Während der Erstellung der Bauwerke der OFA beschränken sich die Gefährdungen auf die von den auf der Baustelle gelagerten und verwendeten wassergefährdenden Stoffen (bspw. Treibstoff, Öl, Bauchemikalien) ausgehenden Gefährdungen. In dieser Phase werden übliche baustellen­spezifische Schutzmassnahmen gemäss den aktuellen Normen und Verordnungen ergriffen. Hierbei werden die Schutzmassnahmen der SIA 431 "Entwässerung von Baustellen" (SIA 2022) bzw. der zum Ausführungszeitpunkt geltenden Norm umgesetzt. Dazu gehören z. B. bauliche Mass­nahmen wie das Einrichten von Umschlags-, Installations- und Lagerplätzen im Freien mit dichtem Belag und Auffangbecken mit Behandlung und Ableitung des Abwassers.