Ziel

Die Entstehung von anlageninternen Bränden oder Explosionen wird durch die Auslegung wei­testgehend ausgeschlossen. In den Bereichen, in denen die ELB gehandhabt werden, werden Brandlasten und Zündquellen vermieden bzw. begrenzt, sodass in Verbindung mit den robusten ELB eine Freisetzung radioaktiver Stoffe durch einen Brand verhindert wird.

Massnahmen und generische Bewertung

Die SSK des gTL – übertägig wie untertägig – sind nicht brennbar oder schwer brennbar, wobei nicht brennbare Materialien gemäss z. B. den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen8 verwen­det werden. Die Brandlasten werden auf das notwendige Mindest­mass begrenzt, sodass keine bedeutenden Mengen an mobilen oder ortsfesten Brandlasten vorhanden sind. Zudem werden in einlagerungsrelevanten Bereichen des gTL – auf Basis der ein­­ge­setzten Betriebsmittel – keine bzw. keine bedeutenden Mengen explosionsfähiger Stoffe aufbe­wahrt oder gehandhabt. Dies gilt insbesondere für den Überwachungsbereich, in denen die ELB gehandhabt werden9. Zudem ist die Anzahl der bei einem potenziellen Brand betroffenen Behälter durch das Betriebskonzept, das auf einer bedarfsgerechten Anlieferung, Ab­fertigung und Einla­gerung der ELB basiert, begrenzt10. Periodisch durchgeführte Brandlastinspektionen verhindern die Akkumulation von deponiertem brennbarem Material, insbesondere im Bereich von Flucht- und Interventionswegen.

Sowohl die konditionierten SMA-Gebinde als auch die HAA selbst sind als nicht brennbar ein­zustufen. Die Abfälle sind immer in robusten Behältern verpackt, die ebenfalls nicht brennbar sind und zudem einen ausreichenden Schutz gegen allfällige thermische Belastungen bieten. Die Annah­mebedingungen schliessen zudem selbstentzündliche oder explosive Stoffe als Abfälle aus.

Durch die Einrichtung von Brandzonen und -abschnitten werden die verbleibenden Brandlasten entsprechend ihrem Gefahrenpotenzial räumlich getrennt. Ein entsprechender Feuerwiderstand der brandabschnittsbegrenzenden Strukturen verhindert eine Brandausbreitung bzw. einen Brand­übergriff in benachbarte Bereiche. Dies wird auch dadurch unterstützt, dass die Auslegung und Abstände benachbarter Gebäude an der Oberfläche entsprechend den dann gültigen Richtlinien ausgeführt werden. Alle Bauten sind zudem mit adäquaten Blitzschutzeinrichtungen (intern und extern) ausgerüstet.

Das gTL wird – wo nötig – entsprechend den Anforderungen der Brandzonen und -abschnit­te überwacht. Durch eine Brandmeldeanlage (oder Personal) wird ein möglicher Brand­herd frühzei­tig erkannt, lokalisiert und kann zeitnah in der Entstehungsphase bekämpft werden. Dem Gefah­renpotenzial angepasste Brandbekämpfungssysteme werden bereitgestellt. Die Brandbekämp­fung kann zudem durch weitere, ggf. externe Einsatzkräfte, für die eine adäquate Zugänglichkeit zu jedem Objekt zu gewährleisten ist, unter­stützt werden (Grubenwehr und externe Feuerwehr). Über die Brandmeldezentrale erfolgt die kontrollierte Brandfallsteuerung, wie z. B. das Steuern der Lüftungsanlage und das Schliessen der Brandschutztore/-türen.

Fazit

In den Überwachungsbereichen existieren keine oder keine relevanten Brandlasten. Eine unzuläs­sige Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Anlage bzw. in die Umwelt ist aufgrund der begrenzt vorhandenen Brandlasten, der zeitnahen Brandbekämpfung, der widerstandsfähigen ELB (z. T. in TB) und der Nichtbrennbarkeit der gehandhabten radioaktiven Stoffe nicht zu unter­stellen. Insgesamt wird das gTL die Anforderungen an einen Brandschutz gemäss Stand der Tech­nik erfüllen (in Anlehnung an ENSI (in Überarbeitung)).

Es wird nochmal auf die Fussnote 5, d. h. die räumliche Trennung über- wie untertag hingewiesen. ↩

Die in den Lagerkammern befindlichen ELB werden unmittelbar (HAA) oder in Kampanien (SMA/ATA) verfüllt, sodass auch hier eine Begrenzung der im Ereignis betroffenen Anzahl an ELB sichergestellt werden kann. In einer SMA-Lagerkaverne befinden sich zudem keine relevanten Brandlasten oder Explosionsquellen, sodass ein Brand bzw. Explosion gemäss heutigem Planungsstand ausgeschlossen werden kann. ↩