Mit dem alle fünf Jahre zu aktualisierenden Entsorgungsprogramm legen die Entsorgungspflich­tigen dem Bundesrat dar, wie sie die Pflicht zur Entsorgung der aus ihren Anlagen stammenden radio­aktiven Abfälle zu erfüllen beabsichtigen3. Aktuell gültig ist das Entsorgungsprogramm 2021 (EP21; Nagra 2021a). Fig. 2‑1 zeigt den hier in Anlehnung an das EP21 zu Grunde gelegten Realisierungs­plan. Wesentliche vorgegebene Randbedingungen des Zeitplans sind die Betriebs­aufnahme des SMA-Lagers 2050 und des HAA-Lagers 2060. Nach Abschluss der Beobachtung verfügt der Bundesrat den Gesamtverschluss des gTL.

Realisierungsplan für das geologische Tiefenlager  Nach Nagra (2021a) Nur für diesen Bericht relevante Phasen wurden übernommen  und durchnummeriert.

Fig. 2‑1:Realisierungsplan für das geologische Tiefenlager

Nach Nagra (2021a)

Nur für diesen Bericht relevante Phasen wurden übernommen4 und durchnummeriert.

«Testbereiche» ersetzen im RBG «EUU» ↩