Der Bund erlässt Gesetze, in denen er rechtsetzende Bestimmungen, d. h. in verbindlicher und generell-abstrakter Weise Pflichten, Rechte und Zuständigkeiten festlegt. In Verordnungen konkretisiert er die Gesetze.

Die geologische Tiefenlagerung wird im Wesentlichen vom Landesrecht zu Energie / Kern­energie, zu Verkehr, zu Gesundheit / Schutz des ökologischen Gleichgewichts, zu Arbeit und zu Sozial­versicherung reguliert.