Wie im Ergebnisbericht Etappe 2 dargelegt, sollen in Etappe 3 SGT die Lage der Standortareale (vgl. Fig. 4‑1), die Verteilung der Bau- und Betriebsaktivitäten zwischen den einzelnen Arealen eines Standortgebiets und die Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen dahingehend optimiert werden, dass die Ziele der Raumplanung und des Umweltschutzes bestmöglich erreicht werden. Besonders zu beachten sind die Anliegen des Gewässerschutzes und die Integration in die Landschaft (BFE 2018). Zudem soll durch eine kompakte Auslegung der Anlagen das Wachstum der Siedlungsfläche und insbesondere der Verbrauch von Fruchtfolgeflächen sowie die Beanspruchung von Waldareal möglichst geringgehalten werden.

Wie in den Stellungnahmen der Partizipationsgremien festgehalten konnten mit der Wahl NL-6 im Vergleich zu NL-2 die Anliegen des Gewässerschutzes und die Integration in die Landschaft besser berücksichtigt werden und das Wachstum der Siedlungsfläche geringer gehalten werden (vgl. Kap. 2).

Der Ergebnisbericht Etappe 2 beinhaltet folgendes Ergebnis der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt der Oberflächeninfrastruktur für das Standortareal NL-6:

  • Das Standortareal NL-6 für die OFA ist grundsätzlich mit den geltenden Plänen und Vorschriften des Bundes über die Nutzung des Bodens vereinbar. Zur kantonalen Richt­planung liegen keine Konflikte vor, welche die Realisierung einer OFA am vorge­sehenen Standort verhindern würden.

  • Das Standortareal NL-6 verfügt über eine etwas abseitige und zurückversetzte Lage und folglich über eine minimierte Sichtbarkeit im Umfeld. Umweltseitig würde beim Standort NL-6 vor allem der Verlust von Wald- und Fruchtfolgeflächen ins Gewicht fallen und ein Wildtierkorridor könnte an Qualität einbüssen. Die Luft- und Lärmbelastungen durch die tiefenlagerbedingten Transporte werden für die Region als gering beurteilt.

Räumliche Festlegungen Nördlich Lägern in SGT Etappe 2 (BFE 2018a)

Fig. 4‑1:Räumliche Festlegungen Nördlich Lägern in SGT Etappe 2 (BFE 2018)