Das Vorgehen zur Erarbeitung aller in Fig. 6‑1 genannten Schutz- und Sicherheitskonzepte ist grundlegend identisch. Zunächst werden immer Anforderungen13 definiert, deren Einhaltung vom Schutz- / Sicherheitskonzept gewährleistet werden soll. Dann wird der geplante Ablauf auf mögliche Abweichungen / Ereignisse analysiert. Das Schutz- oder Sicherheitskonzept legt dann Massnahmen und ihre Umsetzung fest, um die Einhaltung der Schutzziele auch bei Abweichungen / Ereignissen, die die Einhaltung gefährden13, zu gewährleisten.
Die Massnahmen werden nach ihrer Wirkung unterschieden. Je nach Aufwand und Möglichkeiten für die Umsetzung ist folgende Reihenfolge anzustreben:
Vermeidung von bzw. Reduktion der Eintretenswahrscheinlichkeit von Abweichungen / Ereignissen bzw. abweichungen- / ereignisauslösenden Faktoren (Prävention)
Reduktion der Auswirkungen von Abweichungen / Ereignissen
Bewältigung und Eindämmung der Auswirkungen von Abweichungen / Ereignissen (Intervention)
Die sicherheitsgerichtete Auslegung der Gesamtanlage und des Betriebs setzt für ein gTL zutreffende Standards der Sicherheitstechnik aus Kerntechnik und Untertagbau in einer gestaffelten Sicherheitsvorsorge um. Generell berücksichtigen Schutz- und Sicherheitskonzepte ganzheitlich Mensch, Technik und Organisation (MTO-System). Sie umfassen bauliche und technische sowie organisatorische Massnahmen (Nagra 2024b), wozu Ausbildungen, Befähigungen und Verhaltensweisen der Personen in der Gesamtanlage gehören. Die Sicherheit der Gesamtanlage des gTL, der Abfälle und der darin arbeitenden oder sich aufhaltenden Personen wird integral geplant, umgesetzt, überwacht und kontinuierlich verbessert.
Übergeordnet tragen zur konventionellen und nuklearen Sicherheit der Gesamtanlage bei:
Sicherheitsgerichtete Auslegung aller sicherheitsrelevanten Bauwerke, Anlagen und Ausrüstungen mit Bevorzugung passiver gegenüber aktiven Massnahmen, zeitlicher und räumlicher Trennung sowie Redundanz und Diversität
Zustandsüberwachung und -bewertung aller sicherheitsrelevanten Bauwerke, Anlagen und Ausrüstungen
Einweisung, Schulung, Übung und Wiederholung zu Sicherheitsthemen für alle Mitarbeitende UTA obligatorisch
Einsatzorganisation mit Interventionsfähigkeiten (Kap. 6.2.3), abgestimmt mit öffentlichen Einsatzorganisationen14 und deren Interventionsfähigkeiten
UTA: wirksame Zutrittskontrolle und Tracking von Personen, Limitierung der Personenzahl nach betrieblichen Bedingungen und Anforderungen
UTA: Sicherheitseinweisung und persönliche Schutzausrüstung (PSA), z. B. Schutzkleidung, Sauerstoff-Selbstretter für jede Person
Im Folgenden werden relevante spezifische Schutzziele der unterschiedlichen Sicherheitsaspekte, ausgewählte daraus resultierende Anforderungen und ihre exemplarische Umsetzung vorgestellt.