In der Brennelementverpackungsanlage (BEVA) werden hochaktive Abfälle (HAA) aus Transport- und Lagerbehältern (TLB) in Endlagerbehälter (ELB) umgeladen. Die gefüllten und verschlossenen ELB werden in Transportbehälter (TB) verpackt und für den Transport ins geologische Tiefenlager (gTL) bereitgestellt. Die BEVA hat aufgrund des Aktivitätsinventars der HAA sowie deren vorgesehenen Handhabung eine sicherungsmässige Relevanz (Kategorie II gem. Anhang 2 Ziff. 2 KEV 2004).
Der Sicherungsbericht berücksichtigt die «Präzisierungen der sicherheitstechnischen Vorgaben für Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager» des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI 2018). Abgeleitet davon orientiert sich sein Inhalt an den Vorgaben des Kap. 6.2 der Richtlinie ENSI-G09 (ENSI 2022). Anhand einer exemplarischen Umsetzung der BEVA wird gezeigt, dass der Standort geeignet ist und mit entsprechenden Massnahmen zuverlässig gesichert werden kann. Eine detaillierte Beschreibung des Projekts und der vorgesehenen Sicherungsmassnahmen erfolgt im weiteren Bewilligungsverfahren gemäss Kernenergiegesetzgebung. Dafür werden dannzumal Planungen und Dokumente ausgearbeitet, die der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
Aufgrund der thematischen Nähe und der inhaltlichen Überschneidung sind dem Sicherungsbericht zudem Ausführungen zu Safeguards angefügt.