Die Rahmenbewilligung legt nach Art. 14 Abs. 1 Bst. b-d KEG den Standort, den Zweck und die Grundzüge des Projekts fest. Als Grundzüge des Projektes gelten gemäss Art. 14 Abs. 2 KEG die ungefähre Grösse und Lage der wichtigsten Bauten. Die wichtigste Baute dieses Vorhabens ist die BEVA, da sich die Handhabung der radioaktiven Abfälle auf diese beschränkt. Dazu wird ein Projektperimeter festgelegt und raumplanerisch gesichert, in welchem die BEVA und alle weiteren für den Betrieb notwendigen Bauten und Anlagen zu liegen kommen. Weitergehende Festlegungen erfolgen nach KEG im Rahmen des weiteren Bewilligungsverfahrens.
Die Beibehaltung eines genügend grossen Handlungsspielraums zur Konkretisierung der Anlagen im weiteren Bewilligungsverfahren ist aufgrund der langen Zeithorizonte im Projekt essenziell.
Für das RBG erwartet das ENSI konzeptuelle Beschreibungen von Anlagen und Systemen (ENSI 2018). Eine konzeptionelle, exemplarische Umsetzung des Vorhabens für die erforderliche Plausibilisierung von Sicherheit und Machbarkeit ist im Sicherheitsbericht (Kap. 3 in Nagra 2025c) dargestellt. Diese exemplarische Umsetzung illustriert eine zweckmässige Anordnung der Anlagen innerhalb des Anlagenperimeters (vgl. Kap. 3.2.1) und stellt die Grundlage für eine sicherheits- und sicherungstechnische Bewertung durch die Bewilligungsbehörden und die Festlegung des Projektperimeters mit der Rahmenbewilligung dar.
Die im Sicherheitsbericht dargestellte exemplarische Umsetzung wurde für BAR und UVB ergänzt, da nicht eine Bewertung von Sicherheit und Machbarkeit im Zentrum steht, sondern eine Bewertung des Vorhabens bezüglich seiner Auswirkungen auf Raum und Umwelt.
Die ergänzten bzw. konkretisierten Angaben umfassen im Wesentlichen:
Angaben zum Bau und Betrieb der BEVA
Angaben zu Transporten
Angaben zur Erschliessung sowie Ver- und Entsorgung
Die ergänzte Vorhabensbeschreibung spannt einen ausreichend grossen Rahmen für die Weiterentwicklung des Vorhabens in den folgenden Projektphasen. Damit ist sichergestellt, dass unter Wahrung des der Kernenergiegesetzgebung zu Grunde liegenden Optimierungsgebots (Anzahl, Anordnung und Auslegung der für sicheren und zweckmässigen Betrieb benötigten Bauten und Anlagen) im weiteren Bewilligungsverfahren keine wesentlichen raumrelevanten Änderungen auftreten, die über den im BAR für das RBG bewerteten Rahmen hinausgehen.
In diesem BAR ist mit «das Vorhaben» jeweils der nachfolgende Vorhabensbeschrieb gemeint.
Der Standort der BEVA1 befindet sich süd-südöstlich des Zwilag-Hauptkomplexes in der Gemeinde Würenlingen im Kanton Aargau (vgl. Fig. 3‑1). Die Zwilag liegt im Norden des Areals Ost des PSI, dessen Vorgängerinstitutionen in den 1950er Jahren hier im unteren Aaretal «auf der grünen Wiese» am Aareufer, westlich und östlich der Aare, auf rund 35 ha Fläche errichtet wurden. Das Industrieareal um das «PSI Ost» wird westlich durch die Aare und in den anderen drei Himmelsrichtungen durch ein grösseres zusammenhängendes Waldareal der Gemeinde Würenlingen begrenzt. Die nächstgelegenen Siedlungsgebiete der Dörfer Böttstein, Villigen und Würenlingen befinden sich rund 1.3 – 1.5 km vom Areal entfernt, das Kernkraftwerk (KKW) Beznau liegt rund 1.5 km flussabwärts in nördlicher Richtung.
Fig. 3‑1:Übersicht Lage des Vorhabens
Die Bauten des PSI Ost und der Zwilag sind mit einer Zufahrt von Osten erschlossen (vgl. Fig. 6‑6).
Der Projektperimeter für das Vorhaben ist als funktionale Erweiterung des bestehenden Industriegebiets vorgesehen. Er setzt sich aus dem Anlagenperimeter, dem Eingliederungssaum und der Installationsfläche zusammen (Fig. 3‑2).
Fig. 3‑2:Überblick über den Projektperimeter sowie dessen Unterteilung in Anlagenperimeter, Installationsfläche und Eingliederungssaum
Zentrumskoordinate 2'659'757 / 1'265'758 ↩
Die BEVA und weitere für den Betrieb notwenige Bauten und Anlagen werden innerhalb des Anlagenperimeters errichtet. Dieser wird plan hergestellt, flächig befestigt und als Verkehrs- und Betriebsfläche ausgelegt. Der Hang im Osten des Perimeters wird dafür angeschnitten und gesichert.
Östlich angrenzend an den gesicherten Anlagenperimeter werden im Eingliederungssaum Massnahmen für die Sicherheit und Sicherung des Anlagenperimeters umgesetzt. Auf 20 m Breite wird der Wald freigehalten (gehölzfrei), um die BEVA und weitere erforderliche Bauten vor Windwurf und Waldbränden zu schützen (Kap. 4.2.6 in Nagra 2025c). Im Eingliederungssaum wird gemäss aktuellem Projektstand ein Waldweg entlang des Anlagenperimeters vorgesehen, welcher die Forschungsstrasse mit dem Nordteil des Nietenbuckwegs verbindet (vgl. Fig. 3‑2 resp. Kap 6.2.3). Ausserdem stellt er die regulativ geforderte Einsehbarkeit der Umgebung von der Anlage aus sicher (Kap. 3.2 in Nagra 2025d).
Die Installationsfläche wird auf einem bestehenden PSI-Parkplatz eingerichtet. Sie dient während Phasen mit Bautätigkeit als Zwischenlager für Geräte und Baumaterial und Ver- und Entsorgung der Baustelle.
Der Projektperimeter umfasst eine Fläche von insgesamt 2.9 ha, wovon rund 52 % innerhalb einer bestehenden Arbeitszone und rund 48 % im Wald liegen (vgl. Fig. 3‑3 und Tab. 3‑1).
Fig. 3‑3:Projektperimeter mit heutiger Nutzung (Gemeinde Würenlingen 2016b)
Tab. 3‑1: Fläche des Projektperimeters und der benannten Teilperimeter
Die Spalte «Total» enthält die Fläche des Projektperimeters
Flächentyp |
Fläche [ha] |
|||
Anlagenperimeter
|
Eingliederungssaum |
Installationsfläche
|
Total |
|
Arbeitszone II |
1.18 |
– |
0.36 |
1.54 |
Wald (ohne NkBW2) |
0.83 |
0.06 |
– |
0.89 |
Wald (NkBW) |
0.03 |
0.45 |
– |
0.48 |
Total |
2.04 |
0.51 |
0.36 |
2.91 |
Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung im Wald (NkBW) ↩
In der BEVA werden hochaktive Abfälle aus Transport- und Lagerbehältern (TLB, «Castoren») in Endlagerbehälter (ELB) umverpackt. Sie enthält neben Umladezellen Empfangsbereiche für TLB und ELB sowie Räume für die zugehörigen Systeme wie Energie, Lüftungs- und Leittechnik. Daraus ergibt sich die im Sicherheitsbericht angegebene ungefähre Grösse der BEVA: Länge 90-110 m, Breite 50-70 m und Höhe über Terrain 30-50 m (Kap. 2.3 in Nagra 2025c).
Die BEVA und der für ihre Sicherung erforderliche Sicherungsperimeter (mit Wache, Sicherungsschleuse etc.) werden im nördlichen Teil des Anlagenperimeters, direkt angrenzend an den Sicherungsperimeter der Zwilag positioniert, sodass TLBs direkt zwischen Zwilag und BEVA transferiert werden können (vgl. Kap. 3.7).
Fig. 3‑4:Schematische Darstellung einer exemplarischen Anordnung der Bauten auf dem Anlagenperimeter
Gesamtfläche 2 ha (Kap. 3.3 in Nagra 2025c).
Exemplarisch dargestellt sind: die BEVA im Sicherungsareal mit Sicherungsperimeter und Zugangsschleuse, die konventionellen Bauten für Administration, Lagerhalle und Parkflächen sowie zugehörige Logistikflächen. Ein möglicher neuer Verlauf des Nietenbuckwegs ist angedeutet.
Für den Betrieb sind weitere Bauten erforderlich. Da in diesen keine nuklearen Aktivitäten durchgeführt werden, werden die Bauten als sogenannte konventionelle Bauten bezeichnet. Diese werden im südlichen Bereich des Anlagenperimeters, ausserhalb des Sicherungsareals errichtet. Hierunter fallen u.a. Büros, Lager- und Werkstätten sowie Parkplätze.
Fig. 3‑5 und Fig. 3‑6 illustrieren eine mögliche Anordnung der BEVA und weiterer Gebäude im Projektperimeter. Mit der Rahmenbewilligung werden für die BEVA die maximalen Gebäudedimensionen festgelegt (vgl. Kap. 3.3.1). Das Schnurgerüst mit transparenter Hülle im nördlichen Teil des Anlagenperimeters visualisiert diese Dimensionen, innerhalb welchen die BEVA angeordnet und optimal ausgestaltet werden kann. Die Höhe des Schnurgerüsts entspricht der maximalen Höhe von 50 m (vgl. Kap. 3.3.1).
Fig. 3‑5:Vogelperspektive des Industrieareals (Blickrichtung Nordwest) mit Anlagenperimeter (rot umrandet) und Installationsfläche (orange umrandet)
Innerhalb des Schnurgerüsts (transparente Hülle) wird die BEVA angeordnet.
Fig. 3‑6:Vogelperspektive des Industrieareals (Blickrichtung Nord) mit Zwilag-Areal (hinten links), PSI-Gebäuden (Vordergrund) und Anlagenperimeter (rot umrandet) sowie Installationsfläche (orange umrandet)
Innerhalb des Schnurgerüstes (transparente Hülle) wird die BEVA angeordnet.
In Anlehnung an das Entsorgungsprogramm EP 21 (Kap. 5 in Nagra 2021) umfasst der vorgesehenen Realisierungsplan für Bau, Betrieb und Stilllegung der BEVA, eine Zeitspanne von 25 Jahren. Für die Bauphase werden rund fünf Jahre veranschlagt. Während der etwa 15 Jahre dauernden Betriebsphase werden ELB zur Einlagerung bereitgestellt. Die Stilllegung (vgl. Kap. 1.5.2 in Nagra 2025b) dauert voraussichtlich ebenfalls fünf Jahre.
Der Anlagenperimeter wird dauerhaft benötigt, die Installationsfläche zu Beginn sowie am Ende des Vorhabens. Der Eingliederungssaum wird in der Bauphase hergestellt, sodass vom angrenzenden Wald während der Betriebsphase keine Waldbrand- oder Windwurfgefahr ausgeht. Nach der Betriebsphase muss der Wald nicht länger freigehalten werden.
Die Qualität des Aushub- und Bodenmaterials sowie die genauen Mengen werden für das Baugesuch ermittelt. In der Bauphase (vgl. 3.4) werden gemäss heutigen Abschätzungen die folgenden Hauptmaterialmengen abgeführt:
Abbruch der Gebäude B, I und C (vgl. Fig. 6‑1): Es ist mit ca. 350 t Stahl/Blechrückbau, ca. 1’300 m3 (fest) Betonabbruch sowie ca. 800 m3 (fest) Ausbauasphalt und Strassenaufbruch zu rechnen.
Abfuhr Ausbruchmaterial durch Hangabtrag und Arealeinebnung / Aushub für BEVA und weitere Gebäude: 100'000 – 150’000 m³ (fest)
Abfuhr Bodenabtrag (inkl. Waldboden): 5’000– 10’000 m3 (fest)
Das Aushub- und Abbruchmaterial soll je nach Marktlage und Zeitpunkt des Anfalls lokal oder regional weiterverwendet, recycelt oder deponiert werden (vgl. Kap. 4.7 in Nagra 2022b)
Material
Aufgrund der geringen Mengen von an- und abzufahrenden Materialien (Baumaterial, Aushub, Abbruch) (vgl. Kap. 3.6) erfolgen sämtliche Materialtransporte vom und zum Projektperimeter über die Strasse. Die Baustellenerschliessung erfolgt entsprechend ab der Kantonsstrasse K113 (Döttingerstrasse) (vgl. Fig. 6‑6).
Personen
Während der Bauphase werden sämtliche Mitarbeitende sowie Auftragnehmende werktags zum Projektperimeter pendeln. Der Transport wird über die Strasse erfolgen, individuell oder mit Kleintransportern.
Abschätzung des induzierten Strassenverkehrs
Der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) in Anzahl Fahrten während der Bauphase muss für das Baugesuchs ermittelt werden. Gestützt auf die heutigen Planungsannahmen, insb. den zu transportierenden Materialmengen (vgl. Kap 3.6) wird der durch das Vorhaben induzierte Strassenverkehr in der Bauphase folgendermassen abgeschätzt (2 Fahrten entsprechen 1 Transport):
Abfuhr Abbruch: ca. 500 Fahrten
Abfuhr Boden: 1'000 – 2'000 Fahrten
Abfuhr Aushub: 20'000 – 30'000 Fahrten
Anlieferung Baustahl: 1'000 – 3'000 Fahrten
Anlieferung Beton: 10'000 – 25'000 Fahrten
Bei einer Bauzeit (Bauphase) von total 5 Jahren à 250 Arbeitstagen ist von ca. 25 bis 50 LKW-Fahrten pro Tag auszugehen.
Zurzeit ist weiter davon auszugehen, dass je nach Bautätigkeit zwischen 10 und 50 Fahrzeuge pro Tag für den Personentransport verkehren werden. Es ist daher von einer Grössenordnung von ca. 20 bis 100 Fahrten pro Tag auszugehen.
Material
Die zu verpackenden HAA sind in der Zwilag sowie im Zwischenlager des KKW Beznau (ZWIBEZ) gelagert. In der Betriebsphase werden sie zur BEVA befördert. Von der Zwilag erfolgt dies aufgrund der aneinandergrenzenden Areale als Transfer (kein Transport). Vom ZWIBEZ erfolgt der Transport per LKW über öffentliche Strassen, d.h. ab der Kantonsstrasse K113 über die Forschungs- und Industriestrasse zur BEVA (Kap. 1.2 in Nagra 2024b).
Die Transporte aller radioaktiven Abfälle in der Betriebsphase (ca. 15 Jahre) werden im Transportkonzept (Kap. 3 in Nagra 2024b) beschrieben. Zwischen BEVA und gTL werden voraussichtlich rund 4'300 LKW- Fahrten erfolgen. Die Anzahl Fahrten vom ZWIBEZ zur BEVA wird auf rund 200 geschätzt.
Für den Verpackungsprozess werden voraussichtlich neben den oben genannten Warenströmen Betriebs- und Verbrauchsmittel angeliefert und konventionelle Abfälle abtransportiert (ca. zwei LKW-Fahrten pro Tag).
Personen
Die BEVA benötigt Stand heute ca. 30 Mitarbeitende. Besucherinnen und Besucher sowie Auftragnehmende von Fremdfirmen werden zum heutigen Projektstand mit 10 bis 30 Personen pro Tag abgeschätzt.
Gestützt auf den heutigen Modalsplit der Mitarbeitenden des PSI und der Zwilag wird erwartet, dass das BEVA-Betriebspersonal gleichermassen den motorisierten Individualverkehr (MIV) wie auch den öffentlichen Verkehr (ÖV) oder das Fahrrad nutzt. Besucherinnen und Besucher der BEVA verwenden ebenfalls entweder den MIV oder den ÖV. Auftragnehmende externer Firmen werden aufgrund von benötigten Werkzeugen und Materialtransporten mittels MIV über das bestehende Strassennetz zu- und abfahren.
Abschätzung des induzierten Strassenverkehrs
Der DTV in Anzahl Fahrten während der Betriebsphase muss für das Baugesuchs ermittelt werden. Gestützt auf die heutigen Planungsannahmen wird der durch das Vorhaben induzierte Strassenverkehr im Betrieb abgeschätzt: Gesamthaft wird für den Materialtransport in der 15- jährigen Betriebsphase von durchschnittlich 5–10 LKW-Fahrten pro Tag (einzeln oder im Konvoi) ausgegangen.
Aufgrund der obigen Ausführungen ist während der Betriebsphase zudem mit einem Personenverkehr von durchschnittlich rund 40–60 Fahrten pro Tag zu rechnen.