Ausgehend von dem im Ergebnisbericht Etappe 2 festgelegten Standortareal NL-6 (vgl. Fig. 4‑1) wurde die Anlagenplanung für NL-6 seit 2019 konkretisiert.

Dabei wurden die in der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt (BFE 2018) für NL-6 identifizierten Interessenskonflikte (vgl. Tab. 4‑1) näher untersucht und soweit dies das Projekt nicht unverhältnismässig einschränkt in der weiteren Projektentwicklung berücksichtigt.

Wie in Kap. 2 erläutert, diskutierte die Regionalkonferenz NL in Etappe 3 basierend auf der vorläufigen Planungsstudie der Nagra (Kap. 4 in Nagra 2022) die mögliche Anordnng und Auslegung einer OFA, insbesondere die Themen Erschliessung, temporäre Installationsflächen, Verladebahnhof und Materialbewirtschaftung.

Die Fachgruppe Oberflächeninfrastruktur (FG OFI), als Vertretung der Region, sowie weitere Vertreter mit Orts- und Fachkenntnissen beurteilen die vorläufige Planungsstudie und erarbeiteten Vorschläge zur weiteren Optimierung und Konkretisierung (RK NL, FG OFI 2022).

Folgende Anliegen wurden bei der Projektentwicklung und Perimeter Abgrenzung berücksich­tigt:

  • Der Projektperimeter beinhaltet auch temporäre Installationsflächen (die Funktion dieser Flächen wird in Anhang C beschrieben).

  • Die Erschliessung des Projektperimeters wurde angepasst.

  • Die allfällige Nutzung des Bahnhofs Weiacher Kies AG wurde abgeklärt.

  • Für eine bessere landschaftliche Eingliederung und zur Gewährleistung von Sicherheit und Sicherung wurde dem Anlagenperimeter ein Eingliederungssaum beigefügt (die Funktion dieser Flächen wird in Anhang C beschrieben).

  • Hydrogeologische Abklärungen für den Bau wurden veranlasst.

 

Tab. 4‑1:Tangierte Interessen

Wald /

Fruchtfolgeflächen (FFF)

Am Standortareal NL-6 sind Wald (Hanglage) und Fruchtfolgeflächen (Talboden) vorhanden. Ein Verlust einer dieser Flächen lässt sich nicht vermeiden. Eingriffe in den Wald (Rodungen, nachteilige Nutzungen und Unterschreitung der Waldabstände) sind gemäss WaG nur in Ausnahmefällen möglich und erfordern entsprechende Gesuche. Wald ist im Grundsatz zu erhalten. Die Beanspruchung von FFF soll möglichst gering gehalten werden, damit der Nachweis der vom Bund gemäss SPL FFF den Kantonen vorgegebenen Fläche weiterhin erbracht werden kann.

Die bewaldeten Hänge bestimmen aufgrund der Topographie die räumliche Abgrenzung des Anlagenperimeters gegen Westen.

Gewässer

Das offene, natürliche Gewässer des Dorfbaches (Gewässer Nr. 6001) liegt ausserhalb des Projektperimeters von NL-6 und be­stimmt somit den östlichen Rand des Projektperimeters. Das Gewässer wird an mehreren Stellen überquert werden müssen, damit der Standort NL-6 ab dem bestehenden gut ausgebauten Kantonsstrassennetz ohne zusätzliche Ortsdurchfahrten erreicht werden kann.

Der Projektperimeter wird durchquert vom eingedolten Haberstal­graben (Gewässer Nr. 6002). Sicherheitsgründe lassen keine offene Gewässerführung zu und bedingen eine Verlegung (vgl. Anhang D in Nagra 2024a).

Wildtierkorridor

Der Wildtierkorridor im Norden des Projektperimeters verbindet die Waldgebiete am Ämpberg mit den Chatzenstig. Der Korridor bestimmt die nördliche Grenze des Anlagenperimeters.

Gewässerschutzbereich Au

Der tangierte Gewässerschutzbereich erstreckt sich über die ge­samte Breite des Dorfbachtals sowie des Haberstals und endet an dessen bewaldeten, steileren Hängen. Das Standortareal NL-6 für die OFA liegt deshalb innerhalb des Schutzbereichs, wenn nicht Wald beansprucht werden soll.

Landschaftliche Eingliederung

Die Platzverhältnisse im topografischen Einschnitt des Haberstals sind begrenzt. Die Topografie kann für einen Teil der Anlagen als Lärm- und Sichtschutz gegenüber Siedlungsgebieten genutzt werden.

 

Mit der Konkretisierung der OFA-Planung konnte der Projektperimeter dimensioniert und kleinräumig abgegrenzt werden (vgl. Fig. 3‑2). Die Fläche des Projektperimeters beträgt 23.7 ha. Eine Begründung findet sich in Anhang C.

Die Abgrenzung erfolgte so, dass Eingriffe in den Wald sowie in die Gewässer (Dorfbach) minimiert werden können. Der Wildtierkorridor wird nur randlich tangiert.

Dennoch sind mit dem Projektperimeter verschiedene Schutzinteressen (Wald, Gewässer­schutz­bereich, FFF, Landschaft) betroffen. Für die verbleibenden Konflikte ist ein Interessenabwägung in den Kapiteln 5 und 6 dargelegt.

Aus Sicht der Nagra ist damit die Anlage und kleinräumige Abgrenzung des Projektperimeters an diesem Standort begründet.