Das Standortgebiet Nördlich Lägern wurde im Rahmen des Sachplans Geologisches Tiefenlagers (SGT) aufgrund der vorgegebenen Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit als bestes Standortgebiet für ein Tiefenlager identifiziert (Kap. 2.1). Wie in Kapitel 2.2 erläutert, ist der Standort der zugehörigen Oberflächenanlage (OFA) ebenfalls das Resultat des Sachplanverfahrens Geologische Tiefenlager: Unter Leitung des BFEs hat im Rahmen der regionalen Partizipation und unter Berücksichtigung zahlreicher Stellungnahmen eine umfangreiche Interessenabwägung stattgefunden, die zum Standort der OFA geführt hat.
Wie im Ergebnisbericht Etappe 2 dargelegt, sollen in Etappe 3 SGT die Lage der Standortareale (vgl. Fig. 4‑1), die Verteilung der Bau- und Betriebsaktivitäten zwischen den einzelnen Arealen eines Standortgebiets und die Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen dahingehend optimiert werden, dass die Ziele der Raumplanung und des Umweltschutzes bestmöglich erreicht werden. Besonders zu beachten sind die Anliegen des Gewässerschutzes und die Integration in die Landschaft (BFE 2018). Zudem soll durch eine kompakte Auslegung der Anlagen das Wachstum der Siedlungsfläche und insbesondere der Verbrauch von Fruchtfolgeflächen sowie die Beanspruchung von Waldareal möglichst geringgehalten werden.
Wie in den Stellungnahmen der Partizipationsgremien festgehalten konnten mit der Wahl NL-6 im Vergleich zu NL-2 die Anliegen des Gewässerschutzes und die Integration in die Landschaft besser berücksichtigt werden und das Wachstum der Siedlungsfläche geringer gehalten werden (vgl. Kap. 2).
Der Ergebnisbericht Etappe 2 beinhaltet folgendes Ergebnis der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt der Oberflächeninfrastruktur für das Standortareal NL-6:
Das Standortareal NL-6 für die OFA ist grundsätzlich mit den geltenden Plänen und Vorschriften des Bundes über die Nutzung des Bodens vereinbar. Zur kantonalen Richtplanung liegen keine Konflikte vor, welche die Realisierung einer OFA am vorgesehenen Standort verhindern würden.
Das Standortareal NL-6 verfügt über eine etwas abseitige und zurückversetzte Lage und folglich über eine minimierte Sichtbarkeit im Umfeld. Umweltseitig würde beim Standort NL-6 vor allem der Verlust von Wald- und Fruchtfolgeflächen ins Gewicht fallen und ein Wildtierkorridor könnte an Qualität einbüssen. Die Luft- und Lärmbelastungen durch die tiefenlagerbedingten Transporte werden für die Region als gering beurteilt.
Fig. 4‑1:Räumliche Festlegungen Nördlich Lägern in SGT Etappe 2 (BFE 2018)
Ausgehend von dem im Ergebnisbericht Etappe 2 festgelegten Standortareal NL-6 (vgl. Fig. 4‑1) wurde die Anlagenplanung für NL-6 seit 2019 konkretisiert.
Dabei wurden die in der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt (BFE 2018) für NL-6 identifizierten Interessenskonflikte (vgl. Tab. 4‑1) näher untersucht und soweit dies das Projekt nicht unverhältnismässig einschränkt in der weiteren Projektentwicklung berücksichtigt.
Wie in Kap. 2 erläutert, diskutierte die Regionalkonferenz NL in Etappe 3 basierend auf der vorläufigen Planungsstudie der Nagra (Kap. 4 in Nagra 2022) die mögliche Anordnng und Auslegung einer OFA, insbesondere die Themen Erschliessung, temporäre Installationsflächen, Verladebahnhof und Materialbewirtschaftung.
Die Fachgruppe Oberflächeninfrastruktur (FG OFI), als Vertretung der Region, sowie weitere Vertreter mit Orts- und Fachkenntnissen beurteilen die vorläufige Planungsstudie und erarbeiteten Vorschläge zur weiteren Optimierung und Konkretisierung (RK NL, FG OFI 2022).
Folgende Anliegen wurden bei der Projektentwicklung und Perimeter Abgrenzung berücksichtigt:
Der Projektperimeter beinhaltet auch temporäre Installationsflächen (die Funktion dieser Flächen wird in Anhang C beschrieben).
Die Erschliessung des Projektperimeters wurde angepasst.
Die allfällige Nutzung des Bahnhofs Weiacher Kies AG wurde abgeklärt.
Für eine bessere landschaftliche Eingliederung und zur Gewährleistung von Sicherheit und Sicherung wurde dem Anlagenperimeter ein Eingliederungssaum beigefügt (die Funktion dieser Flächen wird in Anhang C beschrieben).
Hydrogeologische Abklärungen für den Bau wurden veranlasst.
Tab. 4‑1:Tangierte Interessen
Wald / Fruchtfolgeflächen (FFF) |
Am Standortareal NL-6 sind Wald (Hanglage) und Fruchtfolgeflächen (Talboden) vorhanden. Ein Verlust einer dieser Flächen lässt sich nicht vermeiden. Eingriffe in den Wald (Rodungen, nachteilige Nutzungen und Unterschreitung der Waldabstände) sind gemäss WaG nur in Ausnahmefällen möglich und erfordern entsprechende Gesuche. Wald ist im Grundsatz zu erhalten. Die Beanspruchung von FFF soll möglichst gering gehalten werden, damit der Nachweis der vom Bund gemäss SPL FFF den Kantonen vorgegebenen Fläche weiterhin erbracht werden kann. Die bewaldeten Hänge bestimmen aufgrund der Topographie die räumliche Abgrenzung des Anlagenperimeters gegen Westen. |
Gewässer |
Das offene, natürliche Gewässer des Dorfbaches (Gewässer Nr. 6001) liegt ausserhalb des Projektperimeters von NL-6 und bestimmt somit den östlichen Rand des Projektperimeters. Das Gewässer wird an mehreren Stellen überquert werden müssen, damit der Standort NL-6 ab dem bestehenden gut ausgebauten Kantonsstrassennetz ohne zusätzliche Ortsdurchfahrten erreicht werden kann. Der Projektperimeter wird durchquert vom eingedolten Haberstalgraben (Gewässer Nr. 6002). Sicherheitsgründe lassen keine offene Gewässerführung zu und bedingen eine Verlegung (vgl. Anhang D in Nagra 2024a). |
Wildtierkorridor |
Der Wildtierkorridor im Norden des Projektperimeters verbindet die Waldgebiete am Ämpberg mit den Chatzenstig. Der Korridor bestimmt die nördliche Grenze des Anlagenperimeters. |
Gewässerschutzbereich Au |
Der tangierte Gewässerschutzbereich erstreckt sich über die gesamte Breite des Dorfbachtals sowie des Haberstals und endet an dessen bewaldeten, steileren Hängen. Das Standortareal NL-6 für die OFA liegt deshalb innerhalb des Schutzbereichs, wenn nicht Wald beansprucht werden soll. |
Landschaftliche Eingliederung |
Die Platzverhältnisse im topografischen Einschnitt des Haberstals sind begrenzt. Die Topografie kann für einen Teil der Anlagen als Lärm- und Sichtschutz gegenüber Siedlungsgebieten genutzt werden. |
Mit der Konkretisierung der OFA-Planung konnte der Projektperimeter dimensioniert und kleinräumig abgegrenzt werden (vgl. Fig. 3‑2). Die Fläche des Projektperimeters beträgt 23.7 ha. Eine Begründung findet sich in Anhang C.
Die Abgrenzung erfolgte so, dass Eingriffe in den Wald sowie in die Gewässer (Dorfbach) minimiert werden können. Der Wildtierkorridor wird nur randlich tangiert.
Dennoch sind mit dem Projektperimeter verschiedene Schutzinteressen (Wald, Gewässerschutzbereich, FFF, Landschaft) betroffen. Für die verbleibenden Konflikte ist ein Interessenabwägung in den Kapiteln 5 und 6 dargelegt.
Aus Sicht der Nagra ist damit die Anlage und kleinräumige Abgrenzung des Projektperimeters an diesem Standort begründet.