Das RBG basiert gemäss den pdf Vorgaben des ENSI(1.39 MB) auf dem modellhaften Inventar für radioaktive Abfälle ( pdf MIRAM(62.22 MB) ). Das MIRAM umfasst den heute vorhandenen Abfall und eine Prognose des noch entstehenden Abfalls unter Annahme einer Betriebsdauer von 60 Jahren der aktuell betriebenen KKW. Auch die beispielhafte Grösse der Lagerfelder basiert auf dieser Annahme.
Damit der Rahmen der Bewilligung, der mit späteren Verfahrensschritten eingehalten werden muss, die zeitlichen Ungewissheiten eines Jahrhundertprojekts abdeckt, wird mit der Rahmenbewilligung die «ungefähre» Grösse der wichtigsten Bauten und die «maximale Lagerkapazität» festgelegt.
DIE MAXIMALE LAGERKAPAZITÄT
Die maximale Lagerkapazität legt fest, wie viel Abfall im geologischen Tiefenlager im Rahmen der Bewilligung maximal entsorgt werden darf. Dabei ist neben anderen zeitlichen Ungewissheiten auch zu berücksichtigen, dass die Kernkraftwerke in der Schweiz eine unbefristete Betriebsbewilligung haben und so lange Strom produzieren können, wie sie sicher sind.
Eine vergleichbare Bewilligung für das Tiefenlager ist nicht möglich, weil die maximale Lagerkapazität gemäss BFE mit einer Volumenangabe festzulegen ist. Damit in dieses Volumen nicht weitere Variablen einfliessen, schlägt die Nagra vor, die maximale Lagerkapazität als unverpacktes Volumen festzulegen:
- Für HAA wird eine maximale Lagerkapazität von 2'500 m3 unverpacktem Abfallvolumen vorgeschlagen. Dieses Volumen ist rund 1,5-mal grösser als das MIRAM und basiert auf einem verlängerten Betrieb der heute betriebenen Kernkraftwerke.
- Für SMA wird eine maximale Lagerkapazität von 100’000 m3 unverpacktem Abfallvolumen vorgeschlagen. Dieses Volumen ist rund doppelt so gross wie das MIRAM und berücksichtigt Ungewissheiten bezüglich des Abfallvolumens aus der Stilllegung, eine verlängerte Einlagerung von Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung sowie allfällige Veränderungen bei der Abfallbehandlung.
Die Begründung der maximalen Lagerkapazitäten ist in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere mit dem seit 2017 gültigen Verbot zur Erteilung von Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke (Art. 12, KEG) erarbeitet worden. Die vorgeschlagenen maximalen Lagerkapazitäten liegen deutlich unter den Volumina, welche dem Tiefenlager in früheren Projektphasen zugrunde gelegt wurden.
Ein zunehmendes Abfallvolumen erfordert mehr HAA-Lagerstollen bzw. SMA-Lagerkavernen. Das Platzangebot in der potenziellen Lagerzone (ca. 22 km2) entspricht einem Vielfachen des aktuellen Platzbedarfs (ca. 2 km2). Somit sind selbst bei einer Vergrösserung des Platzbedarfs bei einer allfälligen Ausschöpfung der maximalen Lagerkapazität grosse Platzreserven zur Optimierung und Anpassung der Lagerauslegung vorhanden.
Den Auswirkungen des steigenden Gasdrucks kann unabhängig vom Abfallvolumen bzw. der Grösse des Lagers z.B. mit ausreichend Gasspeichervolumen begegnet werden. Generell steigt mit dem Abfallvolumen auch die Grösse des Lagers und damit auch das Gasspeichervolumen in etwa proportional.
Der Einfluss der Wärme auf die Barriereeigenschaften ist im Nahfeld zu betrachten, denn die Wärmeentwicklung wirkt in erster Linie auf die direkte Umgebung der Behälter. Der Erhalt der Barriereeigenschaften kann somit mit der Beladung der Endlagerbehälter durch die Begrenzung der Wärmeleistung und durch den Abstand der Endlagerbehälter bzw. der Lagerstollen gesteuert werden.
Nicht alle Schlussfolgerungen zur Langzeitsicherheit sind exakt proportional zum Abfallvolumen, aber aufgrund der grossen Platzreserven für die Auslegung sind qualitative Aussagen mit proportionalen Annahmen vertretbar. Da die auf dem erwarteten Abfallvolumen basierenden radiologischen Konsequenzen um ein Vielfaches unter dem Schutzkriterium liegen, ist dies auch dann gewährleistet, wenn sich die maximale Individualdosis proportional zum Abfallvolumen vergrössern würde.
DIE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Schlussfolgerungen zur Sicherheit des Tiefenlagers bei einer allfälligen Beanspruchung der maximalen Lagerkapazität sind somit bereits heute möglich. Aufgrund der grossen Platzreserven für die Lagerauslegung ist die Langzeitsicherheit auch bei einer vollumfänglichen Beanspruchung der maximalen Lagerkapazität gewährleistet.
Das Bewilligungsverfahren sieht aber für kommende Projektphasen ohnehin vor, dass der Sicherheitsnachweis unter Berücksichtigung der Projektentwicklungen mit zunehmendem Anteil vorhandener und abnehmendem Anteil prognostizierter Abfälle zu bestätigen ist.