Das Anlagen- und Betriebskonzept setzt Vorgaben um, von denen die wichtigsten zu Beginn (Kap. 2) zusammengefasst werden. Damit wird die Gesamtanlage beschrieben (Kap. 3). Die Funktionsbereiche zur Umsetzung der wesentlichen Tätigkeiten werden eingeführt und deren konkrete exemplarische Umsetzung in OFA, UTA und technischer Ausrüstung gezeigt.
Die wesentlichen Tätigkeiten werden in zwei Gruppen erläutert: die betrieblichen Tätigkeiten (Kap. 4), d. h. Bestätigen, Einlagern und Beobachten, und die baulichen Tätigkeiten (Kap. 5), d. h. Erstellen und Verschliessen.
Anschliessend werden die Sicherheitskonzepte (Kap. 6) beschrieben. Dabei wird zwischen konventioneller und nuklearer Sicherheit unterschieden. Erste Überlegungen zu Personal und Organisation folgen in Kap. 7. Anschliessend wird, wie in Art. 62 Bst. c KEV vorgegeben, auf die Kosten (Kap. 8) für die Realisierung eingegangen. Abgeschlossen wird der Bericht mit Überlegungen zur weiteren Projektentwicklung (Kap. 9).