pdf Gesuch Erteilung einer Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager der gTL AG (19.11.2024)(3.55 MB)

 

pdf Einreichung ergänzter Gesuchsunterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager (19.05.2025)(56 KB)

 

pdf Einreichung ergänzter Gesuchsunterlagen zum Rahmenbewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager (19.06.2025)(47 KB)

 

nagra logo
 

 

Bundesamt für Energie
 
3003 Bern
 
 

 

 

 
19. November 2024

 

Gesuch um Erteilung einer Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager

Sehr geehrte Damen und Herren

In der Schweiz besteht gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) die Pflicht, radioaktive Abfälle in einem geologischen Tiefenlager langfristig sicher zu entsorgen. Entsorgungspflichtig sind die Betreiber der Schweizer Kernanlagen sowie der Bund (Art. 31 und Art. 33 KEG). Der Bund ist insbesondere für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung verantwortlich.

Gesuchstellerin ist die Nagra gTL AG, eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Wettingen/AG. Ihr Zweck ist die Planung, der Bau und der Betrieb eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle und der dazu notwendigen Anlagen. Die Nagra gTL AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Die Nagra wurde 1972 gegründet und hat ihren Sitz in Wettingen/AG. Genossenschafter der Nagra sind die Schweizerische Eidgenossenschaft, Alpiq AG, Axpo Power AG, BKW Energie AG, Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk Leibstadt AG und Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG. Mit Ausnahme der Alpiq AG sind die Genossenschafter der Nagra zur Entsorgung radioaktiver Abfälle verpflichtet (Art. 31 und Art. 33 KEG).

Das Gesuch der Nagra gTL AG ist ein weiterer Schritt, mit dem die entsorgungspflichtigen Genossenschafter der Nagra ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Unabhängig davon bleiben die Entsorgungspflichtigen weiterhin in der gesetzlichen Verantwortung.

Die Nagra hat bereits in früheren Jahren nachgewiesen, dass alle Abfallarten in der Schweiz sicher entsorgt werden können. Der Bundesrat hat die Entsorgungsnachweise bestätigt, 1988 für schwach- und mittelaktive Abfälle und 2006 für hochaktive Abfälle. Ausgehend von der ganzen Schweiz wurden seither anhand behördlich festgelegter Kriterien im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager geeignete Standortgebiete ausgeschieden und - gestützt auf ein umfassendes Untersuchungsprogramm - in mehreren Schritten der geeignetste Standort bestimmt. «Nördlich Lägern» hat aus Sicht der Nagra eindeutige sicherheitstechnische Vorteile und erfüllt die Anforderungen für die Endlagerung am besten.

Vor diesem Hintergrund stellt die Nagra gTL AG, gestützt auf Art. 12 KEG, den Antrag:

Es sei der Nagra gTL AG die Rahmenbewilligung für den Bau und den Betrieb eines geologischen Tiefenlagers im Standortgebiet Nördlich Lägern mit den Oberflächenanlagen am Standort «Haberstal» in der Gemeinde Stadel/ZH zu erteilen.

Mit dem Gesuch werden die Unterlagen gemäss Art. 23 und Art. 62 KEV eingereicht (vgl. Anhang). Das Gesuch begründet die Wahl von «Nördlich Lägern» und erhärtet den Sicherheitsnachweis. Zudem zeigt es anhand eines exemplarischen Projekts auf, dass der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet werden kann, und liefert die erforderlichen Angaben, damit die Festlegungen nach Art. 14 KEG getroffen werden können.

Das Bewilligungsverfahren nach KEG sieht vor, dass das Projekt bis zum Baugesuch weiter-zuentwickeln ist. Das Baugesuch hat die Festlegungen der Rahmenbewilligung zu berücksichtigen, wird gleichzeitig den aktuellen Stand der Erfahrung von Wissenschaft und Technik widerspiegeln und das Ergebnis von Projektoptimierungen sein.

Wir sind überzeugt, mit diesem Projekt eine generationenübergreifende Aufgabe langfristig sicher lösen zu können und werden alles daransetzen, unserer grossen Verantwortung gerecht zu werden. Wir bitten Sie höflich, das Gesuch zu prüfen und dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Gerne stehen wir Ihnen im weiteren Verfahren zur Verfügung.

 

Freundliche Grüsse

 

Roland Grüter

Präsident des Verwaltungsrates

Nagra gTL AG

Matthias Braun

Vorsitzender der Geschäftsleitung

Nagra gTL AG

 

Anhang: Zusammenstellung Gesuchsunterlagen 

 

Bestätigungserklärung der Nagra:

Das Gesuch und die dazugehörenden Unterlagen wurden von der Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und im Hinblick auf die Einreichung durch die Nagra gTL AG ausgearbeitet.

 

Lino Guzzella

Präsident der Nagra Verwaltung

Roland Pierre Schmidiger

Vizepräsident der Nagra Verwaltung

 

Anhang: Zusammenstellung Gesuchsunterlagen

A.  Erläuterungen zum Vorhaben

B.  Gesuchsunterlagen nach KEV

Die folgenden Gesuchsunterlagen stellen gemäss Art. 23 und Art. 62 KEV einen integrierenden Bestandteil des Gesuchs dar: