Das Schema für das Zonen-/ Schrankenkonzept der Sicherung findet sich in Anhang 2 KEV. Die verschiedenen Sicherungsschranken (vgl. Fig. 3‑3) haben dabei folgende Funktionen:

  • Der Durchfahrtschutz schützt vor Angriffen mit Fahrzeugen und erschwert den Transport von Angriffsmitteln in das Durchfahrschutzareal bis zur Perimeterschranke.

  • Die Perimeterschranke umschliesst das Sicherungsareal. Sie dient der Detektion von Angrei­fern, der Lokalisation des Angriffsorts und der Auslösung des Alarms.

  • Die Sicherungsschranken D, C und B bieten einen von aussen nach innen zunehmenden räumlichen Widerstand. Sie schützen und umschliessen jeweils die Bereiche mit sicherheits­relevanten Systemen und Ausrüstungen.

Schematische Darstellung der Anordnung der für die Sicherung relevanten Zonen gemäss Anhang 2 KEV

Fig. 3‑3:Schematische Darstellung der Anordnung der für die Sicherung relevanten Zonen gemäss Anhang 2 KEV

 

Bei Zwischenlagern und geologischen Tiefenlagern entscheidet das ENSI, ob auf einzelne Siche­rungsschranken verzichtet werden kann (Anhang 2 KEV). Dieser Entscheid kann erst im weiteren Verfahren, basierend auf detaillierteren objektspezifischen Angaben, gefällt werden.

Für die exemplarische Umsetzung wird die geforderte in die Tiefe gestaffelte Abwehr realisiert, indem die sicherungsrelevanten Bauten (vgl. Kap. 3.1) auf einem eigenständigen Sicherungsareal platziert werden (Fig. 3‑2). Die weiteren zugehörigen, nicht sicherungsrelevanten Bauten werden getrennt davon auf dem südlich vorgelagerten konventionellen Areal positioniert. Das Siche­rungs­areal wird von einem Sicherungsperimeter und einem Durchfahrschutz umschlossen. Der Durch­fahrschutz ist mit der Zwilag abzustimmen.

Die Zufahrt auf das Sicherungsareal der BEVA erfolgt durch eine betriebsgerecht ausgelegte Fahr­zeug­schleuse (Nr. 4 in Fig. 3‑2) über das vorgelagerte konventionelle Areal. Eine Notzufahrt via überwachtes Betriebsareal der Zwilag wird als weitere Erschliessungsmöglichkeit im Bereich der nördlichen Arealecke vorgesehen (Nr. 6 in Fig. 3‑2).

Der Zutritt auf das Sicherungsareal der BEVA erfordert einen Zugang durchs Dienstgebäude (Nr. 2 in Fig. 3‑2) mit Empfang, Anmeldung und kontrollierten Durchgängen (Personen- und Material­kontrolle).

Die Gebäudehülle des BEVA-Gebäudes (Nr. 1 in Fig. 3‑2) wird als Sicherungsschranke aus­gebildet. Damit die betrieblichen Prozesse möglichst unbeeinträchtigt von der Sicherung ablaufen können, sind innerhalb des BEVA-Gebäudes möglichst wenig Sicherungsschranken vorgesehen. Eine entsprechende Detailplanung sowie die genaue Zuordnung der Sicherungszonen/-schranken bei den sicherungsrelevanten Bauten erfolgt in den nächsten Projektphasen gemäss den behörd­lichen Vorgaben.

Die Raumhüllen der Räume der Betriebswache, Loge/Empfang, Sicherungszentrale etc. sowie des Eingangsbereichs des Sicherungsareals BEVA mit Empfang, Personen- und Warenkontrolle etc. werden analog als Sicherungsschranken ausgebildet, angepasst auf die entsprechende Detail­planung und abgestimmt auf die Sicherungsanforderungen des BEVA-Gebäudes.