Mit der Rahmenbewilligung wird der Projektperimeter festgelegt und raumplanerisch gesichert. Der Projektperimeter besteht aus Anlagenperimeter und Eingliederungssaum. Die Oberflächenanlage wird im Anlagenperimeter errichtet, d.h. ihr Platzbedarf begründet die Grösse des Anlagenperimeters. Der Eingliederungssaum umgibt den Anlagenperimeter. Anlagenperimeter und Eingliederungssaum begründen zusammen die Grösse des Projektperimeters.

Der Flächenbedarf der Oberflächenanlage des gTL resultiert aus dem Platzbedarf für die notwendigen Bauten und Anlagen sowie den für Bau und Betrieb des gTL erforderlichen Tätigkeiten. Die wesentlichen Tätigkeiten (vgl. Kap. 4 und 5 in Nagra 2024a) – Erstellen, Bestätigen, Einlagern, Beobachten, Verschliessen – benötigen jeweils und im zeitlichen Ablauf (vgl. Kap. 3.2 in Nagra 2024a) unterschiedliche Bauten und Anlagen. Der Flächenbedarf des Eingliederungssaums ergibt sich aus seiner Funktion zur Eingliederung der Oberflächenanlage in die Landschaft, der Sicherheit, der Sicherung und temporären Nutzungsanforderungen aus dem Bau. Diese Anforderungen ändern ebenfalls mit den wesentlichen Tätigkeiten.

Die beantragte Fläche ist für den sicheren Bau und Betrieb des gTL mit einer gesetzeskonform landschaftlich eingegliederten Oberflächenanlage notwendig. Die unten gezeigte Gleichzeitigkeit von Bau und Betrieb der Anlage begründen und bedingen den Flächenbedarf. Der Flächen¬verbrauch muss mit der Planung zum Baugesuch überprüft werden und der Nachweis der optimalen Nutzung der Flächen ist zu erbringen.