Sachpläne sind Planungsinstrumente des Bundes zur Realisierung von Infrastrukturprojekten von nationaler Bedeutung wie z.B. für einen Flughafen, eine Hochspannungsleitung, einen Waffenplatz oder ein geologisches Tiefenlager. Mit dem vom Bundesrat im Jahr 2008 genehmigten Sachplan geologische Tiefenlager ( pdf SGT(3.01 MB) ) wurde das Standortwahlverfahren für die geologische Tiefenlagerung, ausgehend von der gesamten Schweiz, festgelegt und dessen Umsetzung begonnen.
Federführende Behörde ist das Bundesamt für Energie (BFE). Die Langzeitsicherheit hat bei der Standortwahl im SGT oberste Priorität: Für HAA und SMA muss das geologische Tiefenlager (gTL) nicht nur an einem sicheren und geeigneten, sondern am bestmöglichen Standort der Schweiz realisiert werden.
Für die Standortsuche wurden deshalb 13 Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit definiert. Diese Kriterien sind, ausgehend von der gesamten Schweiz, systematisch in drei Etappen anzuwenden.
Die Sicherheit der Oberflächenanlage kann am Standort mit der Auslegung gewährleistet werden. Bei der Platzierung der Oberflächenanlagen konnten deshalb auch die Anliegen der Regionen, Kantone und des benachbarten Deutschlands berücksichtigt werden.
ETAPPE 1
Etappe 1 endete mit der Festlegung von geologischgeeigneten Standortgebieten. Die Nagra hatte 2008 sechs geologische Standortgebiete für das geologische Tiefenlager für SMA und drei für HAA vorgeschlagen.
In Standortgebieten, welche sich sowohl für das HAA- als auch für das SMA-Lager eignen, wurde auch die Möglichkeit der Realisierung beider Lagertypen an einem Standort als sogenanntes Kombilager festgehalten. Mit dem Entscheid des Bundesrats wurden die von der Nagra vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete 2011 in den Sachplan geologische Tiefenlager aufgenommen.
ETAPPE 2
Am Ende von Etappe 2 wurde die Auswahl nach behördlicher Begutachtung vom Bundesrat auf drei geeignete Standortgebiete in der Nordschweiz (Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost) und damit das Wirtgestein Opalinuston reduziert. Damit wurde bestätigt, dass sich der Opalinuston aufgrund seiner Gesteinseigenschaften und die Region der Nordschweiz aufgrund der tektonischen Stabilität und der geringen seismischen Aktivität in der Schweiz am besten für ein geologisches Tiefenlager eignet. Zudem wurden in Zusammenarbeit mit den Standortregionen und Kantonen Vorschläge für die Platzierung der Oberflächenanlage erarbeitet und mögliche Standortareale bezeichnet.
Diese Vorschläge wurden von den Regionen und Kantonen diskutiert, geprüft und auf deren Wunsch fallweise mit zusätzlichen Vorschlägen ergänzt. Auf Basis der Stellungnahmen wurde von der Nagra für jedes Standortgebiet mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage vorgeschlagen und nach der behördlichen Begutachtung vom Bundesrat festgesetzt.
ETAPPE 3
In Etappe 3 wurden die verbleibenden Gebiete mit einem zusätzlichen erdwissenschaftlichen Untersuchungsprogramm vertieft untersucht. Nach systematischer Bewertung der 13 Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit und Anwendung der pdf ENSI-Vorgaben(1.39 MB) erweist sich Nördlich Lägern (NL) für beide Lagertypen als bestes Standortgebiet.
Die Anordnung der Oberflächenanlagen wurde in Zusammenarbeit mit den Standortregionen und Kantonen erneut beurteilt und konkretisiert. Mit dem Standortvorschlag «Haberstal» in der Gemeinde Stadel folgt die Nagra der Empfehlung der Region und berücksichtigt die Stellungnahme des Kantons.
Für die Platzierung der Verpackungsanlagen wurden verschiedene pdf Varianten verglichen(3.21 MB) . Die Auswahl reduzierte sich auf einen Standort beim Tiefenlager oder im Raum Zwilag. Die pdf Begründung(9.59 MB) zur Platzierung beim Zwilag erfolgte insbesondere aufgrund von Vorteilen durch die dort bestehenden Nuklearanlagen. Es können Synergien für sicherheitstechnische Betriebsabläufe genutzt werden. Zudem wird weniger Fläche beansprucht, was zu einem geringeren Eingriff in Landschaft und Umwelt führt.
Die Standorte werden mit der Rahmenbewilligung festgelegt. Die Rahmenbewilligung entspricht dem ersten Schritt im Bewilligungsverfahren nach KEG und dem Abschluss des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager.