Fig. 3‑5 und Fig. 3‑6 illustrieren eine mögliche Anordnung der BEVA und weiterer Gebäude im Projektperimeter. Mit der Rahmenbewilligung werden für die BEVA die maximalen Gebäudedimensionen festgelegt (vgl. Kap. 3.3.1). Das Schnurgerüst mit transparenter Hülle im nördlichen Teil des Anlagenperimeters visualisiert diese Dimensionen, innerhalb welchen die BEVA angeordnet und optimal ausgestaltet werden kann. Die Höhe des Schnurgerüsts entspricht der maximalen Höhe von 50 m (vgl. Kap. 3.3.1).
Fig. 3‑5:Vogelperspektive des Industrieareals (Blickrichtung Nordwest) mit Anlagenperimeter (rot umrandet) und Installationsfläche (orange umrandet)
Innerhalb des Schnurgerüsts (transparente Hülle) wird die BEVA angeordnet.
Fig. 3‑6:Vogelperspektive des Industrieareals (Blickrichtung Nord) mit Zwilag-Areal (hinten links), PSI-Gebäuden (Vordergrund) und Anlagenperimeter (rot umrandet) sowie Installationsfläche (orange umrandet)
Innerhalb des Schnurgerüstes (transparente Hülle) wird die BEVA angeordnet.