Aus der Topografie, Breite und Lage des Haberstal ergeben sich Anforderungen, für den Fall, dass dort zukünftig ein Zugang nach untertag errichtet werden soll, wie es in der exemplarischen Umsetzung vorgesehen ist.
Die geringe Breite des Haberstal schränkt die Möglichkeiten zur Bebauung erheblich ein, da auf beiden Seiten der im Kanton Zürich gesetzlich vorgeschriebene Waldabstand von 30 Metern eingehalten werden müsste. In der exemplarischen Umsetzung ist daher vorgesehen, den Waldabstand zu unterschreiten und die Sicherheitsfunktion des Waldabstands, nämlich das Verhindern der Gefährdung von Bauten und Anlagen durch Waldbrand oder Windwurf (Nagra 2024a), im Eingliederungssaum durch eine 30 m breite Niederhaltungszone (Fig. 6‑3) herzustellen.
Für die Bebauung und Nutzung sind weiter sicherzustellen, dass der Zugang nach untertag und das Areal flexibel nutzbar und den Haberstalgraben (Fig. D‑1) betreffend überflutungssicher sind. Der Haberstalgraben fliesst heute als kleines offenes Gerinne im Wald und wird eingedolt über den Anlagenperimeter dem Dorfbach zugeführt. Für die Sicherheit des Anlagenperimeters wird der Haberstalgraben in der exemplarischen Umsetzung ausserhalb des Sicherungsperimeters auf dem Anlagenperimeter gefasst (Fig. 6‑3) und in einem dafür dimensionierten Rohr kontrolliert um den Anlagenperimeter (bspw. entlang des Waldwegs) zum "Dorfbach" geleitet.
Die Umsetzung dieser oder alternativer Massnahmen mit derselben Wirkung ermöglicht die vorteilhafte und sichere Anordnung eines Zugangs zum gTL im Haberstal. Die Tallage schirmt den Zugang bei Bedarf ab und entkoppelt Ein- und Auswirkungen von den Anlagen im Dorfbachtal.
Fig. D‑1:Heutiger Verlauf des Haberstalgraben im Anlagenperimeter
Für den unwahrscheinlichen Fall eines Wassereinbruchs ist die UTA, wie in Nagra (2022a) beschrieben, konzipiert.