Ausgangslage

In der nahen Umgebung des Projektperimeters ist einzig die Hochspannungs-Überlandleitung (2 x 110 kV) der Axpo von Zweidlen-Station nach Neerach, entlang der Zweidlenstrasse, als NIS-Emissionsquelle vorhanden (vgl. Fig. 6‑10).

NIS-Emissionsquellen (swisstopo 2024)

Fig. 6‑10:NIS-Emissionsquellen (swisstopo 2024)

Voraussichtliche Auswirkungen

Die bestehende Hochspannungsleitung liegt innerhalb des Projektperimeters, jedoch ausserhalb des Anlagenperimeters. Der Immissionsgrenzwert wird bei solchen Leitungen erfahrungsgemäss im zugänglichen Bereich nicht erreicht (BAFU 2007). Der Abstand vom Anlagenperimeter zur bestehenden Leitung beträgt zwischen 15 und 55 m.

Gemäss schriftlicher Rückmeldung der Leitungseigentümerin Axpo Grid AG (Trassesicherung) kann der Anlagegrenzwert bei Anlagen, wie der bestehenden Hochspannungsleitung, in einem Horizontalabstand von insgesamt 20 m eingehalten werden32. Im nordöstlichen Teil des Anlagen­perimeters, wo die Leitung den geringsten Abstand zum Anlagenperimeter aufweist, ist daher auf einem kleinen Streifen von ca. 5 m Breite eine Überschreitung des Anlagegrenzwerts zu erwarten.

Der Immissionsgrenzwert sollte grundsätzlich jederzeit an allen Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sowie an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) innerhalb des Projekt­perimeters eingehalten sein. Kritisch könnten erfahrungsgemäss OKA im Freien sein, welche direkt unter der Leitung liegen (z.B. Zufahrtsstrasse sowie für Personal oder Besucher zugäng­liche Bereiche im Eingliederungssaum) (BAFU 2007).

Die neuen, eigenen Anlagen der Nagra mit Emission von nichtionisierender Strahlung im Sinne der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV 1999) werden im UVB (Kap. 5.5 in Nagra 2025c) behandelt.

Zusammenfassende Beurteilung

Der Anlagenperimeter wurde auf die Lage der Hochspannungsleitung abgestimmt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die NIS-Grenzwerte mit planerischen und baulichen Massnahmen (z.B. Gebäudeanordnung sowie Anordnung der OMEN) eingehalten werden können. Die nötige räumliche Detailabstimmung der OFA mit der Hochspannungsleitung im Rahmen der Arbeiten zum Baugesuch wird als unproblematisch erachtet.

Handlungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen

Für die nachgelagerten Planungsschritte wird folgender Handlungsbedarf festgehalten:

Handlungsbedarf

  • Das Einhalten der Immissions- und Anlagegrenzwerte ist mit dem Baugesuch ab­schliessend nachzuweisen resp. die Bauten und Anlagen sind so zu planen, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Auskunft per E-Mail von AXPO Grid AG vom 01.02.2024 ↩