Die OFA umfasst alle für Bau, Einlagerung, Beobachtung und Verschluss des gTL notwendigen übertägigen Bauten und Anlagen. Die wichtigsten Bauten sind die Schachtkopfanlagen (max. Länge 120 m, max. Breite 50 m, max. Höhe 45 m) und Bereitstellungshallen (max. Länge 80 m, max. Breite 50 m, max. Höhe 25 m) (vgl. Kap. 2.3.1 in Nagra 2025d).

Die OFA wird innerhalb des Anlagenperimeters (vgl. Kap. 3.2.1) zusammen mit der UTA in Phasen gebaut (vgl. Kap. 3.4) und ist in Funktionsbereiche unterteilt. Die fünf Funktionsbereiche (Zugang und Erschliessung, Bau und Betrieb, Service und Logistik, Einlagerung und temporäre Installationen) stellen die notwendigen Funktionen für den Bau und Betrieb des gTL zeitgerecht zur Verfügung und werden im Bericht «Anlagen- und Betriebskonzept des geologischen Tiefenlagers» (Kap. 3.1 in Nagra 2024a) beschrieben. Die definitive Auslegung und die Platzierung von Bauten erfolgen im Baugesuch.