Als Grundlage für die Standortwahl und das RBG wurde ein beispielhaftes, anschauliches Lagerprojekt gemäss den behördlichen Vorgaben erarbeitet. Dieses Projekt kann unter Anwendung bewährter baulicher, technischer und organisatorischer Vorsorgemassnahmen so umgesetzt werden, dass während des Betriebs und nach dem Verschluss keine unzulässige radiologische Gefährdung für Mensch und Umwelt entsteht.

ANLAGE IN GRUNDZÜGEN

Für die Standortwahl waren ausschliesslich geologische Kriterien entscheidend. Deshalb wurde die Lagerauslegung aus früheren Projektphasen im Wesentlichen übernommen; nur die Erschliessung wurde standortspezifisch ergänzt. Mit der durch die erdwissenschaftlichen Untersuchungen erweiterten, robusten Datengrundlage wurden Ungewissheiten der Gebirgsverhältnisse reduziert und die Machbarkeit der untertägigen Anlagen plausibel aufgezeigt. Selbst unter Bedingungen, die vom erwarteten Gebirgsverhalten abweichen, könnten die bautechnischen Risiken mit bekannten und erprobten Bauverfahren und Massnahmen beherrscht werden.

Für die Verbesserung der betrieblichen und bautechnischen Machbarkeit besteht in erster Linie mit der Weiterentwicklung der Lagerauslegung noch grosses Potenzial. Die Rahmenbewilligung legt lediglich die Grundzüge des Projekts fest (Art. 14, KEG). Als Grundlage dafür dient das beispielhaftes Lagerprojekt, das die Anforderungen an die generelle Auslegung eines geologischen Tiefenlagers erfüllt (KEV Art. 11 und Art. 64 bis 69). Der Platzbedarf für die Lagerfelder ergibt sich aus dem Lagerkonzept und dem Abfallvolumen.

PROJEKTENTWICKLUNG

Die Projektentwicklung erfolgt nun im weiteren Bewilligungsverfahren innerhalb der Festlegungen der Rahmenbewilligung. Dabei werden – unter Berücksichtigung des technologischen und wissenschaftlichen Fortschritts – Optimierungen in Planung, Bau und Betrieb angestrebt. Dabei steht ein haushälterischer Umgang mit Ressourcen im Vordergrund.

Wenn die Festlegung des Projektperimeters dem Vorschlag der Nagra entspricht bzw. diesen nicht verkleinert, besteht dazu weiterhin ein grosser Handlungsspielraum. Die Sicherheit, die in erster Linie durch die geologischen Eigenschaften des Standortes gewährleistet wird, bleibt oberste Priorität.

Zur Sicherung der Finanzierung des Tiefenlagers hat der Bund die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) eingerichtet. Im RBG werden Angaben zur Höhe der Kosten des Kombilagers gemacht (Art. 62, KEV). Grundlage sind die Ergebnisse der Kostenstudie 2021, welche im Basisprojekt die Kosten von zwei Einzellagern ermittelt hat.

Mit der nächsten Kostenstudie 2026 (KS26) wird gemäss den Vorgaben des STENFO das Kombilager in NL als Basisprojekt verwendet. Es wird kompakter ausgelegt sein und sich unter anderem hinsichtlich der Lagerfeldplatzierung und der Linienführung der Zugänge vom RBG-Projekt unterscheiden. Die Ergebnisse der KS26 werden vor Abschluss der fachtechnischen Beurteilung der Rahmenbewilligungsgesuche (2027) vorliegen.

Der Bundesrat kann den Entscheid zu den Rahmenbewilligungen im Jahr 2029 fällen, nachdem Ende 2028 die Projektfinanzierung geprüft und der Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur KS26 vorliegt.

Mit der Kostenstudie wird auch das Entsorgungsprogramm aktualisiert. Dieses informiert über den aktuellen Stand des Projekts und dessen Weiterentwicklung. Derzeit werden insbesondere Optimierungen im Einlagerungskonzept angestrebt – beispielsweise hinsichtlich der Beladung und Grösse der Endlagerbehälter sowie der Dimensionierung der Lagerstollen und -kavernen.

Der Sicherheitsnachweis im Baubewilligungsverfahren stützt sich auf das weiterentwickelte Lagerprojekt. Im Gegensatz zur Lagerauslegung wird bezüglich des geologischen Umfelds nicht mit neuen Erkenntnissen in Bezug auf die Langzeitsicherheit gerechnet. Diese Standorteigenschaften wurden bereits im Rahmen des Sachplanverfahrens umfassend geprüft und bestätigt.