Richtlinien von Bundesstellen konkretisieren die Gesetzesvorschriften und erläutern somit Gesetze und Verordnungen; sie schaffen kein (neues) Recht.

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)

Das ENSI konkretisiert mit Hilfe von Richtlinien die Vorgaben aus der Kernenergiegesetzgebung und entwickelt sie nach dem Stand von Wissenschaft und Technik weiter. In den Richtlinien werden die Anforderungen für die geologische Tiefenlagerung festgelegt.

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)

Die EKAS veröffentlicht Richtlinien, die Vorgaben aus der Unfallversicherungs- und Unfall­verhütungsgesetzgebung konkretisieren.

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Das SECO veröffentlicht Wegleitungen zur Arbeitsgesetzgebung.

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Das BAFU konkretisiert in Richtlinien und Vollzugshilfen die Vorgaben der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung.