Bei den baulichen Sicherungsmassnahmen handelt es sich primär um Bauelemente für die Aus­bildung der definierten Schranken. Die verschiedenen Schranken haben unterschiedliche Eigen­schaften und bieten den geforderten räumlichen Widerstand.

Die Durchgänge durch die Sicherungsschranken werden in der Regel als Schleusen ausgebildet. Sie haben denselben räumlichen Widerstand wie die Sicherungsschranke. Einzelne Durchgänge mit einer sehr tiefen Nutzungsfrequenz (z. B. Notzufahrt, Nr. 6 in Fig. 3‑2) dürfen als einfache Abschlüsse realisiert werden. Durchtritte und/oder Durchfahrten durch diese einfachen Durch­gänge erfolgen unter Umsetzung von kompensatorischen Sicherungsmassnahmen.

Durchfahrschutz

Der Durchfahrschutz umschliesst die Perimeterschranke (Fig. 3‑2). Er stellt sicher, dass der Sicherungsperimeter geschützt ist und zu sicherungsrelevanten Bauten ein vorgegebener Sicher­heitsabstand eingehalten wird. Ein Durchfahrschutz kann aus festen, künstlichen Hindernissen (z. B. Gebäuden, Pollern, Betonelementen, Steinblöcken, Leitplanken etc.), beweglichen Durch­fahr­schutzelementen (z. B. Roadblockern, absenkbaren Pollern etc.) oder natürlichen Hinder­nissen (z. B. Terrainsprüngen, passenden Baumbeständen etc.) bestehen. Die physische Wider­stands­fähigkeit des Durchfahrschutzes wird auf die situativen Anforderungen abgestimmt.

Sicherungsareal / Perimeterschranke

Die Perimeterschranke umschliesst das Sicherungsareal der BEVA (Fig. 3‑2). Die Perimeterzone, als freie Detektionszone mit ausreichender Breite, wird je nach örtlicher Gegebenheit des Siche­rungsareals durch zwei Sicherungszäune (Standard) oder einem Sicherungszaun und einer Gebäude­fassade (Nr. 2 und 3 in Fig. 3‑2) begrenzt. Die angrenzenden Fassaden von nicht siche­rungs­relevanten Gebäuden werden in Richtung Perimeterzone unter Berücksichtigung der Anfor­derungen an die Sicherung realisiert.

Sicherungsschranken

Die Sicherungsschranken umschliessen die Sicherungszonen und erfüllen die definierten Quali­täten gemäss den spezifischen Vorgaben. Die Sicherungsschranken bestehen insbesondere aus Fassaden, Wänden, Böden und Decken, Türen und Toren als Schleusen sowie Gitter­elementen bei betriebsnotwendigen Öffnungen.