Auswirkungen auf den oberflächennahen Aquifer

Für den Bau und Betrieb des gTL sind innerhalb des Anlagenperimeters diverse Bauten und Anlagen mit Untergeschossen sowie mehrere Zugangsbauwerke notwendig (vgl. Kap. 4.1.3). Die Dimensionen der Bauten und Anlagen, die Fundationskoten sowie die Baumethoden und der Bauablauf werden für das Baugesuch unter Einhaltung der Vorgaben zum Gewässerschutz fest­gelegt. Das hydrologische Untersuchungskonzept wird vorgängig der kantonalen Behörde vorgestellt.

Betrachtungen bzgl. Einschränkungen des Grundwasserdurchflusses durch Bauten und Anlagen werden für den UVB 2. Stufe angestellt, bei Bedarf geeignete Ersatzmassnahmen ausgearbeitet sowie ggf. die notwendigen Ausnahmebewilligungen beantragt. Die Beurteilung allfälliger temporärer quantitativer Auswirkungen durch ggf. ins Grundwasser reichende temporäre Bau­grubensicherungs- oder Wasserhaltungsmassnahmen sowie die Definition ggf. notwendigen Schutzmassnahmen erfolgt ebenfalls im Rahmen des UVB 2. Stufe. Sofern von einem relevanten Einfluss des Vorhabens auf Trinkwasserfassungen im Abstrombereich auszugehen ist, ist dieser im UVB 2. Stufe zu beurteilen sowie geeignete Schutzmassnahmen auszuarbeiten.

Für das Baugesuch werden die Vortriebsmethoden definiert. In Abhängigkeit von der Belastung des Ausbruchmaterials (geogen oder durch Zusatzstoffe im Vortrieb) wird die Verwertung resp. Deponierung des Ausbruchmaterials in einem Entsorgungs- und Materialbewirtschaftungs­kon­zept definiert (vgl. Kap. 4.3 resp. Kap. 5.12.5.1). Für den UVB 2. Stufe wird die Einwirkung auf das Grundwasser bei einer Verwertung des Ausbruchmaterials im Projektperimeter untersucht und bewertet. Falls das Ausbruchmaterial in einer projektbezogenen Deponie abgelagert wird, werden die Einwirkungen auf das Grundwasser (qualitativ und quantitativ) beurteilt und ein Unbedenklichkeitsnachweis erbracht.

Weiter sind aufgrund der Flächenversiegelung im Anlagenperimeter (Grossteil der 13.1 ha, vgl. Kap. 4.1.1) quantitative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung in diesem Bereich zu erwarten. Zudem werden im Eingliederungssaum neue Arealzufahrten (Brücken) für die Areal­erschliessungen erstellt (vgl. Fig. 4‑7), was zu einer Flächenversiegelung in geringerem Umfang führt. Für das Baugesuch resp. für den UVB 2. Stufe sind die projektbedingten Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung zu quantifizieren, hydrogeologisch zu beurteilen sowie geeignete Massnahmen auszuarbeiten.

Die Umweltüberwachung während der Bau- und Betriebsphase des gTL schliesst die Über­wachung des Grundwassers mit ein. Konzepte dafür finden sich in den Berichten «Überwachung von Umwelt und geologischem Umfeld» (Fanger et al. 2021) resp. «integralen Überwachungs­konzept» (Nagra 2025b).

Auswirkungen auf die tieferen Aquifere

Während des Baus der Zugangsbauwerke werden Bauhilfsmassnahmen getroffen, um Wasser­zutritte generell zu verhindern. Beim Bau wird die Sicherstellung einer dauerhaften Abdichtung und Trennung der Grundwasserstockwerke mit lokalen Gebirgsinjektionen und Dichtelementen gewährleistet. Sollten trotzdem geringe Mengen Grundwasser in die Zugangsbauwerke ein­dringen, wird das Wasser abgepumpt, vorgereinigt und fachgerecht abgeleitet (vgl. Kap. 5.8.5.1). Mit den vorgesehenen Massnahmen wird somit sichergestellt, dass das Grundwasser der tieferen Aquifere durch den Bau nicht relevant beeinflusst wird. Konkrete Bauhilfs- und Schutz­massnahmen für das Durchfahren der tiefen Aquifere werden für das Baugesuch ausgearbeitet und im UVB 2. Stufe bzgl. der hydrogeologischen Auswirkungen beurteilt.

Die USM (z.B. Mineralquellen Eglisau) sowie der Malm-Aquifer (z.B. Thermalquellen Lottsteten-Nack, D) werden in der Bauphase durch die Zugangsbauwerke zum gTL durchfahren. Die in den Bohrungen der Mineralquellen Eglisau angetroffene sandige Rinnenverfüllung, welche in Eglisau vermutlich als tiefer Aquifer dient, wurde in der Tiefbohrung Weiach weiter nordwestlich ebenfalls angetroffen, jedoch nicht in den Tiefbohrungen Stadel-2 und -3 im Umfeld der OFA (Nagra 2022b, Nagra 2022c). Aufgrund der ergriffenen Massnahmen sowie der gegebenen Umstände ist eine Beeinflussung der ungenutzten Mineralquellen Eglisau unwahrscheinlich. Auch für die Thermalquelle Lottstetten-Nack (D) kann aufgrund der grossen Distanz und der bestehenden Fliessverhältnisse eine Beeinflussung ausgeschlossen werden (vgl. Kap. 5.6.4.2). Daher kann davon ausgegangen werden, dass es beim Bau der Zugangsbauwerke zu keiner Beeinträchtigung von überregional bedeutenden Thermalwasservorkommen kommt. Weitere Ausführungen dazu sind im sicherheitstechnischen Vergleich (Nagra 2024f) sowie in der Geosynthese der Nordschweiz (z.B. Fig. 4-107 und Fig. 4-116 im Kap. 4.5.5.2, Nagra 2024c) und in den hydrogeologischen Untersuchungen der Nordschweiz (Kap. 13.2, Waber & Traber 2022) zu finden.