Ziel

Allfällige Abweichungen oder Störfälle im Rahmen des ELB-Schachttransports17 sollen durch die Auslegung der Schachthalle, der Schachtförderanlage, der ELB/TB als auch dem sicherheits­gerichteten Betrieb möglichst verhindert bzw. die Auswirkungen einer Abweichung oder eines Störfalls auf die in ELB verpackten radioaktiven Abfälle begrenzt werden.

Massnahmen und generische Bewertung

Störfälle im Rahmen des Schachttransports mit Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit sind nur während ELB-Förderung möglich, wobei betriebsbedingt die Anzahl gleichzeitig geförderter ELB – und damit die Zahl durch einen Störfall evtl. betroffener ELB – begrenzt wird18. Die nachfolgende Bewertung bzgl. Zuverlässigkeit und Störfällen von Schachtförderan­lagen basiert auf den in Sindern & Borowski (2014) und Nagra (2023) dokumentierten Grundlagen.

Die zentralen Elemente der Schachtförderanlage (z. B. Fördermaschinen, die Umrichteranlage so­wie der zentrale Maschinensteuerstand) werden sich nach aktuellem Planungsstand an der Ober­fläche befinden, wodurch einerseits eine einfachere und sichere Erstmontage der Anlagen­teile und anderseits jederzeit eine optimale Zugänglichkeit für Instandsetzungs- und Wartungs­arbeiten (beispielsweise Seilwechsel) gegeben ist.

Der Förderkorb ist mit einer vorgegebenen und begrenzten Fahrgeschwindigkeit im Schacht un­terwegs. Das Anlagenkonzept sieht einen defi­nierten Fahrweg zwischen Schachtkopf und Schachtfussebene vor. Je nach Wahl der Schachtförderanlage wird durch bewährte Mass­nahmen gewährleistet, dass die Anlage sicher zum Stillstand ge­bracht wird bzw. der Förderkorb nicht unkontrolliert in die Haltestellen einfährt. Ein Übertreiben der Anlage ist somit ausge­schlossen.

Ein Absturz eines beladenen Förderwagens (oder sonstigen Last) in den Schacht sowie eine un­kontrollierte Bewegung des Förderkorbs nach oben/unten bei der Beladung können konstruk­tions­bedingt infolge komplementärer Massnahmen ausgeschlossen werden (z. B. infolge inhärent sicherer, mechanischer Verriegelung). Befindet sich der Förderkorb somit nicht in seiner arre­tierten Endposition, kann das Schachttor nicht geöffnet werden, d. h., es ist verriegelt und wird erst freigegeben, wenn die entsprechenden Endschalter betätigt sind. Sicherheitsrelevante End­schalter sollen dabei redundant ausgeführt werden. Der gesamte Schacht ist zudem mit einer Absturz­sicherung umzäunt, sodass der Zutritt zum Schacht vermieden wird.

Der Absturz von Schachteinbauten im Schacht ist infolge regelmässiger Wartung und Instand­set­zung ebenfalls nicht zu erwarten. Andere schwere Lasten, wie Gegengewicht (wenn vorhanden) oder ein Hilfsfahrkorb, können nicht auf den Förderkorb stürzen, da sie durch Spurlatten oder Führungs­schienen parallel zum Förderkorb geführt werden.

Ein Förderkorbabsturz wird beispielsweise infolge der Nutzung eines Mehrseilsystems sowie diverser Bremssysteme, die im Fall eines Steuerungsausfalls, Stromausfalls oder eines hydrauli­schen Druckverlustes automatisch zum Einsatz gebracht werden, als auch infolge periodischer Wartung und Instandhaltung ausgeschlossen. Im Gesamtsystem wird die Anlage den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Anfor­der­ungen an die Seilsicherheit gemäss TAS 6.8.1 (TAS 1977) genügen, sodass im Fall eines sehr unwahrscheinlichen Seilrisses19 das Fördermittel mit ausreichender Seilsicherheit im Schacht gehalten wird.

Fazit

Aufgrund der sicherheitsoptimierten Auslegung, Konstruktion und Ausführung der Schachtför­deranlage und ihrer Systeme und Komponenten sowie der qualitätssichernden Massnahmen beim Betrieb kann von einer sehr geringen Störfallhäufig­keit ausgegangen werden. Die mechanischen Belastungen auf den ELB sind dabei auslegungsbedingt gering, wodurch davon auszu­gehen ist, dass der betroffene ELB/TB intakt bleibt und eine Freisetzung von Radionukliden nicht zu erwarten ist. Der schwer­wiegendste Störfall (Schachtabsturz) kann infolge der Nutzung eines Mehrseil­systems sowie periodischer Wartung und Instandhaltung nahezu ausgeschlossen werden.

Im Fall einer Rampe als Zugangsbauwerk würde dieser Störfall entfallen. Störfälle bei Transport mittels Rampe sind durch die Ereignisse Kollision und/oder Brand eines ELB-Transportfahrzeugs (vgl. Kap. 2.7) abgedeckt.  ↩

Beispielsweise wird aufgrund der Dimensionen und Masse eines HAA-ELB plangemäss nur ein ELB gefördert. ↩

Wie in Sindern & Borowski (2014) beschrieben, waren bei allen Vorkommnissen, bei denen Förderseile rissen, die Seilrisse Folgeschäden, nicht Ursache des jeweiligen Vorkommnisses. Durch normale betriebliche Schwäch­ung als Folge von Drahtbrüchen, Korrosion oder Verschleiss ist seit einem halben Jahrhundert kein Förderseil mehr gerissen. Seilrisse aufgrund von Seilversagen durch vernachlässigte Prüfungen und/oder unerkannte Schädi­gungsmechanismen sind in keinem einzigen Fall vorgekommen. Bei entsprechender Überwachung (u. a. Seilprüfung) und Wartung der Seile werden Seilbeschädigungen und Seilschwächungen rechtzeitig detek­tiert. Die entsprechen­den Massnahmen für den Austausch der Seile können frühzeitig getroffen werden. ↩