Fig. 3‑5 und Fig. 3‑6 illustrieren eine mögliche Anordnung der BEVA und weiterer Gebäude im Projektperimeter. Mit der Rahmenbewilligung werden für die BEVA die maximalen Gebäude­dimensionen festgelegt (vgl. Kap. 3.3.1). Das Schnurgerüst mit transparenter Hülle im nörd­lichen Teil des Anlagenperimeters visualisiert diese Dimensionen, innerhalb welchen die BEVA angeordnet und optimal ausgestaltet werden kann. Die Höhe des Schnurgerüsts entspricht der maximalen Höhe von 50 m (vgl. Kap. 3.3.1).

NTB 24 15 Fig 3 5 Vogelperspektive des Industrieareals Blickrichtung Nordwest mit Anlagenperimeter rot umrandet und Installationsfläche orange umrandet

Fig. 3‑5:Vogelperspektive des Industrieareals (Blickrichtung Nordwest) mit Anlagen­peri­meter (rot umrandet) und Installationsfläche (orange umrandet)

Innerhalb des Schnurgerüsts (transparente Hülle) wird die BEVA angeordnet.

	Vogelperspektive des Industrieareals (Blickrichtung Nord) mit Zwilag-Areal (hinten links), PSI-Gebäuden (Vordergrund) und Anlagenperimeter (rot umrandet) sowie Installationsfläche (orange umrandet)  Innerhalb des Schnurgerüstes (transparente Hülle) wird die BEVA angeordnet.

Fig. 3‑6:Vogelperspektive des Industrieareals (Blickrichtung Nord) mit Zwilag-Areal (hinten links), PSI-Gebäuden (Vordergrund) und Anlagenperimeter (rot umrandet) sowie Installationsfläche (orange umrandet)

Innerhalb des Schnurgerüstes (transparente Hülle) wird die BEVA angeordnet.