Im Partizipationsprozess nach Sachplan Geologische Tiefenlager (BFE 2008) wurde die Anlagen­planung für das im Ergebnisbericht Etappe 2 festgelegte Standortareal NL-6 seit 2019 konkreti­siert. Dabei wurden Aspekte der Raumplanung und Umwelt berücksichtigt. In Etappe 3 diskutierte die Regionalkonferenz Nördlich Lägern basierend auf der vorläufigen Planungsstudie (Nagra 2022g). Anordnung und Auslegung einer OFA (Fig. G‑1), insbesondere die Erschliessung, die temporären Installationsflächen, den Verlade­bahnhof und die Materialbewirtschaftung. Die Fach­gruppe Oberflächeninfrastruktur und weitere Vertreter mit Orts- und Fachkenntnissen erarbeiteten Vorschläge zur Konkretisierung. Folgende Anliegen wurden in der Konkretisierung für das RBG berücksich­tigt:

  • Der Projektperimeter beinhaltet temporäre Installationsflächen (Fig. 3‑4).

  • Die Erschliessung des Projektperimeters wurde angepasst (Fig. D‑2).

  • Die Möglichkeit der Nutzung des Bahnhofs Weiacher Kies AG wurde abgeklärt (Kap. D.2).

  • Für eine bessere landschaftliche Eingliederung, Sicherheit und Sicherung wurde dem Anlagen­perimeter der Eingliederungssaum beigefügt (Kap. 3.3.4).

  • Untersuchungen der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse sind vorgesehen (Nagra 2025f).

Mit der Konkretisierung wurde der Projektperimeter abgegrenzt (vgl. Fig. 2-5). Die Abgrenzung erfolgt so, dass die Eingriffe in den Wald sowie in die Gewässer (Dorfbach) minimiert werden resp. es zu keiner Waldrodung kommt. Der Wildtierkorridor wird nur randlich tangiert.

Dennoch sind verschiedene Schutzinteressen der Raumplanung (Wald, Gewässerschutzbereich, Frucht­folgeflächen, Landschaft) vom Projektperimeter betroffen. Für die verbleibenden Konflikte ist in Nagra (2025b) die Interessenabwägung dargelegt.

Schematischer Überblick über das OFA-Areal (aus Nagra 2022g)  Die Bezeichnungen der Funktionsbereiche haben sich seit 2022 weiterentwickelt, siehe Fig. 3‑4 und Anhang H für die aktuellen Bezeichnungen.

Fig. G‑1:Schematischer Überblick über das OFA-Areal (aus Nagra 2022g)

Die Bezeichnungen der Funktionsbereiche haben sich seit 2022 weiterentwickelt, siehe Fig. 3‑4 und Anhang H für die aktuellen Bezeichnungen.