Ziel

Anlageninterne Überflutungen – insbesondere in den untertägigen Lagerbereichen – sind zu vermeiden.

Massnahmen und generische Bewertung

Die in den Anlagen des gTL betriebenen wasserführenden Systeme11 und darin gehandhabten Flüssigkeitsmengen werden auf ein für den Betrieb notwendiges Minimum begrenzt und – wenn erforderlich – bezüglich Leckage überwacht. Relevante Einrichtungen bzw. Systeme werden gegen Auswirkungen einer (lokalen) Überflutung geschützt, um deren Funktionserhalt im Ereig­nis­­fall sicherzustellen (z. B. erhöhte Lage elektrischer Systeme auf Sockeln). In den Bereitstellungs­hallen bzw. Lagerkammern (d. h. den Überwachungsbereichen) befinden sich keine (bedeu­tenden) wasserführenden Systeme12 (oder andere Flüssigkeiten). Die Abfälle sind stets in ELB einge­schlossen, und das gTL ist kontaminationsfrei. Eine Freisetzung von radio­aktiven Stoffen in die Umwelt ist somit auslegungsbedingt ausgeschlossen.

Ein Bergwasserzutritt während des gTL-Betriebs wird aufgrund bewährter Massnahmen bei der Auslegung der Zugangsbauwerke nach etabliertem Stand der Technik begrenzt. Sollte aufgrund des gewählten Abdichtungskonzepts für die Zugangsbauwerke eine (permanente) Bergwasserent­sorgung nötig sein, wird ein ereignisbedingter Ausfall der Bergwasserentsorgung in einem Zugang durch Redundanzen, die auslegungsbedingt räumlich getrennt in den einzelnen Zugangs­bau­werken angeordnet sind, vermieden. Ein kompletter Ausfall der Bergwasserentsorgung infol­ge temporären Verlusts der Energieversorgung führt aufgrund be­grenzter permanenter Bergwas­serzutritte und vorhandenem Retentionsvolumen nicht zu einer Überflutung der untertägigen Anlagen.

Fazit

In den Überwachungsbereichen befinden sich keine (bedeutenden) wasserführenden Systeme (oder andere Flüssigkeiten). Eine anlageninterne lokale Überflutung ist äusserst unwahrschein­lich; unzulässige Auswirkungen sind aufgrund der Kontaminationsfreiheit des gTL sowie dem steten Einschluss der radioaktiven Abfälle in ELB nicht zu erwarten. Eine Freisetzung von radio­aktiven Stoffen infolge einer internen Überflutung ist daher ausgeschlossen.

Bei einem gTL sind das primär die Trink-, Brauch- und ggf. Löschwassersysteme sowie die in einem ge­schlossenen Kreislauf betriebenen Kühl- und Wärmesysteme.  ↩

Aufgrund der nicht vorhandenen Brandlasten (vgl. auch Kap. 2.2) trifft das gemäss aktuellem Planungsstand auch auf die Löschwasserversorgung zu, die in den Bereitstellungshallen entweder nicht oder nur als Trockenleitungen vorgesehen ist.  ↩