Als die wichtigsten Bauten der OFA werden die Bereitstellungshalle und die Schachtkopfanlagen3 erachtet.
In der Bereitstellungshalle werden die verpackten Abfälle nach der Anlieferung für die Verbringung nach untertag bereitgestellt. Die Bereitstellungshalle ist so bemessen, dass das gTL auch bei Lieferunterbrüchen oder Unterbrüchen bei der Verbringung von Endlagerbehältern nach untertag weiter betrieben werden kann.
Für den Zugang nach untertag sind mehrere Zugangsbauwerke von der OFA erforderlich. In der exemplarischen Umsetzung wird von drei Schächten mit Schachtkopfanlagen ausgegangen (Kap. 2.4.3). Mit der Rahmenbewilligung wird jedoch weder die Anzahl der Zugangsbauwerke noch deren Art (Schacht oder Rampe) festgelegt.
Die ungefähren Grössen der wichtigsten Bauten der OFA sind in Tab. 2‑1 als Bandbreiten angegeben. Die exakte Dimensionierung der wichtigsten und der anderen für das gTL vorgesehenen Bauten erfolgt im Rahmen des weiteren Bewilligungsverfahrens nach KEG.
Tab. 2‑1: Ungefähre Grösse der wichtigsten Bauten der OFA
Bauten |
Funktion |
Länge [m] |
Breite [m] |
Höhe über Terrain [m] |
---|---|---|---|---|
Bereitstellungshalle4 |
Bereitstellung von verpackten Abfallgebinden für die untertägige Einlagerung |
40 – 80 |
30 – 50 |
15 – 25 |
Schachtkopfanlagen bzw. Rampenportal5 |
Bau und Betrieb des gTL |
60 – 120 |
40 – 90 |
30 – 45 |
Einlagerung radioaktiver Abfälle |
||||
Lüftung des geologischen Tiefenlagers |
30 – 50 |
20 – 40 |
10 – 20 (456) |
Als die wichtigsten Bauten der UTA gelten Haupt- und Pilotlager, da in diesen die radioaktiven Abfälle eingelagert werden. Die exemplarische Umsetzung der UTA ist in Kap. 2.4.3 und detailliert in Nagra (2024d) beschrieben.
Für die Grösse der wichtigsten untertägigen Bauten sind der Platzbedarf für die exemplarische Umsetzung gemäss aktuellem Lagerkonzept, die laterale Ausdehnung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs und Platzreserven für die Projektentwicklung und Unvorhergesehenes (ENSI 2018a) relevant. Der Flächenbedarf beträgt unter Berücksichtigung dieser Platzreserven gemäss Kap. 3.1.6 von Nagra (2024f) rund 10 km2. Zur Bestimmung einer abdeckenden Grösse für die wichtigsten untertägigen Bauten muss die maximale Lagerkapazität berücksichtigt werden (Kap. 2.3.4 und Anhang A). Wird die maximale Lagerkapazität vollumfänglich in Anspruch genommen, verdoppelt sich der Platzbedarf unter Berücksichtigung von Platzreserven und beträgt somit maximal 20 km2. Die exakte Dimensionierung der UTA erfolgt im Rahmen des weiteren Bewilligungsverfahrens nach KEG.
bzw. die Schachtkopfanlagen und ein Rampenportal ↩
Anstatt einer Bereitstellungshalle sind auch mehrere Gebäude denkbar, die im Rahmen der Gesamtgrösse realisiert werden. ↩
Verändert sich die Anzahl der Zugänge, so ändert sich auch die Anzahl wichtigster Bauten. ↩
Für den Fall, dass ein Förderturm / Fortluftkamin benötigt wird. ↩