechnische Vorteile und erfüllt die Anforderungen für die Endlagerung am besten.
Vor diesem Hintergrund stellt die Nagra gTL AG, gestützt auf Art. 12 KEG, den Antrag:
Es sei der Nagra gTL AG die Rahmenbewilligung für den Bau und den Betrieb eines geologischen Tiefenlagers im Standortgebiet Nördlich Lägern mit den Oberflächenanlagen am Standort «Haberstal» in der Gemeinde Stadel/ZH zu erteilen.
Mit dem Gesuch werden die Unterlagen gemäss Art. 23 und Art. 62 KEV eingereicht (vgl. Anhang). Das Gesuch begründet die Wahl von «Nördlich Lägern» und erhärtet den Sicherheitsnachweis. Zudem zeigt es anhand eines exemplarischen Projekts auf, dass der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet werden kann, und liefert die erforderlichen Angaben, damit die Festlegungen nach Art. 14 KEG getroffen werden können.
Das Bewilligungsverfahren nach KEG sieht vor, dass das Projekt bis zum Baugesuch weiter-zuentwickeln ist. Das Baugesuch hat die Festlegungen der Rahmenbewilligung zu berücksichtigen, wird gleichzeitig den aktuellen Stand der Erfahrung von Wissenschaft und Technik widerspiegeln und das Ergebnis von Projektoptimierungen sein.
Wir sind überzeugt, mit diesem Projekt eine generationenübergreifende Aufgabe langfristig sicher lösen zu können und werden alles daransetzen, unserer grossen Verantwortung gerecht zu werden. Wir bitten Sie höflich, das Gesuch zu prüfen und dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Gerne stehen wir Ihnen im weiteren Verfahren zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Roland Grüter
Präsident des Verwaltungsrates
Nagra gTL AG
Matthias Braun
Vorsitzender der Geschäftsleitung
Nagra gTL AG
Anhang: Zusammenstellung Gesuchsunterlagen
Bestätigungserklärung der Nagra:
Das Gesuch und die dazugehörenden Unterlagen wurden von der Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und im Hinblick auf die Einreichung durch die Nagra gTL AG ausgearbeitet.
Lino Guzzella
Präsident der Nagra Verwaltung
Roland Pierre Schmidiger
Vizepräsident der Nagra Verwaltung
Anhang: Zusammenstellung Gesuchsunterlagen
A. Erläuterungen zum Vorhaben
- Erläuterungsbericht NTB 24-12 (ENSI 33/649):
Der Erläuterungsbericht fasst die wesentlichen Gründe für die Standortwahl und die Sicherheit zusammen.
B. Gesuchsunterlagen nach KEV
Die folgenden Gesuchsunterlagen stellen gemäss Art. 23 und Art. 62 KEV einen integrierenden Bestandteil des Gesuchs dar:
- Sicherheitsbericht NTB 24-01 (Art. 23 Bst. a KEV):
Mit dem Bericht werden die Nachweise für die Machbarkeit und die Sicherheit während des Betriebs und nach Verschluss des geologischen Tiefenlagers erbracht. Es wird aufgezeigt, dass der Standort geeignet ist und der gesetzlich geforderte Schutz von Mensch und Umwelt jederzeit gewährleistet werden kann. Der Bericht enthält zudem die Grundlagen für die Festlegungen gemäss Art. 14 KEG, u.a. den Zweck der Anlage und die Grundzüge des Projekts. Im Sicherheitsbericht finden sich auch Angaben zum Nachweis der Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle (Art. 23 Bst. e KEV). - Begründung der Standortwahl NTB 24-03 (Art. 62 KEV):
Es wird aufgezeigt, dass das Standortgebiet «Nördlich Lägern» die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben am besten erfüllt und dies der Standort mit den grössten Sicherheitsreserven ist. - Umweltverträglichkeitsbericht 1. Stufe mit Pflichtenheft für die 2. Stufe NTB 24-05 (Art. 23 Bst. b KEV):
Es wird aufgezeigt, dass das geologische Tiefenlager mit der zugehörigen Oberflächenanlage umweltverträglich realisiert werden kann. Umweltaspekte, welche im weiteren Bewilligungsverfahren vertieft zu betrachten sind, werden ausgewiesen. - Bericht über die Abstimmung mit der Raumplanung NTB 24-06 (Art. 23 Bst. b KEV):
Der Bericht legt dar, dass die Standortwahl der Oberflächenanlage im Bereich «Haberstal» in Stadel ein Ergebnis der Zusammenarbeit im Rahmen des Sachplan darstellt. Zudem wird der raumplanerische Koordinationsbedarf ausgewiesen. - Sicherungsbericht NTB 24-04 (Art. 23 Bst. b KEV):
Es wird aufgezeigt, wie das Tiefenlager mit der zugehörigen Oberflächeninfrastruktur mit bewährten Sicherungskonzepten gesichert werden kann. - Konzepte für die Stilllegung der Oberflächenanlage NTB 24-09 und Verschlusskonzept für ein geologisches Tiefenlager NAB 21-12 (Art. 23 Bst. b KEV):
Es wird auf Stufe Konzept veranschaulicht, wie das Tiefenlager verfüllt und versiegelt wird und wie die zugehörigen Oberflächenanlagen stillgelegt werden können. - Integrales Überwachungskonzept NTB 24-07 (Art. 23 Bst. b KEV):
Dieser Bericht enthält das integrale Überwachungskonzept für den gewählten Standort über alle Phasen der Realisierung des geologischen Tiefenlagers.