Das Vorgehen zur Erarbeitung aller in Fig. 6‑1 genannten Schutz- und Sicherheitskonzepte ist grundlegend identisch. Zunächst werden immer Anforderungen13 definiert, deren Einhaltung vom Schutz- / Sicherheitskonzept gewährleistet werden soll. Dann wird der geplante Ablauf auf mög­liche Abweichungen / Ereignisse analysiert. Das Schutz- oder Sicherheitskonzept legt dann Mass­nahmen und ihre Umsetzung fest, um die Einhaltung der Schutzziele auch bei Abweichungen / Ereignissen, die die Einhaltung gefährden13, zu gewährleisten.

Die Massnahmen werden nach ihrer Wirkung unterschieden. Je nach Aufwand und Möglichkeiten für die Umsetzung ist folgende Reihenfolge anzustreben:

  1. Vermeidung von bzw. Reduktion der Eintretenswahrscheinlichkeit von Ab­weichungen / Ereignissen bzw. abweichungen- / ereignisauslösenden Faktoren (Prävention)

  2. Reduktion der Auswirkungen von Abweichungen / Ereignissen

  3. Bewältigung und Eindämmung der Auswirkungen von Abweichungen / Ereignissen (Inter­vention)

Die sicherheitsgerichtete Auslegung der Gesamtanlage und des Betriebs setzt für ein gTL zutreffende Standards der Sicherheitstechnik aus Kerntechnik und Untertagbau in einer gestaffel­ten Sicherheitsvorsorge um. Generell berücksichtigen Schutz- und Sicherheits­kon­zepte ganzheit­lich Mensch, Technik und Organisation (MTO-System). Sie umfassen bauliche und technische sowie organisatorische Massnahmen (Nagra 2024b), wozu Ausbildungen, Befähigungen und Verhaltensweisen der Personen in der Gesamtanlage gehören. Die Sicherheit der Gesamt­anlage des gTL, der Abfälle und der darin arbeitenden oder sich aufhaltenden Personen wird integral geplant, umgesetzt, überwacht und kontinuierlich verbessert.

Übergeordnet tragen zur konventionellen und nuklearen Sicherheit der Gesamtanlage bei:

  • Sicherheitsgerichtete Auslegung aller sicherheitsrelevanten Bauwerke, Anlagen und Aus­rüstungen mit Bevorzugung passiver gegenüber aktiven Massnahmen, zeitlicher und räum­licher Trennung sowie Redundanz und Diversität

  • Zustandsüberwachung und -bewertung aller sicherheitsrelevanten Bauwerke, Anlagen und Ausrüstungen

  • Einweisung, Schulung, Übung und Wiederholung zu Sicherheitsthemen für alle Mit­arbeitende UTA obligatorisch

  • Einsatzorganisation mit Interventionsfähigkeiten (Kap. 6.2.3), abgestimmt mit öffentlichen Einsatzorganisationen14 und deren Interventionsfähigkeiten

  • UTA: wirksame Zutrittskontrolle und Tracking von Personen, Limitierung der Personenzahl nach betrieblichen Bedingungen und Anforderungen

  • UTA: Sicherheitseinweisung und persönliche Schutzausrüstung (PSA), z. B. Schutzkleidung, Sauerstoff-Selbstretter für jede Person

Im Folgenden werden relevante spezifische Schutzziele der unterschiedlichen Sicherheitsaspekte, ausgewählte daraus resultierende Anforderungen und ihre exemplarische Umsetzung vorgestellt.

Solche Abweichungen werden auch als Gefährdung bezeichnet, die zugehörige Analyse auch als Gefährdungs­analyse. ↩

Z. B. Feuerwehr, Rettung ↩