Die Gesamtanlage ist eine Kernanlage nach KEG. Für den Betrieb der Gesamtanlage ist es jedoch zweckmässig, konventionellen und nuklearen Betrieb zu unterscheiden. Der in diesem Bericht verwendete Begriff nuklearer Betrieb beinhaltet die Handhabung von radioaktiven Abfällen. Mit dem Betrieb gehen unterschiedliche Sicherheitsanforderungen einher (Kap. 6), indem nur im nuklearen Betrieb zusätzlich auch die nukleare (Betriebs)Sicherheit (Kap. 6.3) zu gewährleisten ist. Der nukleare Betrieb umfasst die Tätigkeit Einlagern (Kap. 4.2), der konventionelle Betrieb die Tätigkeiten Bestätigen (Kap. 4.1) und Beobachten (Kap. 4.3). Für die Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Gesamtanlage ist die Anlage zu erhalten (Kap. 4.4).
Im Folgenden werden die Umsetzungskonzepte der Tätigkeiten kurz dargestellt. Das übergeordnete Ziel der Tätigkeiten ist es, die Gesamtanlage sicher, qualitäts-, termin- und kostentreu zu betreiben.
Das Bestätigen umfasst einerseits die Bestätigung der sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Wirtgesteins, andererseits die Demonstration der Funktionstüchtigkeit sicherheitsrelevanter Techniken (Art. 65 KEV).
In der UTA werden dafür die Testbereiche genutzt. Die OFA zusammen mit dem zentralen Bereich der UTA stellen die Infrastruktur für den Betrieb der Testbereiche untertag zur Verfügung.
Für die Bestätigung der sicherheitsrelevanten Eigenschaften sind dafür geeignete Einrichtungen in den Testbereichen (Nr. 15 in Fig. 3‑6) zu installieren. Für den Betrieb dieser Einrichtungen werden vereinzelt Personen vor Ort sein.
Für die Demonstrationen werden in Testbereichen die Einlagerungssituationen SMA und HAA nachgebildet (Nr. 14 in Fig. 3‑6). Zu demonstrieren sind (Art. 65 KEV) das Einbringen von Verfüllmaterial (Kap. 5.2), das Entfernen des Verfüllmaterials (Nagra 2022e), die Techniken zur Rückholung (Nagra 2022e) und zur Versiegelung (Kap. 5.3). Dafür sind die Geräte und Materialien zur Demonstration vor Ort zu bringen, einzusetzen und von Personal zu bedienen.
Weiterhin ist für die vorgesehenen Lagerbereiche die Erfüllung der Eignungskriterien nachzuweisen (Art. 14 Abs. 1 Bst. f Ziff. 1 KEG). Dies wird an geeigneten Orten in der UTA durch Personal vor Ort durchgeführt.
Für die Einlagerung der SMA und HAA hat die Nagra ein Konzept (Nagra 2022b) erarbeitet. Die Einlagerung der Abfälle umfasst die Einlagerung selbst, die Nahfeldverfüllung der Abfälle und den Verschluss der Lagerkammern.
Die Einlagerung erfolgt über den Funktionsbereich «Einlagerung» der OFA in die Hauptlager der UTA. Der Einlagerungsbetrieb (Anhang E.2) wird gemäss dem referenzierten Konzept in folgende Schritte unterteilt:
Anlieferung in die OFA
Bereitstellung
Schachtförderung
Transport zur Lagerkammer
Einlagerung in die Lagerkammer
Die Schritte werden aus Strahlenschutzgründen (Kap. 6.3) so weit wie möglich ferngesteuert oder automatisiert durchgeführt.
Die Einlagerungsbehälter (ELB) mit den SMA und HAA, gegebenenfalls in Transportbehältern (TB), werden per Strassentransport auf das Sicherungsareal der OFA (Fig. 6‑3) geliefert (Nagra 2024h). Die Transportfahrzeuge mit den ELB werden in Empfang genommen. Anschliessend werden sie in die Bereitstellungshalle gefahren und die ELB auf interne Transportfahrzeuge umgeladen. Nach der Umladung sind die Abfälle zur Einlagerung bereitgestellt (Fig. 4‑1).
Fig. 4‑1:Längsschnitt durch das Sicherungsareal (siehe Fig. 6‑3) mit Einlagerungsschacht, zugehörigem Schachtkopfgebäude, Bereitstellungshalle und Schleuse auf das Sicherungsareal
Gezeigt ist ein HAA-ELB, der in einem Transportbehälter angeliefert wird.
Für die Einlagerung werden die Abfälle aus der Bereitstellungshalle zur Förderanlage im Einlagerungsschacht gefahren und in die UTA gefördert (Kap. 3.5.2). Die HAA-ELB verbleiben hierfür in Transportbehältern.
In der UTA fahren die internen Transportfahrzeuge die ELB zu ihrem Lagerbereich (Fig. 4‑2).
Fig. 4‑2:Logistik nuklearer Betrieb UTA
Dort werden sie im jeweiligen Umladebereich vom Transportfahrzeug gehoben und eingelagert. Das Nahfeld wird verfüllt. Der Umladebereich der HAA-Lagerstollen kann aufgrund der dort vorhandenen Strahlenexposition (Kap. 6.3.2) zwischen Ausstossen des ELB aus dem Transportbehälter und Positionierung des ELB im Lagerstollen nicht betreten werden. Zuerst wird jeweils das Pilotlager gefüllt und verschlossen, anschliessend das Hauptlager. Die Abläufe sind jeweils identisch.
Mit Abschluss der Einlagerung werden die Lagerstollen (HAA) bzw. Lagerkavernen (SMA) verfüllt und mit einem Siegel versiegelt (Kap. 5.2). Mit Versiegelung aller Einlagerungsstollen / -kavernen ist der nukleare Betrieb abgeschlossen.
Die Beobachtung dient der Überwachung des Verhaltens der Abfälle, der Verfüllung und des Wirtgesteins in den Pilotlagern (Art. 66 KEV). Die OFA zusammen mit dem zentralen Bereich der UTA stellen die Infrastruktur für die Beobachtung dar.
Nach der Installation der nötigen Beobachtungseinrichtungen erfolgt deren Betrieb weitestgehend automatisiert. Für die Beobachtung muss daher nur für Wartungsarbeiten Personal vor Ort sein.
Die Erhaltung dient der Sicherstellung von Bestand, Funktion und Wert der Gesamtanlage. Sie gewährleistet die Funktionsfähigkeit während der Nutzung bis zur geforderten Nutzungsdauer und gegebenenfalls darüber hinaus.
Grundsätzlich werden die Bauwerke, Anlagen und Ausrüstung so geplant, dass sie die geforderten Nutzungsdauern nur mit Instandhaltung, jedoch ohne Instandsetzung, gewährleisten. Für Anlagen oder Ausrüstungen, für die das nicht möglich ist, werden Instandsetzung und Erneuerung geplant und entsprechende Ausfallzeiten berücksichtigt. Instandsetzungen und Erneuerungen werden dann so durchgeführt, dass die Erfahrungen und der Stand von Wissenschaft und Technik (Art. 37 KEG) zum Zeitpunkt der Instandsetzung oder Erneuerung einfliessen.
Die Erhaltung der Gesamtanlage orientiert sich für die Bauwerke an den Vorgaben der SIA 469, für Anlagen und Ausrüstung an den Herstellerangaben bzw. einschlägigen Regelwerken.
Erhaltung benötigt Überwachung und Unterhalt. Überwachung stellt die Zustandsentwicklung von Bauwerken, Anlagen und Ausrüstung fest, bewertet und leitet gegebenenfalls Konsequenzen ab. Unterhalt ist die Erhaltung selbst bzw. die Wiederherstellung.
Die Nagra hat in Nagra (2025c) ein integrales Überwachungskonzept beschrieben, zu dem die Überwachung während Bau und Betrieb gehört. Die Überwachung für die Erhaltung enthält unter anderem die allgemeine Beobachtung während des Betriebs, Inspektionen, Kontrollmessungen, Funktionskontrollen / -prüfungen und Zustandsbeurteilung. Sie findet regelmässig statt. Sicherheitskritische Bauwerke, Anlagen und Ausrüstung werden automatisch und bei Bedarf kontinuierlich überwacht.
Unterhalt beinhaltet die regelmässige Instandhaltung. Dies schliesst auch die Reinigung, Behebung kleiner Schäden und fachgerechte Wartung mit ein.
Für Überwachung und Unterhalt muss regelmässig Personal vor Ort sein.