Reaktivitätsstörung und Verlust der Wärmesenke sind – wie bereits in Nagra (2025a) ausführlich erläutert – für ein gTL nicht relevant und können daher ausgeschlossen werden.
Ziel
Die Entstehung von anlageninternen Bränden oder Explosionen wird durch die Auslegung weitestgehend ausgeschlossen. In den Bereichen, in denen die ELB gehandhabt werden, werden Brandlasten und Zündquellen vermieden bzw. begrenzt, sodass in Verbindung mit den robusten ELB eine Freisetzung radioaktiver Stoffe durch einen Brand verhindert wird.
Massnahmen und generische Bewertung
Die SSK des gTL – übertägig wie untertägig – sind nicht brennbar oder schwer brennbar, wobei nicht brennbare Materialien gemäss z. B. den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen8 verwendet werden. Die Brandlasten werden auf das notwendige Mindestmass begrenzt, sodass keine bedeutenden Mengen an mobilen oder ortsfesten Brandlasten vorhanden sind. Zudem werden in einlagerungsrelevanten Bereichen des gTL – auf Basis der eingesetzten Betriebsmittel – keine bzw. keine bedeutenden Mengen explosionsfähiger Stoffe aufbewahrt oder gehandhabt. Dies gilt insbesondere für den Überwachungsbereich, in denen die ELB gehandhabt werden9. Zudem ist die Anzahl der bei einem potenziellen Brand betroffenen Behälter durch das Betriebskonzept, das auf einer bedarfsgerechten Anlieferung, Abfertigung und Einlagerung der ELB basiert, begrenzt10. Periodisch durchgeführte Brandlastinspektionen verhindern die Akkumulation von deponiertem brennbarem Material, insbesondere im Bereich von Flucht- und Interventionswegen.
Sowohl die konditionierten SMA-Gebinde als auch die HAA selbst sind als nicht brennbar einzustufen. Die Abfälle sind immer in robusten Behältern verpackt, die ebenfalls nicht brennbar sind und zudem einen ausreichenden Schutz gegen allfällige thermische Belastungen bieten. Die Annahmebedingungen schliessen zudem selbstentzündliche oder explosive Stoffe als Abfälle aus.
Durch die Einrichtung von Brandzonen und -abschnitten werden die verbleibenden Brandlasten entsprechend ihrem Gefahrenpotenzial räumlich getrennt. Ein entsprechender Feuerwiderstand der brandabschnittsbegrenzenden Strukturen verhindert eine Brandausbreitung bzw. einen Brandübergriff in benachbarte Bereiche. Dies wird auch dadurch unterstützt, dass die Auslegung und Abstände benachbarter Gebäude an der Oberfläche entsprechend den dann gültigen Richtlinien ausgeführt werden. Alle Bauten sind zudem mit adäquaten Blitzschutzeinrichtungen (intern und extern) ausgerüstet.
Das gTL wird – wo nötig – entsprechend den Anforderungen der Brandzonen und -abschnitte überwacht. Durch eine Brandmeldeanlage (oder Personal) wird ein möglicher Brandherd frühzeitig erkannt, lokalisiert und kann zeitnah in der Entstehungsphase bekämpft werden. Dem Gefahrenpotenzial angepasste Brandbekämpfungssysteme werden bereitgestellt. Die Brandbekämpfung kann zudem durch weitere, ggf. externe Einsatzkräfte, für die eine adäquate Zugänglichkeit zu jedem Objekt zu gewährleisten ist, unterstützt werden (Grubenwehr und externe Feuerwehr). Über die Brandmeldezentrale erfolgt die kontrollierte Brandfallsteuerung, wie z. B. das Steuern der Lüftungsanlage und das Schliessen der Brandschutztore/-türen.
Fazit
In den Überwachungsbereichen existieren keine oder keine relevanten Brandlasten. Eine unzulässige Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Anlage bzw. in die Umwelt ist aufgrund der begrenzt vorhandenen Brandlasten, der zeitnahen Brandbekämpfung, der widerstandsfähigen ELB (z. T. in TB) und der Nichtbrennbarkeit der gehandhabten radioaktiven Stoffe nicht zu unterstellen. Insgesamt wird das gTL die Anforderungen an einen Brandschutz gemäss Stand der Technik erfüllen (in Anlehnung an ENSI (in Überarbeitung)).
VKF-Brandschutzvorschriften: https://www.bsvonline.ch/de/vorschriften/#c-richtlinien ↩
Es wird nochmal auf die Fussnote 5, d. h. die räumliche Trennung über- wie untertag hingewiesen. ↩
Die in den Lagerkammern befindlichen ELB werden unmittelbar (HAA) oder in Kampanien (SMA/ATA) verfüllt, sodass auch hier eine Begrenzung der im Ereignis betroffenen Anzahl an ELB sichergestellt werden kann. In einer SMA-Lagerkaverne befinden sich zudem keine relevanten Brandlasten oder Explosionsquellen, sodass ein Brand bzw. Explosion gemäss heutigem Planungsstand ausgeschlossen werden kann. ↩
Ziel
Anlageninterne Überflutungen – insbesondere in den untertägigen Lagerbereichen – sind zu vermeiden.
Massnahmen und generische Bewertung
Die in den Anlagen des gTL betriebenen wasserführenden Systeme11 und darin gehandhabten Flüssigkeitsmengen werden auf ein für den Betrieb notwendiges Minimum begrenzt und – wenn erforderlich – bezüglich Leckage überwacht. Relevante Einrichtungen bzw. Systeme werden gegen Auswirkungen einer (lokalen) Überflutung geschützt, um deren Funktionserhalt im Ereignisfall sicherzustellen (z. B. erhöhte Lage elektrischer Systeme auf Sockeln). In den Bereitstellungshallen bzw. Lagerkammern (d. h. den Überwachungsbereichen) befinden sich keine (bedeutenden) wasserführenden Systeme12 (oder andere Flüssigkeiten). Die Abfälle sind stets in ELB eingeschlossen, und das gTL ist kontaminationsfrei. Eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt ist somit auslegungsbedingt ausgeschlossen.
Ein Bergwasserzutritt während des gTL-Betriebs wird aufgrund bewährter Massnahmen bei der Auslegung der Zugangsbauwerke nach etabliertem Stand der Technik begrenzt. Sollte aufgrund des gewählten Abdichtungskonzepts für die Zugangsbauwerke eine (permanente) Bergwasserentsorgung nötig sein, wird ein ereignisbedingter Ausfall der Bergwasserentsorgung in einem Zugang durch Redundanzen, die auslegungsbedingt räumlich getrennt in den einzelnen Zugangsbauwerken angeordnet sind, vermieden. Ein kompletter Ausfall der Bergwasserentsorgung infolge temporären Verlusts der Energieversorgung führt aufgrund begrenzter permanenter Bergwasserzutritte und vorhandenem Retentionsvolumen nicht zu einer Überflutung der untertägigen Anlagen.
Fazit
In den Überwachungsbereichen befinden sich keine (bedeutenden) wasserführenden Systeme (oder andere Flüssigkeiten). Eine anlageninterne lokale Überflutung ist äusserst unwahrscheinlich; unzulässige Auswirkungen sind aufgrund der Kontaminationsfreiheit des gTL sowie dem steten Einschluss der radioaktiven Abfälle in ELB nicht zu erwarten. Eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen infolge einer internen Überflutung ist daher ausgeschlossen.
Bei einem gTL sind das primär die Trink-, Brauch- und ggf. Löschwassersysteme sowie die in einem geschlossenen Kreislauf betriebenen Kühl- und Wärmesysteme. ↩
Ziel
Die langjährigen Betriebserfahrungen vergleichbarer Anlagen werden bei der Auslegung der SSK des gTL berücksichtigt. Menschliche Fehlhandlungen sind, soweit wie möglich und nötig, unter Nutzung technischer, administrativer und/oder überwachender Massnahmen zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu erkennen.
Massnahmen und generische Bewertung
Fehlhandlungen des Personals beziehen sich auf eine Fehlbedienung im Rahmen der Tätigkeiten13 und können weder im Normalbetrieb noch bei der Beherrschung eines Störfalls grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die kognitiven Begrenzungen des Menschen sind anzuerkennen und bei der Arbeitsumgebung, den Prozessen und Tätigkeiten so zu berücksichtigen, dass menschlichen Fehlern vorgebeugt wird (z. B. durch Automatisierung). Dabei bilden die Erfahrungen im Bereich der menschlichen und organisatorischen Faktoren (HOF-Erfahrungen) von vergleichbaren Anlagen (insbesondere Zwilag) die Basis, um potenzielle Fehlerquellen und deren systematischen Ursache(n) bei der Auslegung des gTL zu vermeiden. Die periodische Schulung des entsprechend ihren Aufgaben ausgebildeten Personals und der über alle Organisationseinheiten verankerten Sicherheitskultur zielt zudem darauf ab, die Häufigkeit von Fehlhandlungen zu minimieren und auch ihre möglichen Auswirkungen zu begrenzen.
Weitere Fehlhandlungen können im Rahmen der Strahlenschutztätigkeiten auftreten, wobei aufgrund der Kontaminationsfreiheit des gTL eine Kontamination bzw. Kontaminationsverschleppung – wenn überhaupt – ausschliesslich im Zusammengang mit einem bereits vorliegenden radiologischen Störfall vorkommen könnte. Aufgrund der robusten Auslegung (der ELB, z. T. verpackt in TB) wird auch im Fall eines Auslegungsstörfalls eine Kontamination ausgeschlossen. Zudem kann es zur Verletzung von Abschirm- und/oder Zutrittsbestimmungen kommen (z. B. unkontrollierter Zutritt von Personal in Überwachungsbereiche), die aber keine Auswirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt ausserhalb des Betriebsareals haben und ebenfalls durch eine entsprechende Auslegung und Organisation soweit wie möglich vermieden werden.
Fazit
Infolge einer hohen Sicherheitskultur durch eine adäquate fachliche Ausbildung und periodische Weiterbildung des Personals sowie aufgrund des Anlagendesigns und einer dem etablierten Stand der Technik entsprechenden Automatisierung der wesentlichen Betriebsabläufe wird die Häufigkeit von Fehlhandlungen praktisch ausgeschlossen und deren Auswirkungen begrenzt. In Verbindung mit der Verwendung robuster ELB und TB sind keine radiologischen Folgen für die Bevölkerung zu erwarten.
Beispielsweise bei der Nutzung der Krananlagen oder Transportfahrzeugen, die u. a. zu einem Lastanprall/-absturz führen können. ↩
Die Handhabung radioaktiven Materials beschränkt sich im gTL auf die Einlagerung von ELB. Im gTL bleiben die ELB jederzeit verschlossen. Es finden demnach keine Eingriffe und Handhabungen an den konditionierten SMA-Gebinden oder den eigentlichen radioaktiven Abfällen (SMA, HAA) statt. Es sind somit – gemäss aktuellem Planungsstand – betrieblich zu keiner Zeit offene radioaktive Stoffe im gTL vorhanden. Eine Freisetzung aufgrund von fehlerhafter Handhabung von radioaktivem Material ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.
Ziel
Die in den ELB verpackten Abfallgebinde als auch die ELB entsprechen bei Annahme am gTL den geltenden Annahmebedingungen für die Tiefenlagerung. Allfällige Abweichungen zu den Annahmebedingungen sind frühzeitig durch Qualitätskontrollen zu erkennen, zu bewerten und bei Bedarf durch (Instandsetzungs-)Massnahmen zu beheben (oder können toleriert werden).
Massnahmen und generische Bewertung
Die Produktion von selbstentzündlichen oder unter Druck stehenden Abfallgebinden ist bereits durch die Annahmebedingungen, Prüf- und Qualitätskontrollen und die zulässigen Konditionierungsarten im Vorfeld beim Abfallproduzenten bzw. den Zwischenlagern ausgeschlossen und sind demnach nicht zu erwarten. Eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen ist aufgrund dieser Eigenschaften der (konditionierten) Abfälle ausgeschlossen. Zudem stellt die Verpackung der Gebinde in robuste ELB (z. T. gasdicht) eine weitere Barriere für den Einschluss dar. Dies betrifft insbesondere die HAA-ELB.
Durch vorgängige Prüfung und Abnahme der Abfallgebinde und der beladenen ELB beim Absender werden zudem allfällige weitere Abweichungen14 bereits vor dem Versand zum gTL erkannt und durch entsprechende Massnahmen behoben. Bedeutende Abweichungen als Folge des Normaltransports (d. h. der Transport erfolgt nach Vorschrift (keine Unfallbedingungen)) können ebenfalls ausgeschlossen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Annahme von endlagerfertig verpackten Abfällen (d. h. den ELB) an der OFA bedeutsame Abweichungen von den Annahmebedingungen auftreten bzw. festgestellt werden, ist daher nahezu ausgeschlossen. Nichtsdestotrotz können mit den in der OFA vorhandenen Prüf- und Kontrollsystemen (z. B. im Rahmen des Strahlenschutzes) bedeutende Abweichungen erkannt, charakterisiert und bei Bedarf mit entsprechend bewährten Massnahmen behoben werden. Bei grösseren Abweichungen kann situativ ggf. auch eine Rücksendung (entsprechend verpackt) zum Absender bzw. zu den Verpackungsanlagen und eine Instandsetzung bzw. Neuverpackung in Betracht gezogen werden.
Fazit
Abweichungen bzw. die Nichterfüllung der Annahmebedingungen können durch Prüf- und Qualitätskontrollen vermieden bzw. bereits vor Anlieferung an das gTL erkannt und behoben werden. Eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen wird zum einen aufgrund der Eigenschaften der (konditionierten) Abfallgebinde und zum anderen aufgrund der Verpackung der Abfälle in robuste ELB ausgeschlossen.
Dies kann u. a. beinhalten: Falschbeladung von Abfallgebinden oder ELB, Abweichungen zur Dokumentation bzw. Identifizierbarkeit ist nicht gegeben, Beschädigungen, Verformung und/oder Korrosion der Behälter bzw. der Anschlagmittel oder Abweichungen bei Oberflächenkontamination bzw. Dosisleistung (ggü. der Dokumentation). ↩
Die unter dem Thema Versagen oder Fehlfunktion der Transport-, Hebe- und Handhabungsmittel zugeordneten und im Rahmen der generischen Sicherheitsbetrachtung berücksichtigten Ereignisse fokussieren sich auf Ereignisse im Zusammenhang mit dem horizontalen Transport und der (Kran-)Handhabung der ELB (z. T. verpackt in TB) innerhalb der Anlage. Folgende abdeckende Ereignisse sind dabei relevant:
Kollision eines ELB-Transportfahrzeugs15 mit einem Hindernis16
Brand eines ELB-Transportfahrzeugs
ELB-Anprall/Absturz bei Krantransport und
Absturz (schwerer) Lasten auf ELB
Ziel
Grundsätzlich sollen die genannten Ereignisse sowohl durch die Auslegung der SSK als auch durch einen sicherheitsgerichteten Betrieb möglichst verhindert bzw. die Auswirkungen begrenzt werden.
Massnahmen und generische Bewertung
Aus dem langjährigen nationalen und internationalen Betrieb von Kernanlagen und der etablierten Handhabung von Behältern (beispielsweise im Zwilag) liegen umfangreiche Erfahrungen und Massnahmen zur Vermeidung bzw. Bewältigung dieser Ereignisse vor, die bei der Planung und Auslegung des gTL berücksichtigt werden.
Das hauptsächliche Sicherheitsdispositiv stellen die robusten ELB (z. T. in TB) dar. Diese sind so ausgelegt und geprüft, dass der Einschluss der radioaktiven Stoffe – insbesondere die HAA-ELB und deren TB – auch nach sehr hohen Belastungen (z. B. bei einem Transportunfall auf der Strasse) gewährleistet ist und es dabei zu keiner bzw. keiner bedeutenden Freisetzung von Radionukliden kommt. Derartige mechanische und thermische Unfallbelastungen gehen weit über die im gTL auslegungsbedingt maximal möglichen Belastungen der internen Ereignisse hinaus (infolge der begrenzten Transport-/Handhabungsgeschwindigkeiten oder -höhen als auch den begrenzten Brandlasten (vgl. Kap. 2.2)). Der Einschluss der radioaktiven Stoffe in den Behältern ist somit auch bei den genannten Ereignissen sichergestellt, bzw. eine unzulässige Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Anlage bzw. in die Umwelt kann ausgeschlossen werden.
Fazit
Die robust ausgelegten ELB (z. T. verpackt in TB) bleiben auch nach einem Ereignis intakt und die radioaktiven Stoffe eingeschlossen, sodass eine unzulässige Freisetzung von Radionukliden ausgeschlossen werden kann.
Transportfahrzeug meint in diesem Zusammenhang ein Fahrzeug, das für den Transport der ELB eingesetzt wird und beinhaltet u. a. auch das HAA-Einlagerungsgerät. ↩
Das Wort «Hindernis» steht synonym für ein physisches Objekt (Wand, Fahrzeug, System, Tore etc.) als auch für eine Person des Betriebspersonals (Personenunfall). ↩
Ziel
Allfällige Abweichungen oder Störfälle im Rahmen des ELB-Schachttransports17 sollen durch die Auslegung der Schachthalle, der Schachtförderanlage, der ELB/TB als auch dem sicherheitsgerichteten Betrieb möglichst verhindert bzw. die Auswirkungen einer Abweichung oder eines Störfalls auf die in ELB verpackten radioaktiven Abfälle begrenzt werden.
Massnahmen und generische Bewertung
Störfälle im Rahmen des Schachttransports mit Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit sind nur während ELB-Förderung möglich, wobei betriebsbedingt die Anzahl gleichzeitig geförderter ELB – und damit die Zahl durch einen Störfall evtl. betroffener ELB – begrenzt wird18. Die nachfolgende Bewertung bzgl. Zuverlässigkeit und Störfällen von Schachtförderanlagen basiert auf den in Sindern & Borowski (2014) und Nagra (2023) dokumentierten Grundlagen.
Die zentralen Elemente der Schachtförderanlage (z. B. Fördermaschinen, die Umrichteranlage sowie der zentrale Maschinensteuerstand) werden sich nach aktuellem Planungsstand an der Oberfläche befinden, wodurch einerseits eine einfachere und sichere Erstmontage der Anlagenteile und anderseits jederzeit eine optimale Zugänglichkeit für Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten (beispielsweise Seilwechsel) gegeben ist.
Der Förderkorb ist mit einer vorgegebenen und begrenzten Fahrgeschwindigkeit im Schacht unterwegs. Das Anlagenkonzept sieht einen definierten Fahrweg zwischen Schachtkopf und Schachtfussebene vor. Je nach Wahl der Schachtförderanlage wird durch bewährte Massnahmen gewährleistet, dass die Anlage sicher zum Stillstand gebracht wird bzw. der Förderkorb nicht unkontrolliert in die Haltestellen einfährt. Ein Übertreiben der Anlage ist somit ausgeschlossen.
Ein Absturz eines beladenen Förderwagens (oder sonstigen Last) in den Schacht sowie eine unkontrollierte Bewegung des Förderkorbs nach oben/unten bei der Beladung können konstruktionsbedingt infolge komplementärer Massnahmen ausgeschlossen werden (z. B. infolge inhärent sicherer, mechanischer Verriegelung). Befindet sich der Förderkorb somit nicht in seiner arretierten Endposition, kann das Schachttor nicht geöffnet werden, d. h., es ist verriegelt und wird erst freigegeben, wenn die entsprechenden Endschalter betätigt sind. Sicherheitsrelevante Endschalter sollen dabei redundant ausgeführt werden. Der gesamte Schacht ist zudem mit einer Absturzsicherung umzäunt, sodass der Zutritt zum Schacht vermieden wird.
Der Absturz von Schachteinbauten im Schacht ist infolge regelmässiger Wartung und Instandsetzung ebenfalls nicht zu erwarten. Andere schwere Lasten, wie Gegengewicht (wenn vorhanden) oder ein Hilfsfahrkorb, können nicht auf den Förderkorb stürzen, da sie durch Spurlatten oder Führungsschienen parallel zum Förderkorb geführt werden.
Ein Förderkorbabsturz wird beispielsweise infolge der Nutzung eines Mehrseilsystems sowie diverser Bremssysteme, die im Fall eines Steuerungsausfalls, Stromausfalls oder eines hydraulischen Druckverlustes automatisch zum Einsatz gebracht werden, als auch infolge periodischer Wartung und Instandhaltung ausgeschlossen. Im Gesamtsystem wird die Anlage den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Anforderungen an die Seilsicherheit gemäss TAS 6.8.1 (TAS 1977) genügen, sodass im Fall eines sehr unwahrscheinlichen Seilrisses19 das Fördermittel mit ausreichender Seilsicherheit im Schacht gehalten wird.
Fazit
Aufgrund der sicherheitsoptimierten Auslegung, Konstruktion und Ausführung der Schachtförderanlage und ihrer Systeme und Komponenten sowie der qualitätssichernden Massnahmen beim Betrieb kann von einer sehr geringen Störfallhäufigkeit ausgegangen werden. Die mechanischen Belastungen auf den ELB sind dabei auslegungsbedingt gering, wodurch davon auszugehen ist, dass der betroffene ELB/TB intakt bleibt und eine Freisetzung von Radionukliden nicht zu erwarten ist. Der schwerwiegendste Störfall (Schachtabsturz) kann infolge der Nutzung eines Mehrseilsystems sowie periodischer Wartung und Instandhaltung nahezu ausgeschlossen werden.
Im Fall einer Rampe als Zugangsbauwerk würde dieser Störfall entfallen. Störfälle bei Transport mittels Rampe sind durch die Ereignisse Kollision und/oder Brand eines ELB-Transportfahrzeugs (vgl. Kap. 2.7) abgedeckt. ↩
Beispielsweise wird aufgrund der Dimensionen und Masse eines HAA-ELB plangemäss nur ein ELB gefördert. ↩
Wie in Sindern & Borowski (2014) beschrieben, waren bei allen Vorkommnissen, bei denen Förderseile rissen, die Seilrisse Folgeschäden, nicht Ursache des jeweiligen Vorkommnisses. Durch normale betriebliche Schwächung als Folge von Drahtbrüchen, Korrosion oder Verschleiss ist seit einem halben Jahrhundert kein Förderseil mehr gerissen. Seilrisse aufgrund von Seilversagen durch vernachlässigte Prüfungen und/oder unerkannte Schädigungsmechanismen sind in keinem einzigen Fall vorgekommen. Bei entsprechender Überwachung (u. a. Seilprüfung) und Wartung der Seile werden Seilbeschädigungen und Seilschwächungen rechtzeitig detektiert. Die entsprechenden Massnahmen für den Austausch der Seile können frühzeitig getroffen werden. ↩
Ziel
Das gTL wird zuverlässig und bedarfsgerecht mit elektrischer Energie versorgt.
Massnahmen und generische Bewertung
Der teilweise oder totale Ausfall der Stromversorgung (intern / extern) führt zu einem teilweisen oder totalen Ausfall der elektrisch versorgten Systeme des gTL. Durch das sichere Anlagenverhalten, das bei einem Stromausfall dadurch charakterisiert ist, dass die Prozesse unterbrochen werden bzw. stehen bleiben, kann es zu keinen Freisetzungen von Radionukliden kommen. Der Stromausfall ist in der Auslegung der Systeme zu berücksichtigen.
Fazit
Bei einem Ausfall der Stromversorgung (inkl. Totalausfall (Blackout)) ist infolge der sicheren Anlagen- und Behälterauslegung eine Freisetzung von Radionukliden ausgeschlossen. Der Einschluss der radioaktiven Abfälle bleibt gewährleistet, und somit sind keine radiologischen Folgen für die Bevölkerung und die Umwelt zu erwarten.
Im gesamten gTL befinden sich zu keiner Zeit betriebliche Komponenten mit gasförmigem oder flüssigem radioaktivem Inventar. Demnach kann auch kein Versagen von betrieblichen Komponenten unterstellt werden, bei dem es zu einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umgebung kommen kann.