Zusammenfassung
Vorliegender Bericht beinhaltet eine generische Sicherheitsbetrachtung der Einwirkungen von innen für ein geologisches Tiefenlager (gTL). Der Bericht bewertet und legt nachvollziehbar dar, dass die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllbar sind.
Dabei wird bei der Auslegung der Anlage (über- sowie untertag) auf eine langjährige, breite und weltweite Erfahrungsbasis sowohl von Zwischenlagern (übertag) als auch vergleichbaren Projekten (untertag, Tiefenlager, Tunnel, Minen) zurückgegriffen, mit der das gesamte Spektrum der potenziell vorkommenden intern auslösenden Ereignissen bereits konstruktiv vermieden oder deren Weiterentwicklung zu radiologischen Störfällen verhindert sowie entstandene Störfälle beherrscht, beendet und eine unzulässige Freisetzung zuverlässig vermieden wird. Dies wird einerseits durch eine geeignete bautechnische Auslegung und andererseits durch zuverlässig ausgelegte mechanisch-elektrische Hebe-/Transportfahrzeuge und Ausrüstungen sowie durch eine entsprechende Qualifikation des Personals sichergestellt.
Im gTL werden ausschliesslich in Endlagerbehälter verpackte Abfälle gehandhabt, die zum Teil noch zusätzlich durch Transportbehälter geschützt werden. Der Einschluss der Abfälle in Endlagerbehälter und der zusätzliche Schutz durch Transportbehälter stellen das hauptsächliche Sicherheitsdispositiv dar. Die Behälter – insbesondere für die hochaktiven Abfälle – sind so ausgelegt und geprüft, dass sie – in Verbindung mit den auslegungsbedingt nur begrenzt auftretenden Belastungen innerhalb des gTL – auch im Fall eines Störfalls intakt bleiben. Folglich ist der Einschluss der radioaktiven Stoffe sichergestellt und eine Freisetzung ausgeschlossen. Einzig bei der Schachtförderung der radioaktiven Abfälle nach untertag kann derzeit – im Rahmenbewilligungsgesuch ist die Anlage in den Grundzügen darzulegen – eine ereignisbedingte Freisetzung nicht in allen Fällen vollständig ausgeschlossen werden. Das bei einem solchen Ereignis jedoch betroffene Nuklidinventar ist auslegungsbedingt auf die geförderten Endlagerbehälter begrenzt. Mit einer sicherheitsoptimierten Auslegung, Konstruktion und Ausführung der Schachtförderanlage und ihrer Systeme und Komponenten sowie der qualitätssichernden Massnahmen beim Betrieb (periodischer Wartung und Instandhaltung) wird eine unzulässige Freisetzung von Radionukliden in die Umwelt aber verhindert, sodass die Dosisgrenzwerte nach Art. 123 StSV in jedem Fall eingehalten bzw. weit unterschritten werden.
Inhaltsverzeichnis
1.1 Vorgehen und Grundlagen der Sicherheitsbetrachtung
1.2 Randbedingungen und Massnahmen
1.3 Ermittlung des Spektrums bzgl. der Einwirkungen von innen
2. Ergebnisse der Sicherheitsbetrachtung
2.1 Reaktivitätsstörung und Verlust der Wärmesenke
2.2 Anlageninterner Brand und Explosion
2.3 Anlageninterne Überflutung
2.4 Fehlhandlungen des Personals (inkl. beeinträchtigtes Personal)
2.5 Fehlerhafte Handhabung von radioaktivem Material
2.6 Abweichungen bzw. Nichterfüllung der Annahmebedingungen
2.7 Versagen oder Fehlfunktion von Betriebssystemen: Transport-, Hebe- und Handhabungsmitteln
2.8 Versagen oder Fehlfunktion von Betriebssystemen: Störfälle im Rahmen des ELB-Schachttransports
2.9 Versagen oder Fehlfunktion von Betriebssystemen: Stromversorgung
Abkürzungsverzeichnis
ELB |
Endlagerbehälter |
ENSI |
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat |
EVA |
Einwirkungen von aussen |
EVI |
Einwirkungen von innen |
gTL |
Geologisches Tiefenlager |
HAA |
Hochaktive Abfälle (abgebrannte Brennelemente und hochaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung) |
KEG |
Kernenergiegesetz |
OFA |
Oberflächenanlage |
SMA |
Schwach- und mittelaktive Abfälle |
SSK |
Strukturen, Systeme und Komponenten |
TLB |
Transport- und Lagerbehälter |
TB |
Transportbehälter |