Die für die RBGs notwendigen Gesuchsunterlagen sind in der Kernenergieverordnung (Art. 23 und 62 KEV) vorgegeben:
- Im Sicherheitsbericht (gTL und BEVA) wird gezeigt, weshalb die Standorte für den Zweck der Kernanlage sicher sind. Bei beiden Standorten ist die Sicherheit während der Betriebsphase zu beurteilen bzw. welche Standort- und Projekteigenschaften für die Auslegung und Bemessung der Anlagen zu berücksichtigen sind. Beim geologischen Tiefenlager wird anhand eines beispielhaften Lagerprojekts nachgewiesen, dass der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt am Standort sichergestellt werden kann. Für die Sicherheitsbeurteilung wird die Entwicklung des Lagers und der Barrieren unter Berücksichtigung aller denkbaren Ereignisse beurteilt.
- Die Umweltverträglichkeitsprüfung für Kernanlagen erfolgt in zwei Stufen. Für das RBG ist im Umweltverträglichkeitsbericht die 1. Stufe (gTL und BEVA) erforderlich. In diesem wird aufgezeigt, dass die Projekte in Einklang mit den Umweltgesetzen realisiert werden können. Dazu wird geprüft, ob und wie schützenswerte Güter vom Projekt betroffen sind. Zur Beurteilung der Auswirkungen werden den Projekten und Anlagen abdeckende Annahmen zugrunde gelegt und das weitere Vorgehen für spätere Verfahrensschritte in Form eines Pflichtenhefts definiert.
- Die zur Realisierung des Tiefenlagers und teilweise auch der BEVA benötigten Projektperimeter befinden sich ausserhalb der Bauzonen. Mit der Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat werden der raumplanerisch festgelegte Rahmen für die Oberflächenanlagen und die entsprechende Nutzung bestätigt. Im Bericht zur Abstimmung mit der Raumplanung (gTL und BEVA) wird erklärt, wie sich die geeigneten Standorte für die Oberflächenanlagen im Rahmen des Sachplanverfahrens in Zusammenarbeit mit Regionen, Kantonen und dem benachbarten Deutschland ergeben haben.
- Im Sicherungsbericht (gTL und BEVA) wird aufgezeigt, dass unbefugtes Betreten, Einwirken und die Entwendung von Kernmaterialien verhindert werden können. Da zur Sicherung für das RBG nur konzeptionelle Überlegungen erforderlich sind, sind diese Berichte im Gegensatz zu den Dokumenten der nachfolgenden Verfahrensschritte noch öffentlich.
- Im Stilllegungskonzept (gTL und BEVA) wird erläutert, wie die Anlagen nach der Betriebsphase stillgelegt und zurückgebaut werden.
- Das RBG des geologischen Tiefenlagers enthält gemäss Art. 62 KEV zudem einen Bericht zur Begründung der Standortwahl mit der Bewertung der für die Auswahl des Standorts ausschlaggebenden Eigenschaften und gemäss den Vorgaben des ENSI ein Verschluss- und ein integrales Überwachungskonzept.