Der Standort ist aufgrund der geografischen Lage, den Eigentümern / Betreibern und Nutzungen in der unmittelbaren Nachbarschaft (geringe Gefährdung aus Sicht Sicherung) und der verkehrs­technischen Erschliessung sicherungstechnisch geeignet.

Die zur Plausibilisierung der Machbarkeit exemplarisch beschriebenen Sicherungsmassnahmen ent­sprechen der heutigen Erfahrung und Stand von Wissenschaft und Technik und erfüllen die heutigen gesetzlichen Anforderungen.