Das Bestätigen umfasst einerseits die Bestätigung der sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Wirt­gesteins, andererseits die Demonstration der Funktionstüchtigkeit sicherheitsrelevanter Techniken (Art. 65 KEV).

In der UTA werden dafür die Testbereiche genutzt. Die OFA zusammen mit dem zentralen Bereich der UTA stellen die Infrastruktur für den Betrieb der Testbereiche untertag zur Ver­fügung.

Für die Bestätigung der sicherheitsrelevanten Eigenschaften sind dafür geeignete Einrichtungen in den Testbereichen (Nr. 15 in Fig. 3‑6) zu installieren. Für den Betrieb dieser Einrichtungen werden vereinzelt Personen vor Ort sein.

Für die Demonstrationen werden in Testbereichen die Einlagerungssituationen SMA und HAA nach­gebildet (Nr. 14 in Fig. 3‑6). Zu demonstrieren sind (Art. 65 KEV) das Einbringen von Verfüll­material (Kap. 5.2), das Entfernen des Verfüllmaterials (Nagra 2022e), die Techniken zur Rück­holung (Nagra 2022e) und zur Versiegelung (Kap. 5.3). Dafür sind die Geräte und Materialien zur Demonstration vor Ort zu bringen, einzusetzen und von Personal zu bedienen.

Weiterhin ist für die vorgesehenen Lagerbereiche die Erfüllung der Eignungskriterien nach­zuweisen (Art. 14 Abs. 1 Bst. f Ziff. 1 KEG). Dies wird an geeigneten Orten in der UTA durch Personal vor Ort durchgeführt.