Die genannten Anforderungen an die Sicherung werden durch die Umsetzung von konkreten Sicherungsmassnahmen erfüllt, wie im Folgenden konzeptionell anhand einer exemplarischen Umsetzung des Vorhabens aufgezeigt. Konkrete Festlegungen sowohl hinsichtlich Anzahl, Auslegung und Platzierung der Bauten als auch der genauen Sicherungsmassnahmen folgen im späteren Bewilligungsverfahren.
Die BEVA mit Nebengebäuden umfasst folgende sicherungsrelevanten Bauten und Räumlichkeiten:
BEVA-Gebäude für den Empfang von TLB, Umladen von HAA aus TLB in ELB, Verschluss der ELB, Verpackung der ELB in TB, Bereitstellung der TB für Transport ins gTL
Eingangsbereich der BEVA
Eingangsbereich Sicherungsareal mit Empfang, Personen- und Warenkontrolle etc.
Räume der Betriebswache, Loge / Empfang, Sicherungszentrale etc.
Neben den sicherungsrelevanten Bauten und Räumlichkeiten sind für den Betrieb der BEVA weitere Bauten und Räumlichkeiten erforderlich. Diese sind nicht sicherungsrelevant und werden hier als konventionelle Bauten und Räumlichkeiten bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise Bauten und Räumlichkeiten für Büros, Service, Lager, Werkstätten, Archiv, Öffentlichkeitsarbeit oder Parkplätze.
Weitere Ausführungen zu Anlage und Betrieb der BEVA finden sich im Sicherheitsbericht (Nagra 2025).
Alle Bauten werden auf dem Projektperimeter, direkt angrenzend an die Zwilag erstellt und betrieben (vgl. Fig. 3‑1). Der Projektperimeter wird in Anlagenperimeter, Eingliederungssaum und Installationsfläche unterteilt. Fig. 3‑2 zeigt die exemplarische Umsetzung des Vorhabens auf den genannten Teilperimetern. Das sicherungsrelevante BEVA-Gebäude mit den weiteren sicherungsrelevanten Bauten und Räumlichkeiten (siehe oben) ist in einem mit Sicherungsperimeter gesicherten Sicherungsareal im nördlichen Teil des Anlagenperimeters angeordnet. Das Dienstgebäude (Nr. 2 in Fig. 3‑2) ist nur zum Teil sicherungsrelevant. Die konventionellen, nicht sicherungsrelevanten Bauten und Räumlichkeiten, d. h. Bürogebäude, eine konventionelle Lagerhalle und die Parkieranlage (Nr. 3, 5 und 5a in Fig. 3‑2) etc. sind südlich davon platziert. Im östlich gelegenen Eingliederungssaum (Nr. 7 in Fig. 3‑2) werden Massnahmen für die Sicherheit des Anlagenperimeters umgesetzt. Die Installationsfläche (Nr. 8 in Fig. 3‑2) wird auf dem bestehenden PSI-Parkplatz südwestlich des Anlagenperimeters eingerichtet und dient während Phasen mit Bautätigkeit als Zwischenlager und der Ver- und Entsorgung der Baustelle.
Fig. 3‑1: Topografische Karte des Standorts der Brennelementverpackungsanlage und ihrer Umgebung, Massstab ~1:25'000
Der Projektperimeter befindet sich unmittelbar südöstlich des Areals der Zwilag. Zudem sind das Paul Scherrer Institut (PSI) und auf dessen Gelände das Bundeszwischenlager (BZL) in der Nähe.
Fig. 3‑2:Exemplarische Umsetzung des Vorhabens
Der Projektperimeter (Fig. 3‑1) umfasst Anlagenperimeter (rot umrandet), Eingliederungssaum (7) und Installationsfläche (8).
Der Projektperimeter befindet sich auf dem rechten Aareufer in der Gemeinde Würenlingen (Fig. 3‑1). Auf der Südost- und Nordostseite grenzt er an die ausgedehnte Waldfläche «Unterwald». Auf der westlichen Seite des Projektperimeters befinden sich das überwachte Betriebsareal der Zwilag sowie Areal und Gebäude des Paul Scherrer Instituts (PSI) mit dem Bundeszwischenlager (BZL). Die nächstgelegenen Ortschaften Villigen, Würenlingen und Böttstein sind rund 2 km vom Standort entfernt.
Das Terrain des Anlagenperimeters mit dem Sicherungsareal ist leicht in Richtung Aare geneigt. Im angrenzenden Wald steigt das Gelände in Richtung Osten an (Höhendifferenz ca. 20 m, Steigung örtlich bis ca. 50 %). Der Anlagenperimeter mit dem Sicherungsareal ist im Westen und Norden durch Bauten von Zwilag und PSI, im Osten und Süden durch den Wald abgeschirmt. Von den Jurahöhen her ist der Standort einsehbar. Im Wald, unmittelbar angrenzend an Anlagenperimeter und Sicherungsareal, ist der Eingliederungssaum vorgesehen. Dieser besteht aus einem Forst- und Waldweg entlang des Areals und einer Freihaltezone (Fig. 3‑2) zur Sicherheit, z. B. gegen Waldbrand / Windwurf. Die Freihaltezone dient ebenso der Sicherung, indem die Umgebung einsehbar wird (Detektion - Kap. 3.3).
Die primäre Erschliessung des Projektperimeters erfolgt über die Kantonsstrasse Siggenthal– Döttingen (K113) und die ca. 1.2 km lange Erschliessungsstrasse («Forschungsstrasse») durch den «Unterwald» (Fig. 3‑1). Ein zweiter Erschliessungsweg ist von der Kantonsstrasse Villigen–Böttstein (K442) über die Aare-Brücke und die «Forschungsstrasse» gewährleistet. Der an der östlichen Anlagenperimetergrenze vorgesehene Forst- und Waldweg «Nietenbuckweg» (Fig. 3‑2) wird nur von Wanderern und Radfahrern sowie für Forstarbeiten mit entsprechenden Fahrzeugen genutzt. Für übrige motorisierte Fahrzeuge ist die Nutzung des Wegs verboten.
Die exemplarische Umsetzung sieht eine Arealzufahrt über die bestehende «Industriestrasse Beznau» vor (Fig. 3‑2). Diese vorgeschlagene Zufahrtstrasse ist keine Durchfahrtstrasse, sondern eine private Zufahrt zu Zwilag und PSI, d. h., das Verkehrsaufkommen ist gering.
Zur Einhaltung der in Kapitel 2.2 genannten Schutzziele sind Sicherungsmassnahmen erforderlich, welche auf Grundlage der Gefährdungsannahmen (vgl. Kap. 2.2) konzipiert und ausgelegt werden. Die Sicherungsmassnahmen haben insbesondere den Zweck (Art. 4 UVEK 2008):
potenzielle Täter von unerlaubten Handlungen gegen Kernmaterialien oder Kernanlagen abzuhalten
den kontrollierten Zutritt von Personen und Fahrzeugen zu Kernanlagen zu gewährleisten
den Materialfluss in und aus den Sicherungszonen zu kontrollieren
den unerlaubten Zutritt zu Sicherungszonen zu detektieren und zu verhindern
gute Voraussetzungen für den Einsatz der Polizei zu schaffen
Die exemplarische Umsetzung der Sicherungsmassnahmen für die BEVA beruht grundsätzlich auf dem in Kapitel 2.1 beschriebenem Konzept der in die Tiefe gestaffelten Abwehr und dem dazugehörigen Zonen-/Schrankenkonzept sowie den baulichen, technischen, personellen, organisatorischen und administrativen Massnahmen.
Das Schema für das Zonen-/ Schrankenkonzept der Sicherung findet sich in Anhang 2 KEV. Die verschiedenen Sicherungsschranken (vgl. Fig. 3‑3) haben dabei folgende Funktionen:
Der Durchfahrtschutz schützt vor Angriffen mit Fahrzeugen und erschwert den Transport von Angriffsmitteln in das Durchfahrschutzareal bis zur Perimeterschranke.
Die Perimeterschranke umschliesst das Sicherungsareal. Sie dient der Detektion von Angreifern, der Lokalisation des Angriffsorts und der Auslösung des Alarms.
Die Sicherungsschranken D, C und B bieten einen von aussen nach innen zunehmenden räumlichen Widerstand. Sie schützen und umschliessen jeweils die Bereiche mit sicherheitsrelevanten Systemen und Ausrüstungen.
Fig. 3‑3:Schematische Darstellung der Anordnung der für die Sicherung relevanten Zonen gemäss Anhang 2 KEV
Bei Zwischenlagern und geologischen Tiefenlagern entscheidet das ENSI, ob auf einzelne Sicherungsschranken verzichtet werden kann (Anhang 2 KEV). Dieser Entscheid kann erst im weiteren Verfahren, basierend auf detaillierteren objektspezifischen Angaben, gefällt werden.
Für die exemplarische Umsetzung wird die geforderte in die Tiefe gestaffelte Abwehr realisiert, indem die sicherungsrelevanten Bauten (vgl. Kap. 3.1) auf einem eigenständigen Sicherungsareal platziert werden (Fig. 3‑2). Die weiteren zugehörigen, nicht sicherungsrelevanten Bauten werden getrennt davon auf dem südlich vorgelagerten konventionellen Areal positioniert. Das Sicherungsareal wird von einem Sicherungsperimeter und einem Durchfahrschutz umschlossen. Der Durchfahrschutz ist mit der Zwilag abzustimmen.
Die Zufahrt auf das Sicherungsareal der BEVA erfolgt durch eine betriebsgerecht ausgelegte Fahrzeugschleuse (Nr. 4 in Fig. 3‑2) über das vorgelagerte konventionelle Areal. Eine Notzufahrt via überwachtes Betriebsareal der Zwilag wird als weitere Erschliessungsmöglichkeit im Bereich der nördlichen Arealecke vorgesehen (Nr. 6 in Fig. 3‑2).
Der Zutritt auf das Sicherungsareal der BEVA erfordert einen Zugang durchs Dienstgebäude (Nr. 2 in Fig. 3‑2) mit Empfang, Anmeldung und kontrollierten Durchgängen (Personen- und Materialkontrolle).
Die Gebäudehülle des BEVA-Gebäudes (Nr. 1 in Fig. 3‑2) wird als Sicherungsschranke ausgebildet. Damit die betrieblichen Prozesse möglichst unbeeinträchtigt von der Sicherung ablaufen können, sind innerhalb des BEVA-Gebäudes möglichst wenig Sicherungsschranken vorgesehen. Eine entsprechende Detailplanung sowie die genaue Zuordnung der Sicherungszonen/-schranken bei den sicherungsrelevanten Bauten erfolgt in den nächsten Projektphasen gemäss den behördlichen Vorgaben.
Die Raumhüllen der Räume der Betriebswache, Loge/Empfang, Sicherungszentrale etc. sowie des Eingangsbereichs des Sicherungsareals BEVA mit Empfang, Personen- und Warenkontrolle etc. werden analog als Sicherungsschranken ausgebildet, angepasst auf die entsprechende Detailplanung und abgestimmt auf die Sicherungsanforderungen des BEVA-Gebäudes.
Bei den baulichen Sicherungsmassnahmen handelt es sich primär um Bauelemente für die Ausbildung der definierten Schranken. Die verschiedenen Schranken haben unterschiedliche Eigenschaften und bieten den geforderten räumlichen Widerstand.
Die Durchgänge durch die Sicherungsschranken werden in der Regel als Schleusen ausgebildet. Sie haben denselben räumlichen Widerstand wie die Sicherungsschranke. Einzelne Durchgänge mit einer sehr tiefen Nutzungsfrequenz (z. B. Notzufahrt, Nr. 6 in Fig. 3‑2) dürfen als einfache Abschlüsse realisiert werden. Durchtritte und/oder Durchfahrten durch diese einfachen Durchgänge erfolgen unter Umsetzung von kompensatorischen Sicherungsmassnahmen.
Durchfahrschutz
Der Durchfahrschutz umschliesst die Perimeterschranke (Fig. 3‑2). Er stellt sicher, dass der Sicherungsperimeter geschützt ist und zu sicherungsrelevanten Bauten ein vorgegebener Sicherheitsabstand eingehalten wird. Ein Durchfahrschutz kann aus festen, künstlichen Hindernissen (z. B. Gebäuden, Pollern, Betonelementen, Steinblöcken, Leitplanken etc.), beweglichen Durchfahrschutzelementen (z. B. Roadblockern, absenkbaren Pollern etc.) oder natürlichen Hindernissen (z. B. Terrainsprüngen, passenden Baumbeständen etc.) bestehen. Die physische Widerstandsfähigkeit des Durchfahrschutzes wird auf die situativen Anforderungen abgestimmt.
Sicherungsareal / Perimeterschranke
Die Perimeterschranke umschliesst das Sicherungsareal der BEVA (Fig. 3‑2). Die Perimeterzone, als freie Detektionszone mit ausreichender Breite, wird je nach örtlicher Gegebenheit des Sicherungsareals durch zwei Sicherungszäune (Standard) oder einem Sicherungszaun und einer Gebäudefassade (Nr. 2 und 3 in Fig. 3‑2) begrenzt. Die angrenzenden Fassaden von nicht sicherungsrelevanten Gebäuden werden in Richtung Perimeterzone unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Sicherung realisiert.
Sicherungsschranken
Die Sicherungsschranken umschliessen die Sicherungszonen und erfüllen die definierten Qualitäten gemäss den spezifischen Vorgaben. Die Sicherungsschranken bestehen insbesondere aus Fassaden, Wänden, Böden und Decken, Türen und Toren als Schleusen sowie Gitterelementen bei betriebsnotwendigen Öffnungen.
Die technischen Sicherungsmassnahmen umfassen im Wesentlichen die Systeme für die Überwachung und Steuerung der Sicherungsschranken, für die Zutritts-, Zufahrts- und Warenkontrolle sowie für die Kommunikation und Alarmierung. Dazu gehören auch Infrastruktursysteme für den Betrieb der Sicherungssysteme in Bezug auf Stromversorgung und Datenübertragung.
Die Massnahmen selbst werden gesichert umgesetzt. Die technischen Sicherungseinrichtungen werden durch das zuständige Personal betrieben, bedient und ausgewertet. Bei allen notwendigen Informatiksystemen wird eine adäquate IT-Sicherheitsstufe umgesetzt.
Durch personelle, organisatorische und administrative Sicherungsmassnahmen werden die verschiedenen Sicherungsbereiche strukturiert und aufeinander abgestimmt. Diese Massnahmen umfassen insbesondere (Art. 6 Abs. 1 UVEK 2008).
die Sicherungsorganisation
Regelungen betreffend Kontrollen des Personen-, Fahrzeug- und Materialverkehrs in und aus der Anlage
Vereinbarungen und Übungen mit der Polizei resp. der Armee.
Die Sicherungsorganisation wird gemäss den geltenden Vorgaben aufgebaut. Dazu ist eine beauftragte Stelle für die Belange der Sicherung einzurichten (Art. 30 Abs. 4 KEV). Das UVEK kann gemäss Art. 23 Abs. 1 KEG eine Betriebswache fordern. Details zur Betriebswache sind in der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen geregelt (VBWK 2006).
Das gesamte Personal muss die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK 2006) erfüllen. Zusätzlich müssen sich Personen, die Aufgaben wahrnehmen, die für die Sicherung der BEVA massgebend sind, periodisch einer Sicherheitsprüfung unterziehen (Art. 24 KEG). Art. 33 Bst. a KEV, und die Verordnung über die Personensicherheitsprüfung (VPSP 2023) regeln die Kontrollen.
Organisatorische und administrative Sicherungsmassnahmen während des Betriebs richten sich nach den rechtlichen Vorgaben, u. a. Anhang 3 KEV. Sie umfassen beispielsweise Reglements, Vorschriften und Weisungen, den Sicherungsbericht oder Betriebsaufzeichnungen wie das Wachjournal.
Der Standort ist aufgrund der geografischen Lage, den Eigentümern / Betreibern und Nutzungen in der unmittelbaren Nachbarschaft (geringe Gefährdung aus Sicht Sicherung) und der verkehrstechnischen Erschliessung sicherungstechnisch geeignet.
Die zur Plausibilisierung der Machbarkeit exemplarisch beschriebenen Sicherungsmassnahmen entsprechen der heutigen Erfahrung und Stand von Wissenschaft und Technik und erfüllen die heutigen gesetzlichen Anforderungen.