Ziel des Brand- und Explosionsschutzes ist es, die Entstehung von Bränden oder Explosionen zu verhindern, das Brand- und Explosionsrisiko durch Minimierung der Brandlasten bzw. Zünd­quellen in Verbindung mit einer frühzeitigen Erkennung und Alarmierung gering zu halten sowie durch gezielte Brandfallsteuerungen, baulichen Brandschutz zur Kompartimentierung und Ein­satz von Löscheinrichtungen eine Brandausbreitung zu begrenzen und einen Brand zu löschen.

Zum Brandschutz der OFA, d. h. Hoch- / Anlagenbau und Kernanlagen, liegen umfangreiche Regel­­­werke, z. B. von VKF und ENSI, vor. Zum Brandschutz in der UTA können Richtlinien aus untertägigen Anlagen wie Strassentunneln (von SIA, ASTRA) oder Eisenbahntunneln (von BAV, EBA) sinngemäss angewendet werden. Zusätzlich sind verschiedene Empfehlungen von inter­nationalen Fachorganisationen (z. B. DAUB) verfügbar.

Die weiteren Anforderungen des Brand- und Explosionsschutzes decken sich teils mit den schon genannten Anforderungen aus Personensicherheit und Intervention. Folgende Anforderungen sind relevant für die exemplarische Umsetzung:

  • Durch geeignete Massnahmen und Einrichtungen ist sicherzustellen, dass Brände / Explosio­nen und ihre Folgen, wie Rauch- oder Wärmeentwicklung, innerhalb und ausserhalb von Gebäuden die Sicherheit der Anlage nicht unzulässig beeinträchtigen.

  • Zur Prävention sind die einzelnen baulichen Anlagen durch ausreichend feuerwider­stands­fähige Bauteile in Brandzonen und innerhalb dieser Zonen in Brandabschnitte auszubilden oder durch ausreichende Abstände voneinander zu trennen.

  • Gewährleistung der Tragsicherheit der Bauwerke bei Brand- und Explosionseinwirkung während eines bestimmten Zeitraums.

  • Baulicher Blitzschutz und Erdung sind vorzusehen.

  • Bei Auslegung und Nutzung sind Brandlasten und mögliche Zündquellen auf das für den sicheren Betrieb erforderliche Mass zu begrenzen (zu minimieren).

Exemplarische Umsetzung OFA

Der objektbezogene Brandschutz wird durch Umsetzung der Anforderungen sichergestellt. Kritische Bauwerke und Anlagen, wie die Schachtkopfgebäude, werden mit automatischen Brand­melde- und -löschanlagen ausgerüstet. Dies ist gängige Praxis und für Bau, konventionellen und nuklearen Betrieb liegen Erfahrungen in der Schweiz vor.

Exemplarische Umsetzung UTA

Der Brand- und Explosionsschutz wird so geplant und ausgeführt, dass eine gestaffelte Schutz­wirkung gewährleistet wird. Die wirksamste Massnahme dazu ist die Prävention:

  • Reduktion der permanenten Brandlast durch Verwendung nicht brennbarer bzw. schwer ent­flammbarer Materialien, wo immer sinnvoll und möglich

  • Anordnung und Betrieb so, dass nicht vermeidbare temporäre Brandlasten nicht entzündet werden, z. B. durch Kapselung, Abschirmung, Schutz von Gasflaschen, Tanks

Weiterhin stellen eine schnelle Branderkennung und Intervention (Kap. 6.2.4) sicher, dass Brände früh erkannt und direkt bekämpft werden. Sollte trotz dieser Massnahmen ein Brand entstehen, so sorgen mit der Lüftung (Kap. 3.5.1) abgestimmte Massnahmen dafür, dass ein Brand und seine Auswirkungen lokal begrenzt und der Rest der Gesamtanlage sicher bleiben.