Für «Safeguards» ist die Sektion Safeguards des Bundesamts für Energie (BFE) zuständig, die die Erläuterungen dazu beurteilt, während das ENSI die Sicherung beurteilt.
Mittels Safeguardsmassnahmen ist sicherzustellen, dass in jedem Vertragsstaat des «Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen» Tätigkeiten der Proliferation rechtzeitig entdeckt und alle in diesem Zusammenhang stehenden Kernmaterialien sowie Tätigkeiten im Brennstoffzyklus gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO1) deklariert werden. Diese Massnahmen sind bereits ab der Planungsphase zu berücksichtigen («Safeguards by Design») (Art. 2 Abs. 1 Bst. c und Art. 11 SaV), weshalb bereits im Rahmenbewilligungsgesuch Grundlagen und die Ausgangslage für die Konzipierung beschrieben werden. Details dazu finden sich in Anhang A.
Das Konzept der BEVA analog der Heissen Zelle der Zwilag hat sich bewährt und stellt eine gute Ausgangslage für die Umsetzung von Safeguardsmassnahmen dar.
Englisch: International Atomic Energy Agency – IAEA ↩