Die Oberflächenanlage am Standort muss der Umgebung und dem Ort entsprechend angemessen gestaltet werden, um einerseits die gesetzlichen Vorgaben zur landschaftlichen Eingliederung zu erfüllen (vgl. Kap. 5.17.4.1 in Nagra 2025c, Landschaftskonzept (BAFU 2020)) und andererseits die Auswirkungen auf Nachbarschaft und Anwohner zu reduzieren und deren Interessen angemessen zu berücksichtigen. Zudem bestehen Anforderungen aus Sicherheit und Sicherung an die unmittelbare Umgebung des Anlagenperimeters.

Im Rahmen der regionalen Partizipation haben die Fachgruppe Oberflächeninfrastruktur (FG OFI), als Vertretung der Region, sowie weitere Vertreter mit Orts- und Fachkenntnissen dafür den Eingliederungssaum vorgeschlagen (RK NL, FG OFI 2022). Wie in 0 beschrieben wird im Anlagenperimeter über eine Dauer von 60 Jahren immer wieder intensiv gebaut und es werden laufend Veränderungen vorgenommen. Der Eingliederungssaum bietet Flexibilität hinsichtlich Eingliederung in die Landschaft, Aussensicht, Sicherheit, Sicherung, Bau und Realisation von ökologischen Massnahmen.

Die exemplarische Gestaltung des Eingliederungssaums trägt den unterschiedlichen Ansprüchen räumlich differenziert Rechnung (vgl. Fig. C-2). Rund um den Sicherungsbereich des Funktionsbereichs «Einlagerung» ist ein Freihaltesstreifen für Sicherheit (Waldbrand, Windwurf) und Sicherung (Einsehbarkeit) von max. 30 m Breite vorgesehen. Daran anschliessend wird in einem rund 20 m breiten Streifen ein neuer Waldrand mit hoher ökologischer Qualität (Krautsaum, Kleinstrukturen, Gehölzvielfalt, Abstufung der Gehölze) vorgesehen, der die Landschafts-eingliederung der Anlage in diesem Teil herstellt.

Die exemplarische Gestaltung in den weiteren Teilen berücksichtigt die heutigen Nutzungen. Im Süden spielen aufgrund des Siedlungsgebiets (Höfe, Windlach) und der Schiessanlage Stadel-Windlach Sicherheitsmassnahmen sowie die landschaftliche Eingliederung eine Rolle, welche beispielsweise mit einer wallartigen Geländemodellierung mit entsprechender Bepflanzung umgesetzt werden könnte, die gleichzeitig als Sicht- und Lärmschutz wirken würde. Im östlichen und nördlichen Teil des Eingliederungssaums könnten neben Landschaftseingliederungsmassnahmen auch Ersatzmassnahmen für gegebenenfalls betroffene Schutzobjekte realisiert werden. Angedacht wären hier beispielsweise eine abschnittsweise Renaturierung des Dorfbachs mit gleichzeitiger Sicherstellung von Hochwasserschutzmassnahmen oder Bepflanzungs- resp. Leitmassnahmen für die Abgrenzung des Anlagenperimeters gegenüber dem Wildtierkorridor. Fig. C-2 zeigt die verschiedenen Ansprüche an und Funktionen des Eingliederungssaums exemplarisch auf.

Ansprüche an und Funktionen des zwischen Projekt- und Anlagenperimeter liegenden Eingliederungssaums

Fig. C‑3:Ansprüche an und Funktionen des zwischen Projekt- und Anlagenperimeter liegenden Eingliederungssaums

 

Der heute durch den Anlagenperimeter verlaufende Haberstalgraben muss aus Sicherheits-gründen um den Anlagenperimeter verlegt werden. Mit der weiteren Projektentwicklung ist zu prüfen, ob eine Offenlegung/Teiloffenlegung im nördlichen Eingliederungssaum mit den Sicherheitsbestimmungen vereinbar ist.