Die Gesamtanlage ist eine Kernanlage nach KEG. Für den Betrieb der Gesamtanlage ist es jedoch zweckmässig, konventionellen und nuklearen Betrieb zu unterscheiden. Der in diesem Bericht verwendete Begriff nuklearer Betrieb beinhaltet die Handhabung von radioaktiven Abfällen. Mit dem Betrieb gehen unterschiedliche Sicherheitsanforderungen einher (Kap. 6), indem nur im nuklearen Betrieb zusätzlich auch die nukleare (Betriebs)Sicherheit (Kap. 6.3) zu gewährleisten ist. Der nukleare Betrieb umfasst die Tätigkeit Einlagern (Kap. 4.2), der konventionelle Betrieb die Tätigkeiten Bestätigen (Kap. 4.1) und Beobachten (Kap. 4.3). Für die Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Gesamtanlage ist die Anlage zu erhalten (Kap. 4.4).
Im Folgenden werden die Umsetzungskonzepte der Tätigkeiten kurz dargestellt. Das übergeordnete Ziel der Tätigkeiten ist es, die Gesamtanlage sicher, qualitäts-, termin- und kostentreu zu betreiben.