Die Bauwerke der OFA stellen hinsichtlich Gewässerschutzmassnahmen im Vergleich zu Industrie­anlagen gemäss eingangs genanntem Bundesargumentarium keine ausserordentlichen Bauten dar. Mit den vorgestellten Massnahmen kann der Grundwasserschutz gewährleistet werden. Die in diesem Konzept dargelegten Massnahmen werden in den folgenden Projektphasen auf Notwendigkeit und Zweckmässigkeit überprüft, ausgearbeitet, behördlich abgestimmt und genehmigt.