Der rund 50 m breite Eingliederungssaum, welcher den Anlagenperimeter mit den Bauten und Anlagen umgibt, bietet Flexibilität hinsichtlich Eingliederung in die Landschaft, Aussensicht, Sicherheit, Sicherung, Bau und Realisation von ökologischen Massnahmen (vgl. Kap. Anhang C Nagra 2025a). In den ersten Jahren zu Begin der Bauphase werden möglicherweise Teile des Eingliederungssaums im Dorfbachtal als Installationsflächen benötigt.

Die exemplarische Gestaltung des Eingliederungssaums trägt den unterschiedlichen Ansprüchen räumlich differenziert Rechnung. Rund um den Sicherungsbereich ist ein Freihaltesstreifen für Sicherheit (Waldbrand, Windwurf) und Sicherung (Einsehbarkeit) von max. 30 m Breite vorgesehen (vgl. Fig. 4‑5. Daran anschliessend wird in einem rund 20 m breiten Streifen ein neuer Waldrand mit hoher ökologischer Qualität (Krautsaum, Kleinstrukturen, Gehölzvielfalt, Abstufung der Gehölze; vgl. Fig. 4‑4) vorgesehen, der die Landschaftseingliederung der Anlage in diesem Teil herstellt.

Schematische Waldrandgestaltung (NABU 2023)

Fig. 4‑4:Schematische Waldrandgestaltung (NABU 2023)

 

Die Gestaltung in den weiteren Teilen berücksichtigt die in Kap. 3.2 genannten heutigen Nutzungen. Im Süden spielen nicht zuletzt aufgrund des Siedlungsgebiets (Höfe, Windlach) und der Schiessanlage Stadel-Windlach neben der landschaftlichen Eingliederung auch Sicht- und Lärmschutz eine Rolle. Eine wallartige Geländemodellierung mit entsprechender Bepflanzung könnte beispielsweise gleichzeitig der Eingliederung und dem Sicht- und Lärmschutz dienen. Im östlichen und nördlichen Teil des Eingliederungssaums könnten neben Landschaftseingliederungsmassnahmen auch Ersatzmassnahmen für gegebenenfalls betroffene Schutzobjekte, wie z.B. eine abschnittsweise Renaturierung des Dorfbachs mit gleichzeitiger Sicherstellung von Hochwasserschutzmassnahmen (vgl. Kap. 5.7) oder Bepflanzungs- resp. Leitmassnahmen für die Abgrenzung des Anlagenperimeters gegenüber dem WTK (vgl. Kap. 5.16.5.1) realisiert werden.

Konkrete Massnahmen werden erst für das Baugesuch geplant und mit den zuständigen Behörden abgestimmt resp. im UVB 2. Stufe bewertet (vgl. Kap. 5.16.5.1 und Kap. 5.17). So ist z.B. im Ein­gliederungssaum zu prüfen, ob Gestaltungsmassnahmen für Eingliederung, Emissions- und Sicht­schutz mit der Umsetzung von Gestaltungsmassnahmen zur Verbesserung von verschiedenen Lebensräumen kombiniert werden können.

Der Eingliederungssaum und die Arealzufahrten (vgl. Kap. 4.4.1) werden im Laufe der Phase 1 erstellt (vgl. Kap. 4.2.2).

NTB 24 05 Fig. 4 5

Fig. 4‑5:Exemplarische Umsetzung der OFA bei maximaler Ausdehnung, modifiziert nach Nagra (2024a)

(vgl. Kap. 4.2.2, Phase 5 Bau und Einlagerungsbetrieb HAA-Lager)