Die Beobachtung dient der Überwachung des Verhaltens der Abfälle, der Verfüllung und des Wirt­gesteins in den Pilotlagern (Art. 66 KEV). Die OFA zusammen mit dem zentralen Bereich der UTA stellen die Infrastruktur für die Beobachtung dar.

Nach der Installation der nötigen Beobachtungseinrichtungen erfolgt deren Betrieb weitestgehend automatisiert. Für die Beobachtung muss daher nur für Wartungsarbeiten Personal vor Ort sein.