Standortfestlegung Brennelementverpackungsanlage (BEVA)
Mit der dritten Etappe des SGT wird die Standortevaluation der BEVA mit der Festlegung resp. Festsetzung des Standorts abgeschlossen (BFE 2008a). Für das gTL wurde im Standortwahlverfahren nach SGT der Standort NL ermittelt. Unter Einbezug der Standortregionen und Kantone kam die Nagra 2022 zum Schluss, dass die BEVA vom gTL getrennt am Standort Zwilag angeordnet werden soll. Dieser Standort weist infolge der unmittelbaren Nähe zu Anlage und Betrieb der Zwilag betriebliche und sicherheitstechnische Vorteile gegenüber den Alternativen beim gTL oder anderen Standorten auf.
Der gewählte Standort bei der Zwilag (grossräumige Anordnung) ist aus raumplanerischer Sicht positiv zu werten. Die Anlage kann in einer bereits anthropogen geprägten Landschaftskammer und zu grossen Teilen innerhalb der bestehenden Arbeitszone als zonenkonforme Nutzung realisiert werden. Im Vergleich zu einer BEVA am Standort Haberstal müssen keine Fruchtfolgeflächen beansprucht werden. Dies entspricht den übergeordneten Grundsätzen und Zielen der Raumplanung, den Boden zweckmässig und haushälterisch zu nutzen, die Lebensgrundlage zu erhalten und der Zersiedelung entgegenzuwirken sowie Bauten und Anlagen in die Landschaft einzuordnen.
Raumplanerische Abstimmung Projektperimeter
Der vorgeschlagene Projekt- und Anlageperimeter für die BEVA sowie die ungefähre Lage und Grösse der wichtigsten Baute (kleinräumige Anordnung; Variante «Mitte optimiert») wurde bestmöglich mit den raumplanerischen Zielen und Tätigkeiten von Bund, Kanton, Regionen und Gemeinde abgestimmt. Die räumliche Abstimmung mit bestehenden Nutzungen an der vorgesehenen Lage im Osten der Zwilag (Rückbau von Zwilag-Gebäude) erlaubt eine flächeneffiziente Anordnung der benötigten Bauten und Anlagen, eine Verdichtung des bestehenden Siedlungsgebiets und eine integrierte bauliche Ergänzung in den bestehenden Arbeitsschwerpunkt.
Das Gebiet PSI/Zwilag ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt und liegt in einem kantonalen Vorzugsgebiet für Spitzentechnologie. Es ist für den Standort des PSI und allfällige Erweiterungsflächen bezeichnet worden. Die Nutzungsinteressen (benötigter Platz und Erweiterungsbedürfnisse) der ansässigen und ebenfalls national bedeutenden Betriebe PSI/Zwilag werden respektiert, die Nutzungsbedürfnisse sind aufeinander abgestimmt und so werden auch Synergien ermöglicht.
Aufgrund der betrieblichen, sicherheits- und sicherungstechnischen Anforderungen an die BEVA, welche die Grösse des Projektperimeters bestimmen, kann die Anlage nicht vollständig innerhalb der bestehenden Bauzone realisiert werden. Es ist eine Erweiterung des bebauten Gebiets in den angrenzenden Wald erforderlich.
Mit dem vorgeschlagenen Projektperimeter ergeben sich Konflikte mit folgenden öffentlichen Interessen:
die Erhaltung und der Schutz des Waldes vor Eingriffen nach WaG durch die Rodung von 0.83 ha und Freihaltung (sicherheits- und sicherungsbedingte Rodung) von max. 0.06 ha Wald
die Sicherung der biologisch hochwertigen Flächen für den Arten- und Biotopschutz im Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung im Wald (NkBW) durch 0.03 ha Rodung und max. 0.45 ha Freihaltung
der Schutz nutzbarer unterirdischer Gewässer nach GSchG durch eine Überlagerung mit dem Gewässerschutzbereich Au
die Schonung und Erhaltung eines historischen Verkehrswegs von lokaler Bedeutung mit Substanz nach NHG durch die absehbare Beeinträchtigung eines Wegabschnittes
Der gewählte Projektperimeter ist das Ergebnis einer Variantenprüfung am Standort Zwilag. Mit der Variante «Mitte optimiert» konnte in einem iterativen Prozess mit Anlagenoptimierungen eine Lage und Dimensionierung des Projektperimeters gefunden werden, die der gesamthaft besten räumlichen Lösung entspricht. Mit der optimierten Variante kann der Projektperimeter am besten in das bebaute Areal eingebettet und flächeneffizient, überwiegend innerhalb der bestehenden Bauzone realisiert werden und weist, unter den auf die bestehenden Nutzungen des PSI und der Zwilag abgestimmten Lösungen, die geringsten Nachteile für den Wald und die Schutzgebiete auf. Die öffentlichen Interessen an einerseits einem sicherungs- und sicherheitstechnisch optimierten Betrieb der BEVA und der Zwilag zur Erfüllung des gesetzlichen Entsorgungsauftrages und andererseits dem sicheren, funktionalen und konkurrenzfähigen Betrieb des national und international bedeutsamen PSI mit den benötigen Entwicklungsmöglichkeiten am heutigen Standort vermögen die betroffenen Bundesinteressen und kantonalen Interessen vorliegend zu überwiegen.
Fazit und Ausblick
Die Ergebnisse im vorliegenden BAR zeigen, dass die vorgesehene Anordnung und Dimensionierung des Projektperimeters die raumplanerischen Voraussetzungen erfüllen und das RBG aus dieser Sicht bewilligungsfähig ist. Dem Projektstand entsprechend kann aufgezeigt werden, dass der Boden haushälterisch genutzt und die raumwirksamen Tätigkeiten von Bund, Kanton und Gemeinde bestmöglich aufeinander abgestimmt sind. Mit der kompakten Anordnung der Anlagen muss die Bauzone nur gering erweitert werden und die Lebensgrundlagen werden soweit möglich geschont. Dem Vorhaben stehen öffentliche Interessen am Schutz des Waldes (WaG) und an der Erhaltung geschichtlicher Stätten und Kulturdenkmäler (NHG, hier historische Verkehrswege) entgegen. Es kann dargelegt werden, dass der Standort der BEVA bei der Zwilag ebenfalls im öffentlichen Interesse liegt und das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung darstellt, der Projektperimeter zur Anordnung der notwendigen Bauten begründet ist und die erforderlichen Nachweise für die Eingriffe in den Wald resp. die Beeinträchtigung des historischen Verkehrswegs erbracht werden können.
Mit der Festsetzung des Standorts für die BEVA im SGT und der Erteilung der Rahmenbewilligung werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Nagra in einem nächsten Planungsschritt das Baugesuch gemäss Art. 15 KEG erstellen kann. Dabei sind die aufgezeigten raumplanerischen Massnahmen und Handlungsanweisungen umzusetzen bzw. zu befolgen und das Projekt dahingehend weiter zu optimieren. Die wesentlichen Themen des BAR zum Baugesuch werden danach sein:
Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben betreffend Schutz des Waldes vor Eingriffen (Vorgaben gem. WaG und NkBW L4.1 nach kantonalem Richtplan) erbringen: Erkenntnisse betreffend möglicher Projektoptimierung zur Reduktion der Eingriffe darlegen; Erarbeitung des Rodungsgesuchs, u.a. beanspruchte bzw. beeinträchtigte Flächen und Ersatz- und Aufforstungsmassnahmen räumlich aufzeigen.
Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben betreffend Gewässerschutzbereich Au erbringen: Aufzeigen (ggf. mit nötigen räumlichen Massnahmen), dass Vorgaben bzgl. Einbau unter den mittleren Grundwasserspiegel und Erhaltung der Durchflusskapazität eingehalten werden können, sofern Unterbauten oder Untergeschosse vorgesehen werden.