Die geologische Situation ist im Standortgebiet NL von der Oberfläche einfach zu erkunden, so dass eine robuste Datengrundlage aus Tiefbohrungen und 3D-Seismik vorliegt. Bei der Erkun­dung wurde die gesamte potenzielle Lager­zone grossflächig abgedeckt. Die Untersuchungs­ergebnisse zeigen, dass der Opalinuston und seine Rahmengesteine in der potenziellen Lagerzone ruhig gelagert sind und einfache geometrische Verhältnisse sowie eine konti­nuierliche Aus­dehnung aufweisen (vgl. Kap. 4.3.2 und 4.5.2). Die räumlichen Verhältnisse im Bereich der potenziellen Lagerzone sind deshalb sehr gut bekannt und es werden keine anordnungs- oder einlagerungsbestimmenden Störungen erwartet. Des Weiteren legen die Aus­füh­rungen zur geologischen Langzeitentwicklung (vgl. Kap. 4.5.3) dar, dass die Barriere­wirkung des EG und damit die «Ausdehnung geeigneter Wirtgesteinsbereiche» durch Erosion nicht beeinträchtigt wird.

Die Datenbasis bzw. das geologische Modell wird nach dem RBG durch neue Daten ergänzt, die sich z. B. aus den Baugrunduntersuchungen für die Zugangsbauwerke und aus den baube­gleitenden geologischen Aufnahmen während des Baus der UTA ergeben. Um die passive Langzeitsicherheit und die Barriereeigenschaften des EG zu gewährleisten, können im Lager­bereich keine invasiven Untersuchungen (z. B. lange Bohrungen) durchgeführt werden. Daher muss die «Ausdehnung geeigneter Wirtgesteinsbereiche» schon vor dem Bau der Lagerbereiche ausreichend bekannt sein.

Für das Eignungskriterium «Ausdehnung geeigneter Wirtgesteinsbereiche» schlägt die Nagra zwei Anforderungen vor, bei deren Erfüllung ein vorgesehener Lagerbereich als langfristig sicher und geeignet eingestuft werden kann:

  • Die Ergebnisse in Fig. 8-4 von Nagra (2024v) zeigen, dass das Schutzkriterium verlässlich eingehalten wird, wenn eine minimale Transportpfadlänge im Opalinuston von 20 m gegeben ist. Diese Resultate bestätigen die Erkenntnisse aus Etappe 1 des SGT (z. B. Nagra 2008b) hinsichtlich der relativ kurzen Transportpfadlänge im Opalinuston zur Einhaltung des Schutzkriteriums, weil die Radionuklide mit wenigen Ausnahmen innerhalb weniger Dekameter im Opalinuston praktisch vollständig zerfallen. Deshalb müssen ober- und unterhalb des Einlagerungsbereichs mindestens 20 m EG vorhanden sein. Bei dem HAA-Lagerteil entsprechen die 20 m EG immer dem Opalinuston, da die HAA-Lagerstollen leicht geneigt, d. h. ungefähr schichtparallel, geplant sind. Der Vorschlag deckt sich mit den Anforderungen an den Mindestabstand der Lagerebene zu den Rändern des Wirtgesteins aus Etappe 1 des SGT (Nagra 2008b). Da die SMA-Lagerkavernen gemäss dem aktuellen Lagerkonzept horizontal geplant sind und die oberen und unteren Rahmengesteine auch einen Beitrag zur Rückhaltung der Radionuklide und damit zur Einhaltung des Schutzkriteriums leisten, bezieht sich die Anforderung von 20 m bei einem SMA-Lagerbereich auf den EG.

  • Die Ergebnisse der Systemanalysen in Kap. 4.6 des vorliegenden Berichts und in Kap. 8 von Nagra (2024v) zeigen, dass die Lang­zeit­sicherheit sowohl für den erwarteten Ausgangszustand und die erwartete Entwicklung als auch für unwahrscheinliche oder sogar hypothetische Szenarien sichergestellt ist, wenn die Lagerbereiche in einem geologischen Umfeld liegen, welches den Bedingungen der potenziellen Lagerzone entspricht. Deshalb müssen die Lagerbereiche innerhalb der poten­ziellen Lagerzone angelegt werden.

Als Methode zur Überprüfung des Eignungskriteriums schlägt die Nagra vor, den Bau der Lager­bereiche mittels Vermessungen kontinuierlich zu steuern und deren Lage mit dem geologischen Modell abzugleichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Lage des Lagerbereichs den oben formulierten Anforderungen entspricht und der Lagerbereich stets von genügend Gestein des EG umgeben ist, um das Schutzkriterium einzuhalten.