Mit dem alle fünf Jahre zu aktualisierenden Entsorgungsprogramm legen die Entsorgungspflichtigen dem Bundesrat dar, wie sie die Pflicht zur Entsorgung der aus ihren Anlagen stammenden radioaktiven Abfälle zu erfüllen beabsichtigen3. Aktuell gültig ist das Entsorgungsprogramm 2021 (EP21; Nagra 2021a). Fig. 2‑1 zeigt den hier in Anlehnung an das EP21 zu Grunde gelegten Realisierungsplan. Wesentliche vorgegebene Randbedingungen des Zeitplans sind die Betriebsaufnahme des SMA-Lagers 2050 und des HAA-Lagers 2060. Nach Abschluss der Beobachtung verfügt der Bundesrat den Gesamtverschluss des gTL.
Fig. 2‑1:Realisierungsplan für das geologische Tiefenlager
Nur für diesen Bericht relevante Phasen wurden übernommen4 und durchnummeriert.
«Testbereiche» ersetzen im RBG «EUU» ↩