Die strahlenschutztechnischen Auslegungsgrundlagen für die Gesamtanlage sind im Sicherheits­bericht (Nagra 2025d) zu finden. Hier wird daher nur auf die exemplarische Umsetzung in der Gesamt­anlage eingegangen.

Nach ENSI (2021) umfasst das überwachte Betriebsareal von Kernanlagen den gesicherten Teil des gTL (Fig. 6‑3). In StSV 2017 wird «Überwachungsbereich» für den Betrieb von Anlagen oder beim Umgang mit geschlossenem radioaktivem Material, wie es am gTL der Fall ist (Kap. 4.2), ver­wendet. Somit sind der Sicherungsbereich der OFA (Fig. 6‑3) und die Teile der UTA, in denen mit radioaktiven Abfällen umgegangen wird (Fig. 4‑2), als Überwachungsbereiche auszulegen, die entsprechend der zu erwartenden Dosisleistung (ausgehend von den verpackten Abfällen) in Gebiets­typen unterteilt werden.

Die Nagra strebt an, die Überwachungsbereiche des gTL dem Zonentyp 0 zuzuordnen. Bedingung dafür ist, dass die Transport- und Endlagerbehälter (TB/ELB) beide bei Anlieferung kontami­nations­frei sind. Da für den Strassentransport (ADR 1957, SDR 2002) Kontaminationsgrenzwerte zu gewährleisten sind, werden die TB/ELB ohnehin bereits beim Versender auf ihre Kontami­nationsfreiheit überprüft. Bei Anlieferung sind die TB/ELB somit auch im Sinne der Anforderungen an eine Zone 0 kontaminationsfrei und werden im gTL als geschlossenes radio­aktives Material betrachtet.

Die Überwachungsbereiche der OFA und UTA hängen zusammen und sind von aussen für Material und Personen nur über die Sicherungsschleuse (Nr. 3 in Fig. 6‑3) oder die Sicherungs­zentrale und Garderobe als Personenzugang (Nr. 5 in Fig. 6‑3) bzw. den Einlagerungsschacht23 (Nr. 1 in Fig. 6‑3) zugänglich. Der Personenzugang wird eine Personenschleuse enthalten, in der auch die Übernahme / Rückgabe der Dosimeter vorgesehen sind.

In Überwachungsbereichen des Zonentyps 0 ist nach Kapitel 6.4.2 ENSI (2021) keine Unter­druck­­haltung gegenüber der Umwelt notwendig, so dass vom Strahlenschutz keine Anfor­derungen an deren Lüftung gestellt werden. Eine Kontamination der Luft ist nicht zu unterstellen. Damit ist keine Abgabe radioaktiver Stoffe mit der Luft zu erwarten und es besteht keine Not­wendigkeit der isokinetischen Messung und Bilanzierung. Damit wird auch eine mobile Aerosol­überwachung überflüssig.

Es wird eine geeignete Strahlenschutzorganisation mit sachkundigem Personal, Kompetenzen und Mitteln aufgebaut. Personal und Besucher werden geschult / eingewiesen.

In der UTA ist heute in Übereinstimmung mit der Sicherung kein Zugang zum Überwachungsbereich vorgesehen. ↩