Die folgende Tabelle fasst die in den jeweils letzten Unterkapiteln von Kap. 5 zu den verschiedenen Umweltbereichen definierten Massanahmen zusammen.
Umweltbereich |
Kurzzeichen |
Massnahme |
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Luft |
PH-HU2 Luf 01 |
Zusammenwirken von Emissionen in der Bau- und Betriebsphase Für das Baugesuch werden die Emissionen bei allfälligem Zusammenwirken von Bau- und Betriebstätigkeiten gesamthaft berechnet und ausgewiesen. Das Vorgehen und die dabei anzuwendenden Beurteilungsgrundlagen werden mit den zuständigen Behörden vorgängig abgestimmt. |
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PH-HU2 Luf 02 |
Transportkonzept Für die Bau-, Betriebs und Rückbauphasen werden Angaben zu Transportfahrzeugen, -routen und -mengen gemacht. |
PH-HU2 Luf 03 |
Spezifische Emissionen Schüttguttransporte in der Bauphase Die spezifischen Emissionen der Schüttguttransporte werden abgeschätzt und beurteilt. |
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PH-HU2 Luf 04 |
Massnahmen Baustelle und Bautransporte Die auf den Baustellen und bei den Bautransporten umzusetzenden Massnahmen werden dargestellt (inkl. Massnahmen zu Staubemissionen). |
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PH-HU2 Luf 05 |
Weitere Emissionsquellen in der Bauphase Allfällige weitere Emissionsquellen (neben Verkehr und Baumaschinen) werden aufgeführt und beurteilt. |
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PH-HU2 Luf 06 |
Beurteilung Luftbelastung in der Betriebsphase Die Auswirkungen der Emissionsquellen im Projektperimeter auf die Luftsituation in der Betriebsphase werden beurteilt (ohne Berechnungen). |
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Lärm |
PH-HU2 Lär 01 |
Zusammenwirken von Emissionen in der Bau- und Betriebsphase Für das Baugesuch werden die Emissionen bei allfälligem Zusammenwirken von Bau- und |
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PH-HU2 Lär 02 |
Transporte (ohne Ausnahmetransporte) während Bau-/Rückbau- und Betriebsphase Die Transportrouten werden unter Berücksichtigung von Siedlungsgebieten ausgewiesen und der zu erwartende Mehrverkehr dem vorhandenen Verkehr gegenübergestellt. |
PH-HU2 Lär 03 |
Massnahmen Baulärm (inkl. Bautransporte) Überprüfung und Festlegung der Massnahmenstufen sowie Aufzeigen der notwendigen Massnahmen gemäss Vorgaben der Baulärm-Richtlinie. |
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PH-HU2 Lär 04 |
Beurteilung Strassenverkehrslärm in der Betriebsphase Die Auswirkungen des projektbedingten Verkehrs auf die Strassenlärmsituation werden beurteilt. Die neuen Arealzufahrten zum gTL ab dem bestehenden Strassennetz werden als neue Anlagen nach Art. 7 LSV beurteilt. |
PH-HU2 Lär 05 |
Beurteilung Industrie- und Gewerbelärm (Betriebsphase) Die Lärmquellen im Projektperimeter werden in einem Plan dargestellt und die jeweiligen Betriebszeiten angegeben. Die Auswirkungen des künftigen Industrie- und Gewerbelärms für die Betriebsphase werden beurteilt sowie bei Bedarf geeignete Lärmschutzmassnahmen festgelegt. |
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Erschütterung / abgestrahlter Körperschall |
PH-HU2 Ers 01 |
Erschütterungen während der Bauphase Die Auswirkungen der gewählten Baumethoden werden beschrieben, analysiert und ggf. geeignete Massnahmen definiert. |
PH-HU2 Ers 02 |
Erschütterungen während der Betriebsphase Es wird bestätigt, dass während der Betriebsphase keine relevanten Erschütterungen auftreten. |
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PH-HU2 Ers 03 |
Erschütterungen während der Rückbauphase Die Auswirkungen der gewählten Baumethoden werden beschrieben, analysiert und ggf. geeignete Massnahmen definiert. |
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Nichtionisierende Strahlung (NIS) |
PH-HU2 NIS 01 |
Neue NIS-relevante Anlagen für die Bau- und Betriebsphase Die neuen NIS-relevanten Anlagen des Projekts werden aufgezeigt und ggf. Standortdatenblätter für NIS-Anlagen erstellt. |
PH-HU2 NIS 02 |
Einhaltung Anlagegrenzwert bei neuen OMEN / Abschirmungsmassnahmen NIS-Quellen Die Einhaltung der Anlagegrenzwerte an neuen OMEN aufgrund neuer Anlagen im Projektperimeter resp. gegenüber bestehenden Anlagen Dritter (Hochspannungsleitung) wird überprüft und allfällige NIS-Schutzmassnahmen werden definiert. |
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Grundwasser |
PH-HU2 GW 01 |
Hydrologische Untersuchungen Es werden hydrogeologische Untersuchungen im Projektperimeter definiert, die entsprechenden Erkundungen ausgeführt und dokumentiert. Die hydrogeologischen Untersuchungen umfassen auch allfällige Felsgrundwasservorkommen in der Molasse (OMM und USM). Die Untersuchungskonzepte werden vorgängig der kantonalen Fachstelle erörtert. |
PH-HU2 GW 02 |
Durchflussnachweis Für allfällige Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel wird der Nachweis erbracht, dass die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem Ausgangszustand um höchstens 10 % vermindert wird. Bei Bedarf sind Kompensationsmassnahmen vorzusehen. Die Interessen für einen Einbau ins Grundwasser werden aufgezeigt. |
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PH-HU2 Grw 03 |
Temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauphase Allfällig temporäre Grundwasserabsenkungen und Wasserhaltungsmassnahmen während der Bauphase werden abgeklärt und ggf. Ausnahmebewilligungen dafür beantragt. |
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PH-HU2 GW 04 |
Beurteilung Einfluss Trinkwasserfassungen Der Einfluss des Bauvorhabens auf sowie der Schutz von Trinkwasserfassungen im Abstrombereich werden aufgezeigt und beurteilt. |
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PH-HU2 GW 05 |
Einfluss der Versiegelung auf die Grundwasserneubildung (Bauphase) Im Bereich des Anlagenperimeters und der Arealzufahrten wird Fläche versiegelt. Die quantitativen Auswirkungen auf das Grundwasser werden abgeklärt und geeignete Massnahmen definiert. |
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PH-HU2 GW 06 |
Grundwasserschutz bzgl. Abdichtung unterirdischer Anlageteile Bei der Weiterentwicklung des Vorhabens im Bereich der unterirdischen Anlagenteile werden die Hinweise zum Grundwasserschutz in der Stellungnahme des BAFU vom 18. Mai 2017 bzgl. Abdichtung der unterirdischen Anlagenteile gegenüber Fels-Grundwasservorkommen berücksichtigt. |
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PH-HU2 GW 07 |
Einfluss des Ausbruchmaterials auf das Grundwasser (Bauphase) Die geogene Belastung des Ausbruchmaterials und dessen Einwirkung auf das Grundwasser bei einer Verwertung im Projektperimeter oder einer allfälligen Ablagerung in einer projektbezogenen Deponie werden untersucht. Für allfällige projektspezifsche Deponien ist nachzuweisen, dass aufgrund der Eigenschaften des Ausbruchmaterials keine negativen Einwirkungen auf das Grundwasser (qualitativ und quantitativ) zu erwarten sind. |
PH-HU2 GW 08 |
Beurteilung der Erwärmung der Felsaquifere (Betriebsphase) Für die effektive Lagerauslegung wird der Einfluss des gTL bzgl. der Erwärmung der tieferen Aquifere mittels Modellrechnungen überprüft. |
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PH-HU2 Grw 09 |
Grundwasserschutz vor wassergefährdenden Stoffen (Betriebsphase) Für allfällige Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen werden Grundwasserschutzmassnahmen geprüft. |
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Oberflächengewässer inkl. aquatische Ökosysteme |
PH-HU2 OfG 01 |
Eingriffe und Massnahmen Dorfbach Für die Eingriffe in den Dorfbach und dessen Gewässerraum durch den Bau der Arealzufahrten (Brücken) werden mittels Variantenstudium Möglichkeiten zur Ausgestaltung aufgezeigt, die Auswirkungen auf das Gewässer beurteilt sowie nötige Massnahmen für Ersatz- (Ufergehölze) resp. Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen definiert. Zudem wird bei Bedarf ein Renaturierungsprojekt ausgearbeitet und beurteilt. Für jede Brücke/Arealzufahrt mit Eingriffen in den Gewässerraum ist der Bedarf nachzuweisen. |
PH-HU2 OfG 02 |
Eingriffe und Massnahmen Haberstalgraben Die Eingriffe (Gewässerumlegung / Wiedereindolung), Auswirkungen und Massnahmen (allfällige Kompensationen z.B. durch Aufwertungen am Dorfbach) werden mittels Variantenstudium aufgezeigt und beurteilt. Nach Möglichkeit wird ein Renaturierungsprojekt für offen geführte Bachabschnitte ausgearbeitet und beurteilt. |
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Entwässerung |
PH-HU2 Ent 01 |
Baustellenentwässerungskonzept Für die Baustellenentwässerung wird ein Baustellenentwässerungskonzept nach geltenden Vorgaben ausgearbeitet. |
PH-HU2 Ent 02 |
Erstellen Entwässerungskonzept für die Betriebsphase Für die Betriebsphase wird ein Entwässerungskonzept nach gewässerschutzrechtlichen Vorgaben (inkl. Prüfung von Versickerungsmöglichkeiten für Meteorwasser) erstellt. |
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Boden |
PH-HU2 Bo 01 |
Flächenbeanspruchung und Bodenbilanz (Bauphase) Die vom Projekt temporär und permanent tangierten Flächen werden erhoben. Daraus werden die anfallenden Bodenkubaturen abgeschätzt, die projektintern verwendet werden können. Für die projektintern wiederverwendbaren Kubaturen wird aufgezeigt, wo diese vorübergehend zwischengelagert werden können. Zusätzlich wird die externe Verwertung resp. Entsorgung für überschüssiges Bodenmaterial dargelegt. |
PH-HU2 Bo 02 |
Ermittlung der chemischen und biologischen Bodenbelastung (Bauphase) Die tangierten Bodenflächen, v.a. die PBV-Flächen werden beprobt und analysiert. Die Ergebnisse der Bestandsprüfung der Neophyten fliessen in die Bewertung ein (vgl. PH-HU2 UgO 01). |
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PH-HU2 Bo 03 |
Festlegung der Bodenverwertungsklassen (Bauphase) Die Bodenverwertungsklassen für die beanspruchten Bodenflächen werden auf Basis der bereits ermittelten Bodeneigenschaften sowie der chemischen und biologischen Belastung festgelegt. |
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PH-HU2 Bo 04 |
Auswirkungen auf den Boden während Bau und Rückbau inkl. Entwurf Bodenschutzkonzept Eine Beurteilung der Auswirkungen (quantitativ, physikalisch) auf den Boden während des Baus und des Rückbaus (Rekultivierung) wird vorgenommen und es werden spezifische Bodenschutzmassnahmen (Entwurf Bodenschutzkonzept) aufgezeigt. |
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Fruchtfolgeflächen (FFF) |
PH-HU2 FFF 01 |
Ermitteln tatsächlicher Flächenbedarf, Sichern von Ersatzflächen Der Flächenbedarf für die durch das Vorhaben tangierten FFF (permanenter Verbrauch) wird ermittelt und entsprechende Ersatzflächen gesichert. |
PH-HU2 FFF 02 |
Wiederverwertung Boden auf Aufwertungsflächen Abgetragener, geeigneter Boden wird an geeigneten Standorten wiederverwertet. Diese Aufwertungsflächen sind zu definieren und mittels Feldaufnahmen auf ihre Eignung hin zu überprüfen. |
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Abfälle, umweltgefährdende Stoffe |
PH-HU2 Abf 01 |
Erstellung Materialbewirtschaftungs- und Entsorgungskonzept (Bau und Rückbau) Die projektbedingt anfallenden Abfallmengen (Boden, Aushub, Ausbruch, Strassenaufbruch, Ausbauasphalt, Betonabbruch etc.) werden ermittelt und die grundsätzlichen Verwertungs- resp. Entsorgungswege inkl. Transportmittel definiert. Dabei wird die Materialqualität sowie die projektbedingte Belastung des Materials berücksichtigt und soweit technisch und projektbedingt sinnvoll und machbar, vermieden. |
Umweltgefährdende Organismen |
PH-HU2 UgO 01 |
Erhebung der Neophytenbestände Die Neophytenbestände werden erhoben. |
PH-HU2 UgO 02 |
Verhinderung der Neophyten-Verbreitung in der Bauphase Es werden Massnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung ausgearbeitet. Bekämpfungsmassnahmen und Entsorgungswege werden definiert. |
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PH-HU2 UgO 03 |
Umgang mit Neophyten in der Betriebsphase Massnahmen zu Monitoring, Bekämpfung und Unterhalt von neu erstellten Flächen werden ausgearbeitet. |
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Störfallvorsorge / Katastrophenschutz |
PH-HU2 StF 01 |
Beurteilung Störfallsituation (Bau-, Rückbau- und Betriebsphase) Beschreibung und Beurteilung der Störfallsituation im Projektperimeter bzgl. Gefahrenstoffen und Mengenschwellen. Bei Bedarf wird ein Kurzbericht nach StFV erstellt. |
Wald |
PH-HU2 Wal 01 |
Definitve Rodungs- und Ersatzaufforstungsflächen (Freihaltung) Der Flächenbedarf für die definitiv zu rodende Waldfläche (Freihaltestreifen) wird ermittelt, |
PH-HU2 Wal 02 |
Erarbeitung Rodungsgesuch (Bundesverfahren) Für die Rodungen und die Aufforstung der Ersatzfläche(n) ist ein Rodungsgesuch mit |
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PH-HU2 Wal 03 |
Unterschreitung Waldabstand Die Anlageteile, welche den Waldabstand unterschreiten, werden ermittelt und in einem Plan festgehalten. Für die Unterschreitung des Waldabstands ist eine forstrechtliche Ausnahmebewilligung inkl. Begründung zu beantragen. |
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Flora, Fauna, Lebensräume |
PH-HU2 FFL 01 |
Ergänzende Feldaufnahmen Flora / Lebensräume Falls notwendig, werden zusätzliche Feldaufnahmen ergänzend zu den Erhebungen aus dem UVB 1. Stufe durchgeführt (inkl. allfällige indirekt betroffene Flächen) und die Ersatzpflicht gemäss NHV definiert. |
PH-HU2 FFL 02 |
Ergänzende Feldaufnahmen Fauna: Wildbienen, Mollusken und Fledermäuse Innerhalb der für die Arten geeigneten Teilflächen werden Feldaufnahmen von Wildbienen, Mollusken und Fledermäusen durchgeführt. |
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PH-HU2 FFL 03 |
Bewertung von Eingriffen und Bemessung von Ersatzmassnahmen Bewertung der Eingriffe und Angaben zur Ersatzpflicht anhand der BAFU-Bewertungsmethode von Eingriffen in schützenswerte Lebensräume nach Bühler et al. (2017). |
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PH-HU2 FFL 04 |
Definition der Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen, Sichern von Ersatzflächen Die notwendigen Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen werden beschrieben (inkl. Bestimmung der Ziel- und Leitarten) und in einem Plan dargestellt. Ersatzflächen ausserhalb des Projektperimeters werden festgelegt und rechtlich gesichert. |
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PH-HU2 FFL 05 |
Definition von ökologischen Ausgleichsmassnahmen Im Rahmen des Baugesuchs sind ökologische Ausgleichsmassnahmen in angemessenem Umfang und hoher ökologischer Qualität zu definieren. |
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PH-HU2 FFL 06 |
Erstellung der Lebensraumbilanzierung Es wird eine nach BAFU-Bewertungsmethode für Eingriffe in schützenswerte Lebensräume Bühler et al. (2017) ausgeglichene Bilanz erreicht. |
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PH-HU2 FFL 07 |
Vogelfreundliche Gestaltung Die Bauten und Anlagen werden gemäss geltenden Empfehlungen von anerkannten Fachspezialisten vogelfreundlich gestaltet. |
PH-HU2 FFL 08 |
Verhinderung von Wildtierfallen Während des Baus werden – unter Berücksichtigung der sicherheits- und sicherungstechnischen Vorgaben – geeignete Massnahmen zur Verhinderung von Wildtierfallen getroffen. Die Umsetzung der Massnahmen ist durch einen Amphibien- und Reptilienspezialisten zu begleiten. |
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PH-HU2 FFL 09 |
Verbesserung Lebensraumvernetzung Für die Verbesserung der Lebensraumvernetzung für Kleintiere und Amphibien sind geeignete Massnahmen vorzusehen und in einem Plan festzuhalten. Die Umsetzung der Massnahmen ist durch einen Amphibien- und Reptilienspezialisten zu begleiten. |
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PH-HU2 FFL 10 |
Auswirkungen von Zusatzverkehr auf die Durchlässigkeit des WTK Die Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf der Zweidlenstrasse und Schwarzrütistrasse während des Baus und/oder des Betriebs des Tiefenlagers auf die Durchlässigkeit des WTK sind darzulegen. Es sind gegebenenfalls Massnahmen zur Sicherstellung der Durchlässigkeit der Strassen für die Zielarten des WTK zu ergänzen. |
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PH-HU2 FFL 11 |
Licht und Lärm Auswirkungen auf den WTK Die Auswirkungen auf den überregionalen WTK ZH-10 «Glattfelden» bzgl. Licht und Lärm sind zu beurteilen. Es sind gegebenfalls Schutzassnahmen zur Sicherstellung der Funktionalität des WTK auszuarbeiten. |
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PH-HU2 FFL 12 |
Schutz gefährdeter Lebensräume während der Bauphase Die nach NHG schützenswerten Flächen im und angrenzend an den Projektperimeter werden mit geeigneten Massnahmen geschützt und abgegrenzt. |
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PH-HU2 FFL 13 |
Rückzugslebensräume während der Bauphase In der Bauphase werden Rückzugslebensräume für Amphibien und Reptilien vorgesehen. Die Umsetzung der Massnahmen ist durch einen Amphibien- und Reptilienspezialisten zu begleiten |
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PH-HU2 FFL 14 |
Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für die Betriebsphase Die vorgesehenen Ersatzmassnahmen inkl. deren langfristiger Unterhalt / Pflege werden im LBP festgehalten. |
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PH-HU2 FFL 15 |
Sicherstellung Unterhalt Ersatzflächen, ggf. Vereinbarungen mit Dritten für die Betriebsphase Nach Bedarf wird der Unterhalt der Ersatzflächen (vgl. PH-HU2 FFL 04) während der Betriebsphase mittels Pflegeverträgen und/oder Vereinbarungen mit Dritten geregelt. |
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Landschaft und Ortsbild (inkl. Lichtimmissionen) |
PH-HU2 Lan 01 |
Gestaltungskonzept Die Landschaftseingliederung und die Massnahmen zum Schutz des Landschafts- und Ortsbilds (inkl. Beleuchtung) sind zu detaillieren (inkl. Visualisierungen). Bauten und Anlagen sowie die zugehörige Infrastruktur werden bezüglich ihrer räumlichen und gestalterischen Einbindung in Landschaft und Ortsbild beschrieben, beurteilt und bewertet. |
PH-HU2 Lan 02 |
Landschaftschutz Die zum Schutz der Landschaft vorgesehenen Masnahmen werden dargelegt und allfällige gesetzlich erforderliche Ersatzmassnahmen definiert, unter Berücksichtigung der derzeit noch nicht bekannten Standorte der Schachtkopfanlagen und der übrigen Anlagen. |
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PH HU2 Lan 03 |
Aufzeigen der Aufrechterhaltung der Langsamverkehrsverbindungen während der Bauphase Es wird aufgezeigt, wie Langsamverkehrsverbindungen während der Bauphase sichergestellt werden. |
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PH HU2 Lan 04 |
Beleuchtungskonzept und Beurteilung Lichtimmissionen (Bau- und Betriebsphase) Für die Bau- und Betriebsphase wird ein Beleuchtungskonzept mit spezifischen Angaben |
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Kulturdenkmäler, archäologische Stätten |
PH-HU2 Kul 01 |
Einbezug der Kantonsarchäologie Bei der Erarbeitung des UVB 2. Stufe wird die Kantonsarchäologie hinzugezogen. |