Die Sicherheit und Eignung des Standorts, an welchem die BEVA gebaut und betrieben werden soll, wurde mit den Bewilligungen nach KEG für die Zwilag und die Kernanlagen des PSI bereits mehrfach geprüft. Der Standort und seine Umgebung haben sich mit ihrem sehr niedrigen externen Gefährdungspotenzial seit Jahrzehnten für den kerntechnischen Betrieb bewährt. Für das RBG der BEVA wurde die Eignung des Standorts und damit die Sicherheit für die Betriebsphase gemäss den Vorgaben von KEG, KEV und des ENSI erneut nach etabliertem Stand von Wissenschaft und Technik überprüft und bestätigt.

Das untersuchte Gefahrenspektrum beinhaltet dabei u.a. Ereignisse wie pdf Hochwasser(10.91 MB) pdf Extremwetter(4.06 MB) oder pdf Erdbeben(59.29 MB) . Die systematische Bewertung zeigt und bestätigt ein sehr geringes Gefährdungspotenzial für den Standort und die Anlage durch äussere natürliche und zivilisatorische Ereignispotenziale. Der Standort weist insbesondere keine für kerntechnische Anlagen ungewöhnliche Bedingungen auf.

Die BEVA kann auf die entsprechenden standortspezifischen Gefahren ausgelegt werden, so dass eine unzulässige Strahlenexposition der Bevölkerung infolge dieser Gefahren ausgeschlossen werden kann. Dies beinhaltet – wie bei anderen Kernanlagen bereits umgesetzt, nachgewiesen und behördlich geprüft – auch die Auslegung gegen seltene Auslegungsstörfälle wie Erdbeben oder pdf Flugzeugabsturz(4.45 MB) .

Als abdeckender Störfall gilt in Analogie zur Heissen Zelle der Zwilag der Absturz eines Brennelements in der Umladezelle der BEVA während der Umladung. Für dieses Ereignis wird bereits heute durch die Zwilag nachgewiesen, dass die radiologischen Konsequenzen für die Bevölkerung deutlich unter dem zulässigen Grenzwert zu erwarten sind. Die Umgebung, die Bevölkerung und das Personal können daher auch im Fall einer BEVA durch bewährte kerntechnische Vorkehrungen während des Normalbetriebs, Betriebsstörungen und bei Störfällen vor unzulässiger radioaktiver Bestrahlung geschützt werden. Die sicherheitstechnische Eignung des Standorts wird somit bestätigt.

Am Standort hat es ausreichend Platz für die Realisierung der BEVA. Grundlage für den Nachweis der Machbarkeit im RBG ist ein konzeptioneller Beschrieb der Abläufe bei der Verpackung der HAA von den Transport- und Lagerbehältern in die Endlagerbehälter. Die exemplarischen Bemessungen der BEVA und weiterer funktionaler Bauten und Flächen ergeben sich aus Sicherungsmassnahmen und logistischen Abläufen.

Für die BEVA stützen sich die Abläufe und Anlagen auf eine langjährige Erfahrung aus dem Bau und Betrieb der Zwilag sowie anderer vergleichbarer Kernanlagen ab. Daraus leitet sich der Vorschlag zur ungefähren Grösse und Lage der Anlage ab, welche mit der Rahmenbewilligung festzulegen ist. Der Vorschlag ist abdeckend und ermöglicht wie im Bewilligungsverfahren (KEG) vorgesehen zukünftige Projektentwicklungen, beispielsweise technische Entwicklungen oder sich verändernde Gegebenheiten