Die Brennelementverpackungsanlage (BEVA) wurde bis zum Ende von SGT-Etappe 2 als Teil der OFA betrachtet. Am Ende von SGT-Etappe 2 wurde die Frage aufgeworfen, ob die Verpackung der Abfälle zwingend in einer BEVA beim gTL stattfinden muss oder ob diese auch räumlich getrennt davon platziert werden könnte. Der Bundesrat hat dieses Anliegen im Ergebnisbericht zu SGT-Etappe 2 aufgenommen und festgelegt, dass die Nagra diese Option in SGT-Etappe 3 prüfen kann (BFE 2018b). Unter Einbezug der Standortregionen und Kantone kam die Nagra 2022 zum Schluss, dass die BEVA vom gTL getrennt am Standort Zwilag in der Gemeinde Würenlingen angeordnet werden soll. Die raumplanerische Standortbegründung der BEVA erfolgt im BAR BEVA (Nagra 2025e) und ist im Rahmen der Begutachtung des RBG BEVA zu bewerten7.
Die Platzierung und Festlegung des Areals für die BEVA wird ausführlicher beschrieben in Kap. 2 und 4 in Nagra 2025e. ↩