Das Schema für das Zonen-/ Schrankenkonzept der Sicherung findet sich in Anhang 2 KEV. Die verschiedenen Sicherungsschranken (vgl. Fig. 3‑3) haben dabei folgende Funktionen:
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Der Durchfahrtschutz schützt vor Angriffen mit Fahrzeugen und erschwert den Transport von Angriffsmitteln in das Durchfahrschutzareal bis zur Perimeterschranke.
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Die Perimeterschranke umschliesst das Sicherungsareal. Sie dient der Detektion von Angreifern, der Lokalisation des Angriffsorts und der Auslösung des Alarms.
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Die Sicherungsschranken D, C und B bieten einen von aussen nach innen zunehmenden räumlichen Widerstand. Sie schützen und umschliessen jeweils die Bereiche mit sicherheitsrelevanten Systemen und Ausrüstungen.
Fig. 3‑3:Schematische Darstellung der Anordnung der für die Sicherung relevanten Zonen gemäss Anhang 2 KEV
Bei Zwischenlagern und geologischen Tiefenlagern entscheidet das ENSI, ob auf einzelne Sicherungsschranken verzichtet werden kann (Anhang 2 KEV). Dieser Entscheid kann erst im weiteren Verfahren, basierend auf detaillierteren objektspezifischen Angaben, gefällt werden.
Für die exemplarische Umsetzung wird die geforderte in die Tiefe gestaffelte Abwehr realisiert, indem die sicherungsrelevanten Bauten (vgl. Kap. 3.1) auf einem eigenständigen Sicherungsareal platziert werden (Fig. 3‑2). Die weiteren zugehörigen, nicht sicherungsrelevanten Bauten werden getrennt davon auf dem südlich vorgelagerten konventionellen Areal positioniert. Das Sicherungsareal wird von einem Sicherungsperimeter und einem Durchfahrschutz umschlossen. Der Durchfahrschutz ist mit der Zwilag abzustimmen.
Die Zufahrt auf das Sicherungsareal der BEVA erfolgt durch eine betriebsgerecht ausgelegte Fahrzeugschleuse (Nr. 4 in Fig. 3‑2) über das vorgelagerte konventionelle Areal. Eine Notzufahrt via überwachtes Betriebsareal der Zwilag wird als weitere Erschliessungsmöglichkeit im Bereich der nördlichen Arealecke vorgesehen (Nr. 6 in Fig. 3‑2).
Der Zutritt auf das Sicherungsareal der BEVA erfordert einen Zugang durchs Dienstgebäude (Nr. 2 in Fig. 3‑2) mit Empfang, Anmeldung und kontrollierten Durchgängen (Personen- und Materialkontrolle).
Die Gebäudehülle des BEVA-Gebäudes (Nr. 1 in Fig. 3‑2) wird als Sicherungsschranke ausgebildet. Damit die betrieblichen Prozesse möglichst unbeeinträchtigt von der Sicherung ablaufen können, sind innerhalb des BEVA-Gebäudes möglichst wenig Sicherungsschranken vorgesehen. Eine entsprechende Detailplanung sowie die genaue Zuordnung der Sicherungszonen/-schranken bei den sicherungsrelevanten Bauten erfolgt in den nächsten Projektphasen gemäss den behördlichen Vorgaben.
Die Raumhüllen der Räume der Betriebswache, Loge/Empfang, Sicherungszentrale etc. sowie des Eingangsbereichs des Sicherungsareals BEVA mit Empfang, Personen- und Warenkontrolle etc. werden analog als Sicherungsschranken ausgebildet, angepasst auf die entsprechende Detailplanung und abgestimmt auf die Sicherungsanforderungen des BEVA-Gebäudes.